Baugesetzbuch-Upgrade auf den Weg gebracht
Pressemitteilung , 02.04.2026
Der Gesetzentwurf soll nach dem Abschluss der Länder- und Verbändeanhörung ins Kabinett eingebracht werden.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat den Entwurf eines „Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts (Baugesetzbuch-Upgrade)“ in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Der Gesetzentwurf enthält weitreichende Neuerungen im Baugesetzbuch, der Baunutzungsverordnung und dem Raumordnungsgesetz und geht damit einen entscheidenden Schritt in Richtung einer zukunftsfähigen Stadtentwicklung.
Mehr Planungsspielraum für Kommunen
Im Koalitionsvertrag wurde eine umfassende Novellierung des Planungsrechts vereinbart. Dabei geht es um die Frage, wie in Städten und Gemeinden zusätzlicher Wohnraum entstehen kann. Wie nachverdichtet werden kann, ohne dabei Lebensqualität und Umwelt zu beeinträchtigen. Wie Gewerbe, Kultur und Wohnen zusammengehen. Und entgegenstehende Interessen wieder besser in Einklang gebracht werden.
Dazu erklärt Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Das Baugesetzbuch steckt den Rahmen für unser Zusammenleben. Es hat Einfluss auf die Frage nach gutem Wohnraum, sicheren Orten und einer lebendigen Nachbarschaft. Die Kommunen setzen es um und wir wollen mit dem ‘Baugesetzbuch-Upgrade’ diese Aufgabe erleichtern. Dabei haben wir ein klares Ziel gesetzt: mit mehr Priorität für den Wohnungsbau, weg mit Hindernissen bei der Digitalisierung und echte Handlungsmacht bei der Bekämpfung von Schrottimmobilien. Das sind die Herausforderungen, mit denen unsere Kommunen und damit auch die Bürgerinnen und Bürger kämpfen. Das Baugesetzbuch-Upgrade gibt Rückenwind für die kommunale Planung und wird ein Instrumentenkoffer für Klimaanpassungen, beschleunigtes Bauen und mehr Wohnraum.
Wichtige Neuerungen im Überblick:
- Vorrang für mehr Wohnraum: Kommunen können in angespannten Märkten ein „überragendes öffentliches Interesse“ für Wohnungsbau aktivieren. Hierzu müssen sie im Aufstellungsbeschluss den Bebauungsplan als Plan zur Deckung eines dringenden Wohnbedarfs bezeichnen. Zusätzlich kann eine überörtlich koordinierte Flächenausweisung in den regionalen Raumordnungsplänen helfen, kommunale Wohnbauflächen auszuweisen, indem den Gemeinden dort vorgegeben werden kann, dass sie die kommunalen Bauleitpläne entsprechend anzupassen haben.
- Vorkaufsrechte zur Sicherung lebendiger Nachbarschaften: Wo heute Schrottimmobilien nicht nur dem Stadtbild, sondern auch dem Wohnungsmarkt schaden, können die Kommunen durch Vorkaufsrechte besser ein- und durchgreifen, in letzter Konsequenz auch mit dem Instrument der Enteignung. Durch erweiterte Vorkaufsrechte sollen künftig Milieuschutzgebiete geschützt werden können, damit lebendige Nachbarschaften erhalten bleiben, wenn profitorientierter Ausverkauf oder Luxussanierung drohen.
- Umweltprüfungen werden einfacher und belastbarer. So erhalten naturschutzrechtliche Gutachten künftig für den Regelfall eine Bestandskraft von fünf Jahren, was Planungsprozesse deutlich beschleunigt. Darüber hinaus muss es einen realistischen Blick darauf geben, das berechtigte Interesse am Grundbedürfnis Wohnen mit dem Umweltschutz zu vereinen. Wir setzen den Fokus auf Beschleunigung, nicht auf die Absenkung von Schutz. Im Bauleitplanverfahren werden im Regelfall nur noch die weniger detaillierten Anforderungen der Strategischen Umweltprüfung berücksichtigt. Zusätzlich werden die Schwellenwerte des beschleunigten Verfahrens ohne Umweltprüfung für die Innenentwicklung von 20.000 auf 30.000 qm versiegelter Fläche angehoben. Damit erhalten die Kommunen bei der Planung ihrer Innenentwicklung erheblich mehr Handlungsmöglichkeiten als bisher.
- Digitalisierung & Transparenz: Für Planungsverfahren nach dem BauGB wird eine ausschließlich digitale Durchführung geregelt. Damit Planungsprozesse planbarer und Erfolge sichtbarer werden, werden bundeseinheitliche Fristen und damit ein Planungstakt, beispielsweise für Behördenstellungnahmen und die Veröffentlichung von Planentwürfen, eingeführt. Insgesamt ist angestrebt, dass der Prozess zur Aufstellung eines Bauleitplans maximal zwei Jahre dauert. Für zusätzliche Transparenz soll eine „Verfahrensampel“ sorgen, die den Fortschritt von Bauleitplanverfahren dokumentiert.
- Mehr Wohnraum durch multifunktionale Nutzung: Die multifunktionale Flächennutzung soll künftig von Anfang an mitgedacht werden: Wo vorher nur ein Supermarkt errichtet werden sollte, soll z. B. auch Energie produziert werden können.
- Serielles und modulares Bauen: Diese Bauformen skalieren wir bundesweit, indem wir den Vollgeschossbegriff vereinheitlichen.
- Förderung der Klimaresilienz: Wir wollen die Planung von natürlichen Schutzflächen erleichtern und durch mehr Bäume und Grünflächen den Hitzeschutz verbessern.
- Blaulichtfamilie stärken: Feuerwehren und Rettungsdienste sind von elementarer Bedeutung für unser Gemeinwesen. Mit einer Begünstigung im Außenbereich erleichtern wir den Kommunen, die Wahl des optimalen Standortes zu treffen, um alle Einsatzorte schnell zu erreichen, und auch neuen Anforderungen gerecht zu werden.
Das Baugesetzbuch-Upgrade gibt unseren Kommunen die richtigen Werkzeuge und den nötigen Push, um zukunftsfähig und schnell zu planen
, sagt Verena Hubertz weiter. Unser Ziel ist nicht nur, dringend benötigten Wohnraum zu schaffen, sondern auch lebendige, nachhaltige und vielfältige Gemeinschaften zu fördern. Wir wollen Orte schaffen, an denen sich Menschen wirklich zuhause fühlen und unsere Städte und Gemeinden als attraktive, lebendige Lebensräume für alle erhalten bleiben.
Nächste Schritte
Der Gesetzentwurf soll nach dem Abschluss der Länder- und Verbändeanhörung ins Kabinett eingebracht werden. Der Kabinettsbeschluss ist, vorbehaltlich der Zustimmung beteiligter Ressorts, noch vor der parlamentarischen Sommerpause vorgesehen.