Seit weit mehr als 100 Jahren prägen auch Wohnungsgenossenschaften die Wohnungsmärkte in Deutschland. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherung und Schaffung bezahlbaren Wohnraums sowie zur Bildung stabiler Nachbarschaften.
Die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (eG) basiert auf den Prinzipien Selbsthilfe, Selbstbestimmung und Selbstverwaltung. In ihr manifestiert sich bürgerschaftliches Engagement in der Praxis. Zweck einer Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung ihrer Mitglieder. Die Rechtsform lässt aber auch die Umsetzung kultureller und sozialer Zwecke zu.
Bei Wohnungsgenossenschaften erhalten die Mitglieder mit dem Erwerb von Geschäftsanteilen ein lebenslanges Nutzungsrecht an einer Genossenschaftswohnung. Sie sind damit zugleich Mieter und Anteilseigner des genossenschaftlichen Wohnungsunternehmens. Im Genossenschaftsgesetz sowie in den jeweiligen Satzungen der Genossenschaften sind die Rechte und Pflichten der Mitglieder geregelt.
Die genossenschaftliche Rechtsform findet in vielen Bereichen Anwendung, neben der Wohnungswirtschaft zum Beispiel im Bankensektor, in der Landwirtschaft, bei Handwerk und Dienstleistungen, Kultur und Bildung.
Maßnahmen der Bundesregierung
Die Bundesregierung setzt sich weiterhin für eine Stärkung des genossenschaftlichen Wohnens ein.
Weitere Fördermöglichkeiten
Möglichkeiten zur Förderung von Wohnungsgenossenschaften bestehen auch in den KfW-Kreditprogrammen zum altersgerechten Umbau und zur CO2-Gebäudesanierung.
Wohnungsgenossenschaften können nach Maßgabe der einschlägigen landesrechtlichen Bestimmungen – wie andere Wohnungsunternehmen – Mittel der sozialen Wohnraumförderung in Anspruch nehmen. Sie profitieren daher davon, dass der Bund seit dem Jahr 2020 den Ländern wieder Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus gewähren kann. In der aktuellen Finanzplanung ist vorgesehen, dass der Bund den Ländern für den sozialen Wohnungsbau im Zeitraum 2022-2028 insgesamt 21,65 Milliarden Euro Bundesmittel zur Verfügung stellt (für 2022: 2 Milliarden Euro; 2023: 2,5 Milliarden Euro, 2024: 3,15 Milliarden Euro; ab 2025 jeweils: 3,5 Milliarden Euro). Einige Kommunen schaffen mit dem Abschluss von Kooperationsverträgen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung die Basis für eine stärkere Zusammenarbeit mit den Wohnungsgenossenschaften.
Modell- und Forschungsvorhaben
Das Forschungsprojekt "Wohnungsgenossenschaften als Partner der Kommunen" im Rahmen des "Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen" hat die Bedeutung der Wohnungsgenossenschaften als Partner der Kommunen in den Themen Neubau/Quartiersentwicklung, Versorgung von besonderen Zielgruppen und soziale Fragen des Wohnens, wie das Wohnen im Alter, anhand von guten Beispielen untersucht.
Im Forschungsvorhaben "Neues Wohnen - Gemeinschaftliche Wohnformen bei Genossenschaften" wurden die Bedingungen zur Umsetzung von gemeinschaftlichen Wohnprojekten in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft sowie ihre mittel- bis langfristigen Wirkungen auf die Wohnraumversorgung untersucht.
Die 2007 abgeschlossenen Modell- und Forschungsvorhaben im Rahmen des Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus (ExWoSt) "Modelle genossenschaftlichen Wohnens" verdeutlichen den genossenschaftlichen Beitrag, zum Beispiel zur Wohnversorgung von Familien mit Kindern, zum Mehrgenerationen-Wohnen, Wohnen im Alter, zur sozialen Stadt- und Quartiersentwicklung sowie zur Altersvorsorge.
Das Genossenschaftsgesetz wird aktuell durch das Bundesministerium für Justiz modernisiert.
Eine Übersicht zum Entwurf finden Sie hier: Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform