Raum und Region

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Raumordnung – Raumplanung – Raumentwicklung: Was ist das?

Die Raumordnung ist eine Politik, die viele Fachpolitiken wie Energie oder Verkehr berührt und hilft, unterschiedliche Interessen an der Nutzung von Flächen zu koordinieren. Die Schwerpunkte verändern sich über die Zeit. Heute steht die Anpassung an den Klimawandel, der Ausbau erneuerbarer Energien und die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Europa und Deutschland im Fokus. Auch Flächen für Zivilschutz und Verteidigung haben eine neue Priorität. Hier leistet die Raumordnung als fachübergreifende, überörtliche und querschnittsorientierte Politik einen wichtigen Beitrag. 

Um ihre Ziele zu erreichen, verfügt die Raumordnung im Wesentlichen über vier Instrumente:

  1. Raumordnungspläne (auf einer von konkreten Projekten unabhängigen, übergeordneten "Plan-Ebene"),
  2. Raumverträglichkeitsprüfungen (auf der Ebene konkreter Projekte),
  3. Raumordnerische Zusammenarbeit,
  4. Raumbeobachtung

Die Raumordnung liegt im Wesentlichen in der Zuständigkeit der Länder (landesweite Planung und Regionalplanung). Das Raumordnungsgesetz des Bundes liefert dafür die rechtliche Grundlage. 

"Raumordnung" ist der Oberbegriff. Statt des Begriffs "Raumordnung" wird häufig der Begriff "Raumplanung" gebraucht, der insbesondere die in die Zukunft gerichtete räumliche Planung mit Hilfe von Bundes-, Landes- und Regionalplänen im Blick hat. Steht hingegen der dynamische Charakter der Entwicklung eines Raumes im Fokus, wird vorzugsweise der Begriff "Raumentwicklung" genutzt, welcher Instrumente wie Entwicklungsstrategien und Konzepte umfasst, die zum Beispiel Umwelt, Landschaft, Wirtschaft oder Tourismus einbeziehen.

Raumordnung und Stadtplanung: Die Raumordnung befasst sich mit der räumlichen Planung des Landes auf überkommunaler Ebene. Auf kommunaler Ebene ist das Pendant zur Raumordnung die Stadtplanung ("Bauleitplanung"). Gemeinsam bilden sie das "räumliche Planungssystem" in Deutschland.

Raumordnungspläne

Raumordnungspläne werden unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden aufgestellt. Sie konkretisieren die gesetzlichen Grundsätze der Raumordnung, indem sie Festlegungen für ein bestimmtes Gebiet treffen, insbesondere hinsichtlich Siedlungs-, Freiraum- und Infrastrukturplanungen. Dabei werden die vielfältigen Nutzungen des Raums aufeinander abgestimmt und räumliche Konflikte ausgeglichen. So können zum Beispiel bestimmte Flächen für Windenergie, für Verkehrswege oder für die Natur reserviert und andere damit unvereinbare Nutzungen auf diesen Flächen ausgeschlossen werden. Für nachfolgende Planungs- und Genehmigungsverfahren strikt verbindliche Festlegungen werden "Ziele der Raumordnung" genannt; sind diese verbindlichen Festlegungen Gebietsausweisungen für bestimmte Nutzungen, heißen sie "Vorranggebiete für …". Des Weiteren gibt es in Raumordnungsplänen Festlegungen in Form von „Grundsätzen der Raumordnung“. Diese sind nicht strikt verbindlich, sondern bei nachfolgenden behördlichen Entscheidungen der Abwägung zugänglich, dort allerdings mit einer höheren Gewichtung zu berücksichtigen. Entsprechende Gebietsausweisungen heißen "Vorbehaltsgebiete für …".

Raumordnungspläne sind grundsätzlich Sache der Länder und Regionen. Der Bund stellt Bundesraumordnungspläne nur auf (a) für die "Ausschließliche Wirtschaftszone Deutschlands" (AWZ: Meeresgebiet jenseits der 12-Meilenzone, welches nicht zur Bundesrepublik Deutschland gehört, aber von dieser exklusiv genutzt werden darf), (b) für Themen, bei denen eine länderübergreifende Raumplanung notwendig ist (zurzeit: vorsorgender Hochwasserschutz).

Was Flächennutzungsplan und Bebauungsplan ("Bauleitpläne") auf kommunaler Ebene, sind die Raumordnungspläne auf Ebene des Landes oder einer Region. Bauleitpläne werden nicht von den Raumordnungsbehörden der Länder, sondern von den Gemeinden in eigener Planungshoheit aufgestellt. Bei der Aufstellung sind allerdings die in den Raumordnungsplänen festgelegten Ziele der Raumordnung zu beachten.

Raumverträglichkeitsprüfungen

Große Infrastrukturvorhaben wie Freiflächenphotovoltaikanlagen oder Bahnstrecken haben erhebliche Auswirkungen auf ihre Umgebung. Diese Auswirkungen eines Projekts sowie dessen mögliche Alternativen prüft die örtlich zuständige Raumordnungsbehörde unter Einbeziehung der Öffentlichkeit in einer dem Projektzulassungsverfahren vorgelagerten sogenannten Raumverträglichkeitsprüfung (früher: "Raumordnungsverfahren"). Das Ergebnis muss im anschließenden Zulassungsverfahren von der Zulassungsbehörde im Rahmen der Abwägung berücksichtigt werden.

Die frühe Raumverträglichkeitsprüfung führt zu einer Win-Win-Situation: Durch die Bürgerbeteiligung, die Neutralität der Raumordnungsbehörde und die Transparenz des Verfahrens erhöht sich die Akzeptanz für das Projekt in der Bevölkerung. Zugleich erkennt ein Projektträger bereits vor seiner konkreten Projektfeinplanung, ob sein Vorhaben auf fachliche, rechtliche oder politische Widerstände stoßen könnte. So kann er bei Bedarf schnell und kostengünstig umplanen.

Raumordnerische Zusammenarbeit

"Koordination durch Kooperation" ist das Motto der raumordnerischen Zusammenarbeit. Private Akteure wie Unternehmen oder Verbände sowie kommunale und regionale Behörden erarbeiten gemeinsam Entwicklungskonzepte und Netzwerke und setzen diese um. Die Anwendungsbereiche der raumplanerischen Zusammenarbeit sind vielfältig. Beispiele sind eine gemeindeübergreifende Abfallentsorgung, ein regionales Nahverkehrsnetz, eine verbrauchernahe Grundversorgung insbesondere auf dem Land (also jenseits der Städte) oder ein länderübergreifendes Hochwasserschutzkonzept. 

Die Raumordnungsbehörden starten, begleiten und fördern diese Zusammenarbeit. So fördert das BMWSB die regionale Zusammenarbeit u. a. mit dem Pro-gramm für strategische Regionalentwicklung (RegioStrat) und führt begleitende Forschungsmaßnahmen (Modellvorhaben der Raumordnung - MORO) zur Entwicklung innovativer Ansätze durch. Ferner unterstützt das BMWSB die regionale Zusammenarbeit wie z. B. die elf Metropolregionen und das RegioPole-Netzwerk.

Der Austausch zwischen der Raumordnung in den Ländern und im Bund findet in der Raumentwicklungsministerkonferenz statt. Hier beraten die Ministerinnen und Minister einmal im Jahr; vorbereitet wird dies von Fachgremien.

Raumbeobachtung

Die Verkehrsplanung, der Ausbau erneuerbarer Energien, die Naturräume - Das Land verändert sich, auch jenseits der Raumplanung. Die Raumbeobachtung erfasst all diese Veränderungen. Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung führt ein Informationssystem zur räumlichen Entwicklung im Bundesgebiet und veröffentlicht Studien und Berichte, die über die räumlichen Entwicklungen informieren. Für die Öffentlichkeit besonders interessant ist hier der Deutschlandatlas.