Mietrecht
Ungefähr die Hälfte der Menschen in unserem Land wohnt zur Miete. Die Mietwohnung ist also für viele ein Lebensmittelpunkt.
Aufgrund der besonderen Bedeutung im Leben von vielen von uns, genießt die Mietwohnung einen besonders hohen rechtlichen Schutz: das gilt für Mieterinnen und Mieter, aber auch für Vermieterinnen und Vermieter, deren Eigentum die Wohnung ist.
Für dieses Themengebiet liegt die Zuständigkeit aber beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Weitere Informationen finden Sie hier.
Heizkostenverordnung
Die am 1. Dezember 2021 in Kraft getretene Novelle der Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (HeizkostenV) für die eine gemeinsame Zuständigkeit von BMWE und BMWSB besteht, wurde evaluiert. Diese Evaluation bezog sich insbesondere auf mögliche zusätzliche Betriebskosten durch fernablesbare Ausstattungen und den Nutzen dieser Ausstattungen für Mieter, die Interoperabilität der fernauslesbaren Ausstattungen zur Verbrauchserfassung sowie die Einhaltung des Stands der Technik.
Mit der Durchführung der Evaluation wurde ein Konsortium von Forschungsnehmenden (Öko-Institut (Leitung) sowie dena und pwc (PricewaterhouseCoopers)) beauftragt.
Das Gutachten sowie die dazu erfolgte Stellungnahme der Bundesregierung finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.