Gebäudetyp E

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Einfach, experimentell und effizient bauen

Der Wohnungsbau ist in den vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich anspruchsvoller und teurer geworden. Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum ist groß und wird auch weiterhin wachsen. Das Angebot hält hingegen aufgrund der gestiegenen Finanzierungs- und Baukosten nicht mit. Hier setzt das Planen und Bauen nach Gebäudetyp E an.

Der Gebäudetyp E geht auf eine Initiative der Architektenschaft zurück und wird von einer breiten Allianz von Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder und aus der Praxis unterstützt. Vertragspartner können durch den Verzicht auf kostenintensive Standards neue Spielräume für innovatives Planen und Bauen eröffnen. So werden Innovationen und individuelle Lösungen für das klima- und ressourcenschonende, bedarfsgerechte und kostengünstige Bauen ermöglicht.

  • Mit dem Gebäudetyp E wird das Planen und Bauen einfacher, günstiger und schneller.
  • Auf Standards, die nicht unbedingt notwendig sind, kann verzichtet werden, ohne dass dies Qualität und Sicherheit der Gebäude beeinträchtigt.
  • Der Gebäudetyp E kann bei Neubauvorhaben und im Bestand genutzt werden.
  • Die zielgerichtete und nutzerorientierte Anwendung von Baunormen führt zu einem effizienteren Einsatz von Materialien und geringeren Baukosten.

Eckpunkte Gebäudetyp E

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen haben am 20. November 2025 gemeinsame Eckpunkte zum Gebäudetyp E vorgelegt. Diese sehen vor, dass es zukünftig für Vertragsparteien einfach und rechtssicher möglich sein soll, einen Gebäudetyp E zu vereinbaren. Zugleich soll der Gebäudetyp E in der Praxis etabliert werden.

Beteiligungsprozess

In einer Auftaktveranstaltung am 10.12.2025 haben BMJV und BMWSB den Stakeholder-Prozess zu den Eckpunkten Gebäudetyp E eröffnet. Die Eckpunkte wurden den Stakeholdern im Einzelnen vorgestellt und das weitere Verfahren zum Beteiligungsprozess erläutert. Zudem gab es die Gelegenheit für erste Stellungnahmen der Stakeholder zu den von BMWSB und BMJV vorgestellten Eckpunkten.

Zu dem Stakeholder-Prozess sind verschiedene Interessengruppen und Institutionen eingeladen, insbesondere die Bau- und Planungspraxis, Verbraucher- und Mieterschutzverbände, die Bundesländer sowie die Justiz.

Wie geht es weiter?

In den kommenden Monaten soll gemeinsam mit den Stakeholdern konkretisiert werden, wie die zivilrechtlichen Regelungen des Gebäudetyp-E-Vertrags aussehen können. Außerdem sollen gemeinsam Einzelmaßnahmen erarbeitet werden, um den Gebäudetyp E in der Praxis zu etablieren.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen werden hierzu jeweils fachlich-thematische Untergruppen einsetzen. In diesen Untergruppen soll ein intensiver Austausch auf der Grundlage der Eckpunkte stattfinden.

Die Ergebnisse des Stakeholder-Prozesses werden anschließend die Grundlage dafür sein, praxistaugliche gesetzliche Regelungen zum Gebäudetyp-E-Vertrag zu erarbeiten.

Wir wollen den Gebäudetyp E in der Planungs- und Baupraxis erleichtern und verankern.