Mit dem 2020 aufgelegten Förderprogramm "Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel" unterstützt der Bund Kommunen bei der Entwicklung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und schafft Voraussetzungen, die Grün- und Freiräume in Städten und Gemeinden resilient und zukunftsfähig zu gestalten.
Das Förderprogramm versteht sich als Beitrag des Bundes zu einer klimaangepassten Stadtentwicklung durch gezielte Erhaltung, Anpassung und Ausweitung öffentlicher Grün- und Freiflächen. Städte und Gemeinden erhalten Unterstützung für die erforderliche klimagerechte Umgestaltung ihrer Siedlungsräume, die sie mit einer integrierten Planung und neuen Ansätzen zur Aktivierung ihrer grün-blauen Infrastruktur umsetzen.
Themen und Ziele
Die spürbaren Auswirkungen des Klimawandels zeigen, dass insbesondere Grün- und Freiflächen in urbanen Räumen entwickelt und "fit" für die Zukunft gemacht werden müssen. Extreme Wetterereignisse wie Hitze, Dürre oder Starkregen treten im Zuge des Klimawandels immer häufiger auf. Gleichzeitig schreitet der Verlust der Artenvielfalt voran. Urbane Grün- und Freiräume können die damit einhergehenden Risiken mindern und die Lebensqualität und Biodiversität in den Städten langfristig sichern. Gleichzeitig binden Vegetation und Böden Kohlenstoff und haben somit eine hohe Bedeutung für den Klimaschutz.
Die geförderten Maßnahmen tragen beispielgebend und zukunftsweisend zur Hitze-, Trockenheits- und Überflutungsvorsorge bei, indem sie Grünräume sichern, vernetzen und qualifizieren. Sie erhöhen den Regenwasserrückhalt, sorgen für Kalt- und Frischluftzufuhr und fördern den Biotopverbund. Dabei sind neben einer naturnahen und multifunktionalen Gestaltung auch die Bedeutungen der Räume für die Gesundheitsvorsorge, als soziale Begegnungsorte und für eine nachhaltige Mobilität von Interesse.
Förderung
Seit 2020 wurden 344 Projekte in zahlreichen Städten und Gemeinden im Rahmen des Bundesprogramms für projektbezogene Förderungen ausgewählt. Die Mittel in Höhe von insgesamt 576 Millionen Euro wurden in vier Fördertranchen aus dem Klima- und Transformationsfonds als Projektzuwendung an die ausgewählten Kommunen zur Verfügung gestellt. Der Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages beschließt die Projektauswahl auf Grundlage eines Projektaufrufs, woraufhin die zur Förderung vorgesehenen Kommunen die Aufforderung erhalten, einen Zuwendungsantrag zu stellen. Die Erteilung des Zuwendungsbescheides erfolgt durch das BBSR, das mit der Umsetzung des Programms betraut ist.
Die Bandbreite der Vorhaben reicht von der Neuplanung und Erweiterung von Grünanlagen über die Aufwertung von bestehenden Parks bis hin zur Erneuerung von Naherholungsgebieten und landwirtschaftlichen Flächen. Ebenso werden Friedhöfe, Gewässer, Kleingärten, Plätze und Verkehrsräume in ihrer Funktion als urbane Grünräume gestärkt. Es erfolgen Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung und -speicherung, Entsiegelungen, Neupflanzungen oder Oberflächenbegrünungen.
Am 5. Juni 2024 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die Auswahl von 53 kommunalen Projekten für die 4. Fördertranche mit einem Gesamtvolumen von rd. 100 Mio. Euro beschlossen. Für diese Projekte läuft derzeit das Zuwendungsantragsverfahren. Die Bescheiderteilung an die jeweiligen Kommunen der 4. Tranche erfolgt im Verlauf des Jahres 2025.