Bodenpolitik
Bodenpolitik betrifft die Frage, wer zu welchem Zweck in welcher Rechtsform unter welchen öffentlichen rechtlichen Vorgaben Grund und Boden erwerben kann (sogenannte Allokations- und Distributionsfunktion der Bodenpolitik). Das ist wichtig für bedeutsame öffentliche Belange, unter anderem:
- sozialpolitische Interessen (Wohnraumversorgung der Bevölkerung)
- wettbewerbsrechtliche Interessen (Verhinderung von Bodenkartellen),
- agrarpolitische Interessen (Gewährleistung zur Nahrungsversorgung der Bevölkerung),
- außen- und sicherheitspolitische Interessen (Abwehr des Eigentumserwerbs durch in- und ausländische Feinde der Bundesrepublik Deutschland, insb. von kritischer Infrastruktur).
Das Baugesetzbuch (BauGB) regelt verschiedene bodenrechtliche Instrumente, mit denen die Verwaltung Bodenpolitik gestalten kann. Das beginnt bei städtebaulichen Verträgen und planungsrechtlichen Festsetzungen und geht über städtebauliche Gebote und Entwicklungsmaßnahmen bis hin zu Vorkaufsrechten und Enteignungen. Auch außerhalb des Baugesetzbuchs gibt es bodenpolitische Handlungsspielräume, z.B. eine aktive kommunale Bodenvorratspolitik oder die Vergabe von Grund und Boden in Form von Erbbaurechten.
Bodenrecht
Das Bodenrecht regelt die die Beziehung zwischen Eigentümern, Nutzern und der öffentlichen Hand in Bezug auf Grund und Boden sowohl öffentlich-rechtlich, also im Verhältnis zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Staat, als auch zivilrechtlich, also im Verhältnis der Bürgerinnen und Bürger untereinander. Wesentliche gesetzlichen Grundlagen sind:
- Grundgesetz (GG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- BauGB
Bodenrechtliche Regelungen dienen einerseits dem Schutz von privaten Eigentumsrechten (Art. 14 Abs. 1 GG) und andererseits auch der Wahrung öffentlicher Interessen und Belange bis hin zur Enteignung (Art. 14 Abs. 3 GG). Konkrete Beispiele für Regelungsgegenstände des Bodenrechts sind:
- der rechtliche Rahmen zum Eigentum an Grundstücken (Erwerb, Veräußerung und Übertragung von Grundeigentum, grundbuchliche Absicherung)
- Rechte Dritter an Grundstücken (z. B. Wegerechte, Leitungsrechte, Grunddienstbarkeiten, Baulasten)
- die Bauleitplanung zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung auf kommunaler Ebene, besonders zum Ausgleich privater und öffentlicher Interessen und zur Vermeidung bodenrechtlicher Spannungen
- Enteignungsrecht
- städtebauliche Gebote und Entwicklungsmaßnahmen (z. B. Sanierungsgebiete, Baugebote)
- sonstige Regelungen zur Wahrung öffentlicher Belange (z. B. Nutzung des Raumes, Energieversorgung, Agrarflächen, Klimaschutz, Hochwasserschutz, Natur- und Wasserschutz).