Zwei Entwicklungen in unserem Land führen dazu, dass Leerstand von Gewerbeflächen entsteht. Zum einen nutzen immer mehr Menschen die Möglichkeit, von Zuhause zu arbeiten. Büros stehen damit zunehmend leer. Zum anderen bestellen viele Menschen im Internet, was den Einzelhandel in den Innenstädten belastet. Die Bundesregierung engagiert sich sehr für starke und lebendige Innenstädte, kann die Entwicklung aber nicht grundsätzlich aufhalten. Ladenräume in bester Lage stehen somit immer häufiger leer.
Mit dem Förderprogramm "Gewerbe zu Wohnen (GzW)" des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen können nun aus leeren Räumen, Räume voller Leben gemacht werden. Bedingung: Es müssen dabei Wohnungen entstehen.
Der Umbau von Gewerbeimmobilien ist ein komplexes Unterfangen. Jede Immobilie ist anders, hat verschiedene Raumaufteilungen, Lichtverhältnisse, Leitungen, die angepasst werden müssen. Ein ressourcenschonender und damit klimafreundlicher Umgang braucht eine gute Planung und gute Umsetzung. Um hier den Impuls so stark wie möglich zu setzen, bringen wir einen Zuschuss auf die Straße, der nicht zurückgezahlt werden muss. Das soll vielen Projekten insbesondere in der Startphase Kraft für das Vorhaben geben.
Dazu Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
In vielen Städten stehen Gebäude leer, während gleichzeitig Wohnungen fehlen. Orte, die einmal voller Leben waren, stehen still, während gleichzeitig so viele Menschen nach Wohnraum suchen. Dieser Widerspruch beschäftigt mich. Und genau hier wollen wir ansetzen. Mit unserem neuen Förderprogramm "Gewerbe zu Wohnen" geben wir ungenutzten Büro- und Gewerbeimmobilien eine zweite Chance. Wir wollen aus stillen Gebäuden wieder lebendige Orte machen. Das sind Orte, an denen Menschen wohnen, Familien ankommen und Stadtviertel neu aufblühen. Dabei verbinden wir drei Ziele, die heute untrennbar zusammengehören: Wir bekämpfen Leerstand, schaffen dringend benötigten Wohnraum und treiben gleichzeitig die klimagerechte Sanierung und Weiterentwicklung unserer Städte voran. Denn jedes umgebaute Gebäude spart Ressourcen, erhält gewachsene Strukturen und bringt neues Leben in unsere Innenstädte. Mit einem Zuschuss von bis zu 30.000 Euro je entstehender Wohneinheit setzen wir bewusst einen starken Anreiz. Die Förderung ist für Investoren höchst attraktiv — und gleichzeitig ein kraftvoller Impuls, um Projekte zu starten, die unsere Städte nachhaltig verändern. Damit aus leerstehenden Gebäuden wieder Zuhause werden. Und aus stillen Straßen wieder lebendige Nachbarschaften
- Gefördert wird der Umbau von zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht zu Wohnzecken genutzten Gebäuden oder nicht zu Wohnzwecken genutzten Teilen von Gebäuden zu Wohnraum. Wichtig ist, diese Gebäude müssen beheizt sein. Das unterscheidet sie zum Beispiel von Lagerräumen, die nicht für den Umbau geeignet wären.
- Durch den Umbau muss mindestens eine neue Wohneinheit geschaffen werden.
- Antragsberechtigt sind alle Investoren. Investor meint im Rahmen dieser Förderung den Auftraggeber der Maßnahme, der ein oder mehrere Nichtwohngebäude oder Teile von solchen Gebäuden zu Wohnraum umbauen möchte.
- Investoren können natürliche oder juristische Personen (des öffentlichen oder privaten Rechts) sowie Personengesellschaften sein. Auch Selbstnutzer können die Förderung beantragen.
- Die Förderung des Umbaus ist mit der Auflage einer Sanierung der Immobilie mindestens auf das energetische Niveau "Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien" (EH 85 EE) verbunden. Davon ausgenommen sind Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz. Für diese muss das energetische Niveau "EH Denkmal EE" erreicht werden. Für besondere Fälle sind auch Ausnahmen von der Erneuerbaren-Energien-Klasse (EE) vorgesehen.
- Gefördert werden bis zu 30 Prozent von maximal 100.000 Euro förderfähige Ausgaben pro durch Umbau entstehende Wohneinheit als direkter Zuschuss – also bis zu 30.000 Euro direkter Zuschussförderung je Wohneinheit. Ausgaben im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung zählen nicht dazu.
- Die Förderung kann grundsätzlich mit anderen Förderungen, wie der Sanierungsförderung „Bundesförderung für effiziente Gebäude“, kombiniert werden, sofern die Summe der Fördermittel die Summe der förderfähigen Ausgaben nicht übersteigt.
- Zu den förderfähigen Ausgaben können z.B. die Anpassung der Baukonstruktion an die geplante Wohnnutzung, Grundrissänderungen, Innenausbau, aber auch die Umgestaltung der Außenanlagen zum Zwecke der Wohnnutzung einschließlich Entsiegelung gehören.
- Die Gesamtförderung pro Unternehmen wird grundsätzlich bei 300.000 Euro gedeckelt. Das wird durch die europäische De-minimis-Verordnung so festgelegt.
Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Als Vorhabenbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer- und Leistungsvertrags. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden, soweit sie nicht selbst Gegenstand einer Förderung sind.
Besonders bei Gebäuden der 50er-70er Jahre kann es sich lohnen, mit vorgefertigten Fassadenelementen zu sanieren. Vorteile einer seriellen Sanierung sind kurze Baustellenzeiten und weniger Nachträge wegen präziser Planung. Weitere Informationen, gute Beispiele und kostenfreie Beratung bietet das Kompetenzzentrum Serielles Sanieren der dena (Deutsche Energie-Agentur) auf https://www.energiesprong.de