Sanierung von Sportstätten

Top Thema

Bund leistet mit der Unterstützung bei der Sanierung von Sportstätten einen Beitrag für den Breitensport.

Fußball-Europameisterschaft und Olympische Sommerspiele

Die kommenden Wochen werden ganz im Zeichen des Sports stehen. Zunächst bei der Fußball-Europameisterschaft in Deutschland und anschließend bei den Olympischen Sommerspielen in Paris.

Am Freitag, 14. Juni 2024 beginnt die Fußballeuropameisterschaft mit dem Eröffnungspiel in München. Das Endspiel wird am 14. Juli 2024 in Berlin stattfinden.

Bereits im Vorfeld der EM war der EM-Pokal Gast beim Heimspiel der Bundesbauministerin Klara Geywitz gegen Staatssekretär Dr. Rolf Bösinger (sh. Meldung vom 02. Mai 2024).

Anschließend mutierte selbst der Paternoster im Bauministerium zur Fanzone. Dieses besondere Ereignis konnten wir per Video "einfangen"! (Klicken Sie auf das Bild mit dem Pokal.) Das BMWSB ist voller Vorfreude!

Auch Bundesministerin Klara Gewitz ist bereits gespannt und wünscht der Deutschen Nationalmannschaft viel Erfolg: "Liebes DFB-Team, beide Daumen sind für den Gewinn des vierten EM-Titels fest gedrückt. Ich wünsche allen Fans eine spannende EURO 2024."

In diesem Sinne: 1972, 1980, 1996 ... auf geht's zu Titel Nummer 4!

Beschwerdemechanismus zur UEFA EURO 2024TM

Sport als Baustein aktiver Lebensgestaltung

Die meisten Menschen wollen Sport aber nicht nur passiv als Zuschauerin oder Zuschauer erleben. Für sie ist Sport ein wichtiger Baustein für eine aktive und gesundheitsbewusste Lebensgestaltung.

Deshalb treiben viele Menschen – unabhängig von Alter und sozialer Herkunft – in ihrer Freizeit aktiv Sport. Sei es organisiert im Verein in der Sporthalle oder auf dem Sportplatz, individuell im Fitnessclub oder einfach draußen im Park - egal ob im ländlichen Raum oder in städtischer Umgebung - Sport verbindet!

Sport kann dazu beitragen kulturelle, sprachliche und soziale Grenzen zu überwinden und ein Zusammengehörigkeitsgefühl zu schaffen. Damit leistet Sport einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur sozialen Integration. Nicht zuletzt dank des großartigen Engagements zahlreicher meist ehrenamtlich Tätiger wird ein vielfältiges Sportangebot in Vereinen vorgehalten, das allen Menschen offensteht.

Sportstätten als Teil der Daseinsvorsorge

Dafür ist es wichtig, dass vor Ort in unseren Städten und Gemeinden baulich gut ausgestattete und barrierefreie Sportstätten zur Verfügung stehen. Sie sind Teil der Daseinsvorsorge und im Sinne einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung von besonderer Bedeutung.

Drohnenaufnahme von der sanierten Leichathletikanlage der Inselschule Fehmarn Standardlösung
Quelle: Stadt Fehmarn

Bau und Erhalt von Sportstätten für den Breiten- und Vereinssport liegen grundsätzlich in der Zuständigkeit der Kommunen. Für deren Finanzausstattung sind wiederum die Bundesländer zuständig sind. Sie sollen die Kommunen bei dieser Aufgabe angemessen unterstützen; ggf. auch mit eigenen Förderprogrammen. Doch angesichts des hohen Sanierungs- und Modernisierungsbedarfs sowie zur Erreichung übergeordneter Ziele, insbesondere der nationalen Klimaschutzziele, unterstützt auch das BMWSB die Länder und Kommunen bei der Sanierung und Modernisierung der Sportstätten in verschiedener Weise.

Damit leistet der Bund einen Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und verbessert vor Ort die Rahmenbedingungen. Dadurch wird insbesondere Kindern und Jugendlichen ermöglicht, zum Beispiel schwimmen zu lernen, Leichtathletik zu treiben oder eben im Verein Fußball zu spielen. Kinder und Jugendliche haben also nicht nur die Möglichkeit sich zu bewegen, sich auszutesten und auszupowern, sondern hier wird ihnen auch Teamfähigkeit und Gemeinsinn vermittelt.

Bundesprogramm SJK

Das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" wurde erstmals im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms der Bundesregierung im Jahr 2015 aufgelegt. Nachstehend finden Sie einige interessante Kennzahlen.

Ein Beispiel ist die Sportanlage „Am Tannenbusch“ im nordrhein-westfälischen Voerde, die seit mehreren Generationen von unterschiedlichen Gruppen genutzt wird. Mit Unterstützung aus dem Bundesprogramm SJK wurde die Anlage zu einem nachhaltigen Sport- und Quartierszentrum umstrukturiert und saniert. Um eine möglichst große Akzeptanz bei den Anwohnenden zu erzeugen, wurden diese in den Planungsprozess eingebunden. Nach Abschluss der Maßnahmen konnten die auf der Anlage aktiven Vereine ihre Angebote ausbauen und ihre Mitgliederzahlen steigern.

Detaillierter Informationen zum Projekt finden Sie hier.

Schwimmbecken eines Freibades. Rechts am Bildrand der Aufsichtsturm der Rettungsschwimmer. Am Beckenrand und im Wasser viele Personen. Im Hintergrund grüne Bäume Standardlösung
Quelle: AdobeStock/schulzfoto

Seit 2022 wird das Bundesprogramm SJK aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert. Daher steht die energetische Sanierung der Einrichtungen im Fokus der Förderung. Die zu fördernden Projekte müssen zum Erreichen der Ziele des Klimaschutzgesetzes im Sektor Gebäude beitragen und hohen energetischen Anforderungen mit dem Ziel einer deutlichen Absenkung von Treibhausgas-Emissionen genügen. Sportfreianlagen sind daher über das Programm nicht mehr förderfähig. Ausgenommen hiervon sind Freibäder; hier werden neben einer Modernisierung insbesondere Maßnahmen zum Erreichen einer möglichst klimaneutralen Wärmeversorgung bzw. zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien gefördert.

Erst Mitte März 2024 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die Förderung von weiteren 68 Projekten beschlossen, davon 57 Sporthallen, Schwimmbäder sowie Mehrzweckhallen, die in der Regel auch für eine sportliche Nutzung offenstehen.

Im März 2024 hat die Stadt Cuxhaven einen Zuwendungsbescheid über 1.560.750 Euro aus dem Bundesprogramm SJK für den Ersatzneubau eines Umkleidegebäudes auf dem Strichwegsportplatz erhalten. Der Sportplatz verfügt unter anderem über einen witterungsunabhängig bespielbaren Kunstrasenplatz und wird von allen Fußballvereinen aus dem Stadtgebiet genutzt wird. Um das Sportangebot vor Ort noch stärker ausbauen zu können, soll das in die Jahre gekommene Umkleidegebäude durch einen energieeffizienten und barrierefreien Neubau der Energiegebäudestufe 40 ersetzt werden. Dadurch werden voraussichtlich Ende 2026 zeitgemäße Umkleidemöglichkeiten und Sanitäranlagen sowie Schulungs- und Nebenräume für Jugendarbeit zur Verfügung stehen.

In thüringischen Brotterode-Trusetal soll die Sporthalle in Brotterode saniert werden; hierfür werden aus dem Bundesprogramm SJK 1.453.350 Euro bereitgestellt. Der Zuwendungsbescheid erging im April 2024. Die Sporthalle aus dem Jahr 1984 wird durch den Schulsport und einer Vielzahl von Vereinen stark frequentiert. Damit sie auch langfristig den Anforderungen an eine moderne Sportstätte genügt und ein attraktiver Ort der Begegnung, der Integration und vielfältiger sportlicher Aktivitäten bleibt, ist bis Ende 2026 eine ökologische und energetische Optimierung zu einem barrierefreien Gebäude der Effizienzstufe 70 des Gebäudes vorgesehen.

Nähere Informationen zum Programm und weitere Beispiele zu den vielfältigen Projekten, die aus dem Programm gefördert werden, finden sich unter www.sport-jugend-kultur.de.

Darüber hinaus hat der Bund den Ländern in den Jahren 2020 bis 2022 insgesamt 370 Millionen Euro aus dem "Investitionspakt Sportstätten" als Bundesfinanzhilfen zur Verfügung gestellt. Damit konnten die Sanierung, der Ausbau oder Ersatzneubau von rund 600 kommunalen Sportstätten in Angriff genommen werden. Bis Ende 2026 werden diese Projekte noch ausfinanziert. Unter den geförderten Maßnahmen sind auch zahlreiche Sportfreianlagen.

So wurde beispielsweise im sachsen-anhaltinischen Sandersdorf-Brehna die klimafreundliche Sanierung des Kunstrasenplatzes des Sportforums im Ortsteil Sandersdorf mit 215.000 Euro Bundesmitteln gefördert. Der Kunstrasen wurde grundhaft ersetzt mit dem Ziel, bei der künftigen Nutzung den Mikroplastik-Abrieb deutlich zu reduzieren. Der neue Kunstrasen ist nun weitgehend recyclingfähig und leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz. Weitere Informationen zum Projekt: https://www.staedtebaufoerderung.info/DE/WeitereProgramme/InvestitionspaktSportstaetten/Praxis/Praxisbeispiele/Sandersdorf-Brehna/sandersdorf-brehna_node.html

Weitere Informationen zum Investitionspakt Sportstätten finden Sie hier.

Barrierefreie Sportstätten

Leitfaden zum Abbau von Barrieren im Bestand - barrierefreie Sportstätten

30.05.2024

 (PDF, 11MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Bei der Sanierung von Sportstätten ist der Abbau von Barrieren ein zentrales Anliegen. Mit der UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 30 Abs. 5 UN-BRK) und dem Nationalen Aktionsplan 2.0 der Bundesregierung verpflichtet sich Deutschland, dafür zu sorgen, dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigt an Erholungs-, Freizeit-, und Sportaktivitäten teilnehmen können. Um den Kommunen und Verantwortlichen in Sportvereinen eine Hilfestellung zur Schaffung barrierefreier Sportstätten an die Hand zu geben, wurden die Ergebnisse des Forschungsprojekts "Abbau von Barrieren in der städtebaulichen Sportstätteninfrastruktur – Barrierefreie Sportstätten" im Rahmen der Begleitforschung zum Investitionspakt Sportstätten in einem Handlungsleitfaden gebündelt. Er enthält praktische Tipps, wie Barrieren abgebaut werden können.

Grundsätzlich kann die Sanierung von Sportstätten auch mit den Programmen der Städtebauförderung erfolgen. Hauptziel der Städtebauförderung ist es, Städte und Gemeinden bei der Beseitigung städtebaulicher Missstände zu unterstützen und sie damit nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandorte zu stärken. Mit der Städtebauförderung werden daher Investitionen in die öffentliche Infrastruktur in den Städten und Gemeinden im Rahmen von sog. Gesamtmaßnahmen unterstützt. Dabei können grundsätzlich auch Sportanlagen gefördert werden, soweit eine Anbindung an das Quartier gewährleistet ist. Grundvoraussetzungen für eine Förderung sind die Abgrenzung eines Fördergebiets durch die Kommune sowie ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, das unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstellt wird und in dem Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt sind. Zudem sind Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. zur Anpassung an den Klimawandel Voraussetzung. Die konkrete Umsetzung der Programme der Städtebauförderung erfolgt durch die Länder. Diese erstellen eigene Förderrichtlinien und entscheiden auch über Art und Umfang der Maßnahmen in den Kommunen. Nähere Informationen zur Städtebauförderung insgesamt finden Sie unter www.staedtebaufoerderung.info.

Drohnenaufnahme vom Sport- und Bildungscampus Standardlösung
Quelle: Entwurf: LS2 Landschaftsarchitekten und Beratender Ingenieur Schelhorn Lukowski Schnabel PartG mbB, Visualisierung: HHVISION GbR

Das Schlüsselprojekt der Gesamtmaßnahme "Östliche Kernstadt" in der hessischen Stadt Bürstadt im Programm Sozialer Zusammenhalt ist der Bildungs- und Sportcampus: Hier wird eine veraltete Großsportanlage ein Bildungs- und Sportcampus umgewandelt. Dabei wird die ehemals durch Zäune von den Wohngebieten getrennte Sportanlage geöffnet und zu einem lebendigen Teil des Quartiers weiterentwickelt, das baulich und in seinen Angeboten der ganzen Bevölkerung offenstehen soll.

Durch ein vielfältiges Angebot mit Bildungsstätten, Spitzen‐ und Breitensport sowie Möglichkeiten für freie Bewegung und Spiel soll die gesamte Bevölkerung zur Bewegung angeregt werden. Auf dem Gelände entstehen Flächen für Fußball, Rugby, Bogenschießen und Radsport neben einer Beachvolleyballanlage und Calisthenics-Anlagen zum freien Trainieren. Auch Spielplätze und Ruhezonen werden geschaffen. Diese Sportangebote und hochwertigen Aufenthaltsflächen ermöglichen als niedrigschwellige Begegnungsorte Austausch und Kommunikation und fördern so das Zusammenwachsen der verschiedenen Bevölkerungsgruppen im Fördergebiet.

Weitere Informationen zum Projekt.