Hierbei handelt es sich um "eigene" Baumaßnahmen, aber auch um Bauten für Institutionen und Einrichtungen, die maßgeblich vom Bund gefördert werden (sogenannte Zuwendungsbaumaßnahmen).
In die Zuständigkeit des BMWSB fallen Baumaßnahmen für Botschaften, Konsulate, Goethe-Institute, kulturelle und wissenschaftliche Einrichtungen sowie die deutschen Auslandsschulen.
Bundesbauten im Ausland tragen in hohem Maße zu internationalen Bild Deutschlands bei und müssen auch deswegen besonders hohen Qualitätsansprüchen gerecht werden.