Meilensteine des BauGB

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Geschichtlicher Überblick über die Entwicklung des BauGB

Von der Nachkriegszeit bis zur modernen Stadtplanung.

Von 2026 zurück bis ins Jahr 1945.

   2026: Baugesetzbuch-upgrade

2026 steht die zweite Baugesetzbuch-Novelle an. Das Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts soll Kommunen mehr Handlungsspielraum geben, beschleunigte Verfahren ermöglichen, den Fokus auf den Wohnungsbau legen, notwendige Klimaanpassungen beschleunigen und die Digitalisierung forcieren.

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   2025: Bau-Turbo

Der sogenannte Bau-Turbo ist am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten. Zentral ist, dass Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen schneller Wohnungsbau ermöglichen können; der Fokus liegt auf sofortiger Beschleunigung von Nachverdichtung, Aufstockung und Umnutzung.

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   2021 - 2023: Sozialen Wohnungsbau stärken

Mit den Novellen in den Jahren 2021 bis 2023 wurde u. a. auf den Wohnraummangel und Nachverdichtungsdruck u. a. mit der Zulassung höherer baulicher Dichten und dem sektoralen Bebauungsplan zugunsten des sozialen Wohnungsbaus reagiert. Weitere Themen waren eine weitere Stärkung der klimaneutralen Stadtentwicklung und die Digitalisierung.

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   2007 - 2017: Innenentwicklung

Mit den Novellen der Jahre 2007 bis 2017 wurde u. a. das beschleunigte Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung, der Baugebietstyp "urbanes Gebiet" eingeführt und der Klimaschutz in der Bauleitplanung gestärkt. Nachverdichtung und Flächensparen wurden mit Verankerung des Innenentwicklungsvorrangs ("innen vor außen") zu Schwerpunkten.

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   1993 - 2004: Umweltschutz in der Bauleitplanung

Die Novellen der Jahre 1993 bis 2004 haben vor allem den Umweltschutz in der Bauleitplanung gestärkt, insbesondere durch Regelungen zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden (Bodenschutz) und durch Umsetzung der EU-Richtlinien zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und zur Strategischen Umweltprüfung (SUP).

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   1990er: Deutsche Einheit

Nach der Wiedervereinigung muss das BauGB auf die neuen Länder und deren Planungsstrukturen angewandt und angepasst werden und wird zum zentralen Instrument der Transformation Ostdeutschlands. Wichtig werden Stadtumbau, Umgang mit Leerstand sowie die Frage schrumpfender Regionen und strukturellen Wandels.

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   1987: Baugesetzbuch

Das Baugesetzbuch tritt am 1. Juli 1987 in Kraft und führt Bundesbaugesetz und Städtebauförderungsgesetz in einem zentralen Gesetz zusammen ("Ein Gesetz für alles"). Das "BauGB" soll die bisherige, zersplitterte Gesetzeslandschaft vereinfachen und priorisiert Brachflächennutzung vor Neuausweisung. Viele der Regelungen dieser Reform gelten bis heute.

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   1976 - 1986: Beschleunigung und Beteiligung

In den 1970er-Jahren zielen Reformen auf Verfahrensbeschleunigung, stärkere Öffentlichkeitsbeteiligung und eine sozialere Stadtentwicklung, etwa durch finanzielle Förderung und Modellprojekte in Problemvierteln. 1985 kommt eine Umweltprüfung hinzu.

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   1971: Sanierung und besondere Städtebaupolitik

1971 tritt das Städtebauförderungsgesetz in Kraft und ergänzt das Bundesbaugesetz um Instrumente des besonderen Städtebaurechts. Der Beginn einer stärker programmatisch-finanziellen Bund-Länder-Städtebauförderung. Stadtentwicklung wird nicht nur geregelt, sondern aktiv gefördert und gesteuert.

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   1960: Bundesbaugesetz

Am 29. Juni 1960 tritt das Bundesbaugesetz in Kraft – der erste bundesweite Rahmen für das allgemeine Städtebaurecht, mit einem zweistufigen System aus Flächennutzungsplan und verbindlichem Bebauungsplan.

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   1945 - 1960: Wohnungsnot und Wiederaufbau

Nach dem Zweiten Weltkrieg stehen Wiederaufbau (erste Wohnungsbauprogramme) und die Integration von Vertriebenen im Vordergrund. Bauplanung beruht auf Länderrecht und Nachkriegs-Aufbaugesetzen; 1950 setzt das neu gegründete Bundesministerium für Wohnungsbau eine Expertenkommissionen für ein bundeseinheitliches Baugesetz ein.

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