1987: Baugesetzbuch
Information
Das Baugesetzbuch tritt am 1. Juli 1987 in Kraft und führt Bundesbaugesetz und Städtebauförderungsgesetz in einem zentralen Gesetz zusammen ("Ein Gesetz für alles"). Das "BauGB" soll die bisherige, zersplitterte Gesetzeslandschaft vereinfachen und priorisiert Brachflächennutzung vor Neuausweisung. Viele der Regelungen dieser Reform gelten bis heute.
Das Baugesetzbuch tritt am 1. Juli 1987 in Kraft und führt Bundesbaugesetz und Städtebauförderungsgesetz in einem zentralen Gesetz zusammen ("Ein Gesetz für alles"). Das "BauGB" soll die bisherige, zersplitterte Gesetzeslandschaft vereinfachen und priorisiert Brachflächennutzung vor Neuausweisung. Viele der Regelungen dieser Reform gelten bis heute.