Beschluss Zustimmung der Gemeinde zu Bauvorhaben

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Zustimmung der Gemeinde für die Zulassung eines Bauvorhabens nach § 34 Abs. 3b BauGB

Beschlussvorlage zu Bauvoranfrage BVB/25/0018 (Untergasse 45, Flst. 1118): Antrag (eingegangen 01.12.2025) auf Zustimmung der Gemeinde nach §36a BauGB zur Ermöglichung einer Abweichung nach §34 Abs.3b BauGB für eine größere Bautiefe (ca. 46 m) bei Errichtung eines Zweifamilienhauses im hinteren Grundstücksbereich nach Abbruch eines Stall-/Scheunengebäudes. Fragen 1 sowie 3–6 sind baurechtlich positiv beantwortet; einzig Frage 2 (Errichtung in dargestellter Größe) ist strittig, da umliegende Grundstücke geringere Bautiefen (max. ~30 m) aufweisen. Verwaltung beurteilt das Vorhaben als mit öffentlichen Belangen und nachbarlichen Interessen vereinbar, sichtbar kaum von der Straße, fördert Innenentwicklung und Klimaziele, keine finanziellen Auswirkungen. Empfehlung: Zustimmung erteilen. Alternativen: Ablehnung (keine Genehmigung) oder aufwendiger Bebauungsplan (nicht verhältnismäßig). Entscheidungsinstanz: Ausschuss für Technik, Umwelt und Stadtentwicklung (Sitzung 28.01.2026).

Projekt­information

Von/QuelleStadt Weinheim
Veröffentlicht2026-01-11
StatusErfolgreich beendet
KommunengrößeMittelstädte (20.000 - 100.000 Ew.)
Rechtsgrundlage (Paragraf)§ 34 Abs. 3b BauGB