Einzelbeschluss Wohnungsbau-Turbo

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Anwendung Bau-Turbo in einem Teilbereich eines B-Plans

Antrag Beschlussvorlage für Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.26: Einzelbeschluss zu Baufeld B4 (Am alten Güterbahnhof) im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 647, von der WILMA Bau und Entwicklungsgesellschaft RM mbh erworben und beplant; Anwendung der Regelung zum Wohnungsbau-Turbo gemäß § 31 (3) Baugesetzbuch (BauGB) zugunsten der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum.

Projekt­information

Von/QuelleStadt Offenbach
Veröffentlicht2026-01-01
StatusIn Planung
KommunengrößeGroßstädte (über 100.000 Ew.)
Rechtsgrundlage (Paragraf)§ 31 Abs. 3 BauGB