Deutliche Entlastung kleiner Kommunen - Bundeskabinett beschließt Novelle des Wärmeplanungsgesetzes
Pressemitteilung , 27.05.2026
Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) beschlossen. Der vom Bundeswirtschaftsministerium und Bundesbauministerium eingebrachte Entwurf sieht eine deutliche Entlastung kleiner Kommunen bei der Wärmeplanung vor. Für Kommunen mit bis zu 15.000 Einwohnern wird ein stark vereinfachtes Verfahren eingeführt, die sogenannte „kleine Wärmeplanung“.
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche: Die Wärmeplanung ist ein zentrales strategisches Instrument, das Kommunen, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen verlässliche Orientierung für die zukünftige Wärmeversorgung bietet. Gerade kleinere Kommunen standen bislang jedoch häufig vor erheblichen Herausforderungen, da die Anforderungen der Wärmeplanung mit großem Aufwand verbunden waren. Mit den nun vorgenommenen Änderungen schaffen wir ein schlankes, praxisnahes und zielgerichtetes Verfahren, das es insbesondere kleinen Kommunen ermöglicht, innerhalb weniger Monate einen belastbaren und aussagekräftigen Wärmeplan zu erstellen. Damit sorgen wir für eine spürbare Entlastung des ländlichen Raums und stärken zugleich die Handlungsfähigkeit der Kommunen vor Ort.
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Verena Hubertz: Durch den Klimawandel verändern sich unsere Städte und heizen sich auf. Deshalb müssen Wärme- und Kälteplanung künftig Hand in Hand gehen. Eine nachhaltige und energieeffiziente Quartiersentwicklung gelingt nur, wenn wir die Planung der Energieinfrastrukturen mit dem Umbau unserer Städte konsequent zusammendenken. So schaffen wir lebenswerte und zukunftsfähige Quartiere, die den Anforderungen des Klimawandels gerecht werden und zugleich eine sichere und bezahlbare Energieversorgung ermöglichen.
Die "kleine Wärmeplanung" ist eine zusätzliche Verfahrensoption. Die für die Wärmeplanung verantwortlichen Stellen können selbst entscheiden, ob sie dieses Verfahren nutzen möchten. Eine landesrechtliche Umsetzung ist nicht erforderlich. Aufwand und Verfahrensdauer sind in diesem Verfahren deutlich reduziert, da Bestands- und Potenzialanalysen, die Entwicklung von Zielszenarien sowie eine umfassende Dokumentation weitgehend entfallen.
Darüber hinaus werden die Vorgaben zur Datenerhebung und -verarbeitung praxistauglicher gestaltet. Bestehende rechtliche Unsicherheiten werden beseitigt. Die Digitalisierung wird mit einer neuen, über die föderalen Ebenen hinweg nutzbaren IT-Infrastruktur vorangetrieben. Der hier geschaffene "Datenraum Wärmeplanung" wird die Nutzung der Ergebnisdaten und die Bereitstellung von Eingangsdaten erheblich erleichtern, z. B. im Rahmen der Fortschreibung der Wärmepläne. Die Ergebnisse der Wärmeplanung sind insbesondere für die Planung und Entwicklung der vorgelagerten Energieinfrastrukturen von großer Bedeutung.
Zudem werden mit der vorliegenden Novelle europarechtliche Vorgaben aus der EU-Energieeffizienzrichtlinie umgesetzt. Für Gemeindegebiete mit mehr als 45.000 Einwohnern ist im Rahmen der Fortschreibung der Wärmepläne eine Planung der Kälteversorgung durchzuführen.
Schließlich wird die Frist für die Erstellung von Wärmenetzausbau- und dekarbonisierungsfahrplänen für die Betreiber industrieller Wärmenetze von Ende 2026 auf Ende 2030 verlängert.
Mit Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes zum 1. Januar 2024 wurde die Wärmeplanung in Deutschland flächendeckend eingeführt. In der Wärmeplanung treten die Akteurinnen und Akteure vor Ort in den Austausch über die zukünftige Entwicklung der lokalen Wärmeversorgung hin zur Klimaneutralität. Zentrales Element der Wärmeplanung ist die Einteilung des Gemeindegebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete (z.B. Wärmenetz, Gebiet für die dezentrale Versorgung). Die Wärmeplanung hat damit maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung der Energieinfrastrukturen und die Erreichung der Klimaziele im Energie- und Gebäudesektor.