Bund fördert Sanierung von 314 kommunalen Sportstätten
Pressemitteilung , 23.04.2026
Bundesministerin Verena Hubertz dankt Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages für Bereitstellung von 333 Millionen Euro
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner gestrigen Sitzung die Förderung von 314 Sportstätten mit Mitteln aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ beschlossen. Insgesamt stehen im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität dafür 333 Millionen Euro für diese Förderrunde zur Verfügung.
Dazu Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Ich danke dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages ausdrücklich für die Bereitstellung der Mittel im Rahmen des neuen Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten.“ Damit schaffen wir die Grundlage, um Städte und Gemeinden bei der dringend notwendigen Modernisierung ihrer Sportstätten wirksam zu unterstützen. Sportstätten sind weit mehr als Orte der Bewegung – sie sind Treffpunkte, fördern den gesellschaftlichen Zusammenhalt und stärken das Miteinander vor Ort. Mit dem Programm investieren wir gezielt in eine zukunftsfähige Infrastruktur: modern, barrierefrei und nachhaltig. So stellen wir sicher, dass gute Bedingungen für den Breiten- und Vereinssport auch langfristig erhalten bleiben – auf dem Platz, in der Halle und im Schwimmbad.
Im Mittelpunkt des Bundesprogramms "Sanierung kommunaler Sportstätten" steht eine nachhaltige Sanierung der Einrichtungen. Gebäude müssen nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen. Freibäder sollen nach Abschluss der Maßnahme möglichst klimaneutral betrieben werden können, in dem sie über eine möglichst klimaneutrale Wärmeversorgung verfügen bzw. den Anteil erneuerbarer Energien gesteigert sowie den Ressourcenverbrauch gesenkt haben. Auch bei der Sanierung von Sportfreianlagen gelten klare ökologische Vorgaben: Werden Kunstrasenplätze erneuert, müssen recyclebare nachhaltige Materialien verwendet werden. Kunstrasensysteme mit synthetischen Füllstoffen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Für die ausgewählten Projekte startet nun das Antragsverfahren. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), das mit der Umsetzung des Programms beauftragt ist, wird die Projektkommunen hierzu kontaktieren.
Die ausgewählten Projekte können Sie der Projektliste entnehmen.