Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung 2026/2027 in Kraft getreten
Pressemitteilung , 27.04.2026
Erstmals 1 Milliarde Euro für Investitionen in Städte und Gemeinden
Die Städtebauförderung in Deutschland startet mit deutlich mehr finanzieller Schlagkraft in die kommenden Jahre: Nachdem alle Bundesländer die Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung 2026/2027 unterzeichnet haben, ist diese am 14. April 2026 in Kraft getreten. Damit sind die rechtlichen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Förderbeginn im Jahr 2026 geschaffen.
Erstmals stellt der Bund 1 Milliarde Euro jährlich für die Städtebauförderung bereit. Bund und Länder legen mit der zweijährigen Verwaltungsvereinbarung gemeinsam den Grundstein für eine verlässliche Förderung für die Jahre 2026 und 2027. Für die Kommunen bedeutet dies mehr Planungssicherheit für Investitionen in die Entwicklung ihrer Quartiere, Innenstädte und öffentlichen Räume.
Dazu Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Mehr Geld für die Städtebauförderung heißt mehr Möglichkeiten für unsere Kommunen. Wir investieren damit direkt in die Zukunft unserer Städte und Gemeinden – in starke Quartiere, lebendige Innenstädte und gute Orte zum Leben und des Miteinanders. Ob neue Treffpunkte im Kiez, mehr Grün in der Stadt oder eine klimafitte Infrastruktur: Die Städtebauförderung gibt Kommunen den Rückenwind, um Quartiere lebendig, nachhaltig und zukunftsfähig zu gestalten.
Bis zum Ende der Legislatur sollen die Bundesmittel schrittweise weiter auf insgesamt 1,58 Milliarden Euro steigen. Für das Jahr 2027 beabsichtigt der Bund den weiteren Schritt bei der Aufstockung der Bundesmittel. Dann sollen 1,2 Milliarden Euro für die Städtebauförderung zur Verfügung gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie dazu unter https://www.staedtebaufoerderung.info/DE/Startseite/startseite_node.html