Förderung genossenschaftlichen Wohnens: Deutlich verbesserte Konditionen
Pressemitteilung , 02.02.2026
Förderung wird ab dem 3. Februar noch attraktiver – Kredithöchstbeträge und Tilgungszuschuss steigen
Das Bundesprogramm für genossenschaftliches Wohnen erfreut sich seit mehreren Jahren großer Beliebtheit. Die Fördermittel werden deshalb in diesem Programmjahr von 15 Millionen Euro auf 24,9 Millionen Euro deutlich erhöht. Das Bundesbauministerium verbessert die Konditionen spürbar und macht genossenschaftliches Bauen und Wohnen noch attraktiver: Künftig sind Kredithöchstbeträge von 150.000 Euro (bisher: 100.000 Euro) möglich, der Tilgungszuschuss steigt von 7,5 Prozent auf 15 Prozent.
Dazu Sabine Poschmann, parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Wohnungsgenossenschaften leisten einen unschätzbaren Anteil daran, dass Wohnen auch in Zeiten steigender Baukosten bezahlbar bleibt. Nachdem wir das Programm deutlich von 15 Millionen Euro auf 24,9 Millionen aufgestockt haben, legen wir nun mit verbesserten Konditionen nach. Damit wird es noch attraktiver, Genossenschaftsanteile zu kaufen oder selbst eine Wohnungsgenossenschaft zu gründen und gemeinsam neu zu bauen. Die Zinssätze sind historisch niedrig und bei Einzug in die neue Wohnung werden zusätzlich bis zu 22.500 Euro der Kreditsumme erlassen. Gerade in Städten und Ballungsgebieten, in denen bezahlbarer Wohnraum sehr knapp ist, können die Genossenschaften dazu beitragen, leichter eine dauerhaft bezahlbare Wohnung zu finden.
Zum Start der neuen Konditionen am 03.02.2026 gelten folgende Zinssätze:
| Laufzeit | Zinsbindung | Tilgungsfreie Anlaufzeit | Sollzins p.A. (effektiver Jahreszins) |
|---|---|---|---|
| 4 bis 25 Jahre | 5 Jahre | 1 bis 3 Jahre | 0,01 % (0,01 %) |
| 4 bis 25 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 3 Jahre | 0,15 % (0,15 %) |
| 26 bis 35 Jahre | 5 Jahre | 1 bis 5 Jahre | 0,01 % (0,01 %) |
| 26 bis 35 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 5 Jahre | 0,45 % (0,45 %) |
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden sich auf der Website der KfW unter: www.kfw.de/134