Veröffentlichung des Evaluationsberichts zum CO2KostenAufG
Meldung , 27.04.2026
Erste Evaluierung wurde Ende 2025 abgeschlossen
Gemäß § 10 CO2KostAufG sind Effizienz und Anwendungssicherheit der CO2-Kostenaufteilung einschließlich möglicher Stufenanpassungen alle zwei Jahre zu evaluieren. Diese Evaluierung ist durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) durchzuführen.
Auch die tatsächliche Kostenverteilung und ihre Lenkungswirkung sollen statistisch ausgewertet, die Zweckmäßigkeit eines alternativen Modells auf Basis von Energieeffizienzklassen untersucht sowie der Mieterschutz beim Brennstoffwechsel anhand des Wirtschaftlichkeitsgebots bewertet werden.
Ziel des am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen CO2KostAufG ist es, einen wirksamen Beitrag zur Reduktion der Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich zu leisten. Kern des Gesetzes ist eine Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermietenden und Mietenden bei Wohngebäuden durch ein Stufenmodell, das auf dem jährlichen CO2-Ausstoß pro Quadratmeter basiert. Je höher der spezifische Ausstoß, desto größer ist der Kostenanteil der Vermietende; energetisch modernisierte Gebäude werden geringer belastet. Für Nichtwohngebäude gilt, dass Mietende höchstens die Hälfte der CO2-Kosten tragen.
Die erste Evaluierung wurde Ende 2025 abgeschlossen. Sie zeigt unter anderem, dass die Aufteilung der im Rahmen der Heizkostenabrechnung ermittelten Kohlendioxidkosten auf Basis der tatsächlich erfassten Verbräuche in der überwiegenden Mehrheit der Mietverhältnisse mit hoher Effizienz und Anwendungssicherheit verbunden ist.
Zudem zeigt die Evaluierung, dass die CO2-Kostenaufteilung weiterhin auf Grundlage des Verbrauchs und nicht auf Grundlage der Energieausweise erfolgen soll.
Das Gutachten sowie die dazu erfolgte Stellungnahme der Bundesregierung finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unter folgendem Link: