Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
Gesetzgebungsverfahren , 27.05.2026
Das Bundeskabinett hat am 27. Mai 2026 den von der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts beschlossen. Zuvor wurden die Länder und Verbände um ihre Stellungnahme gebeten. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig und soll nach derzeitiger Planung am 1. Januar 2027 in Kraft treten; die Änderungen des Raumordnungsgesetzes und die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes sollen sechs Monate nach der Verkündung in Kraft treten.
Der Entwurf setzt die Entscheidungen des Koalitionsausschusses vom 28. November 2025 um, berücksichtigt die Regelungsaufträge der Föderalen Modernisierungsagenda sowie den Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung und dient der Umsetzung zentraler Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag.
Schwerpunkte der Novelle im Baugesetzbuch sind die Beschleunigung und Vereinfachung der Regelverfahren, unter anderem durch eine vollständige Digitalisierung des Bauleitplanverfahrens (§ 2, § 3, § 6a und § 10a BauGB), die Vermeidung wiederholter Beteiligungen und Doppelprüfungen (§ 3 Abs. 1, § 4a Abs. 3 BauGB), die Straffung der Umweltprüfung sowie die Einführung verbindlicher Verfahrensfristen und einer Präklusionsvorschrift (§ 2a, § 3, § 4b, Anlagen 1 und 2 BauGB). Außerdem soll die Resilienz von Städten und Gemeinden gestärkt, Aspekte der Klimaanpassung in der Bauleitplanung und bei Vorhabenzulassungen besser berücksichtigt und Instrumente des Besonderen Städtebaurechts verbessert werden. Weiterhin werden Maßnahmen zur Stärkung der Gemeinwohlorientierung umgesetzt, wie der Schutz der Vorkaufsrechte gegen Umgehungen sowie ein Maßnahmenpaket zum Umgang mit Schrottimmobilien. Es werden zudem Instrumente eingeführt, die die Gemeinden bei der Umsetzung der Anforderungen von Art. 8 der EU-Wiederherstellungsverordnung unterstützen.
Änderungen des Raumordnungsgesetzes sollen insbesondere das Verfahren zur Aufstellung von Raumordnungsplänen durch vollständige Digitalisierung vereinfachen und beschleunig sowie die gestiegenen Anforderungen an resiliente Raumstrukturen Rechnung tragen.
Die ursprünglich im Referentenentwurf enthaltenen Regelungen zur Privilegierung untertägiger Wasserstoffspeicher- und zur Änderung der Privilegierung von Batteriespeicheranlagen in der direkten Nähe von Kraftwerken und Umspannwerken wurden im weiteren Verfahren aus dem Gesetzentwurf ausgekoppelt und den Koalitionsfraktionen als Formulierungshilfe für die parlamentarische Beratung zur Verfügung gestellt.
Zudem wurde eine Regelung aufgenommen, die das Repowering einer Windenergieanlage nach den §§ 245e Absatz 3 [neu: § 236 Absatz 3] und 249 Absatz 3 BauGB für den Fall eingeschränkt, dass eine innerhalb eines geplanten Windenergiegebiets vorhandene Windenergieanlage durch eine neue Windenergieanlage außerhalb des Windenergiegebiets ersetzt werden soll (sog. "Heraus-Repowern" aus Windenergiegebieten).
Im Bereich der sozialen Erhaltungsverordnungen nach § 172 BauGB sind zudem Regelungen zur Stärkung barrierearmer Anpassungsmaßnahmen vorgesehen. Darüber hinaus werden Zeitpunkt und Inhalt der Nachweispflichten selbstgenutzter Eigentümer gesetzlich klargestellt.
In Vorbereitung der Novellierung hat das BMWSB bis Ende 2025 Fachexperten-Workshops mit Vertreterinnen und Vertretern von Ländern und Kommunen sowie der Wissenschaft und Praxis veranstaltet, die von der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA), der Kanzlei Lenz und Johlen sowie von postert.hamburg betreut und durchgeführt wurden. Die Ergebnisse der Gespräche sind in die Erarbeitung des Gesetzentwurfs eingeflossen.
Im Februar 2026 wurde ein Planspiel in fachlicher Betreuung des Deutschen Instituts für Urbanistik (difu) in Kooperation mit dem Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung (vhw) begonnen, um die Funktionalität und Praxistauglichkeit der vorgeschlagenen Regelungen von Planspielkommunen durch Anwendung auf Beispielsfälle überprüfen zu lassen.
Die vom Bundeskabinett am 27. Mai 2026 beschlossene Fassung eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts steht auf dieser Internetseite unterhalb im Downloadbereich zur Verfügung. Dort sind ebenfalls die im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung eingegangenen Stellungnahmen abrufbar.
Hier finden Sie auch die aktuelle Pressemitteilung.
Referentenentwurf
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Stellungnahmen
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Kabinettfassung
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