Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel

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Der Bund unterstützt Kommunen bei der Entwicklung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel.

Mit dem 2020 aufgelegten Förderprogramm "Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel" unterstützt der Bund Kommunen bei der Entwicklung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und schafft Voraussetzungen, die Grün- und Freiräume in Städten und Gemeinden resilient und zukunftsfähig zu gestalten.

Das Förderprogramm versteht sich als Beitrag des Bundes zu einer klimaangepassten Stadtentwicklung durch gezielte Erhaltung, Anpassung und Ausweitung öffentlicher Grün- und Freiflächen. Städte und Gemeinden erhalten Unterstützung für die erforderliche klimagerechte Umgestaltung ihrer Siedlungsräume, die sie mit einer integrierten Planung und neuen Ansätzen zur Aktivierung ihrer grün-blauen Infrastruktur umsetzen.

Themen und Ziele

Die spürbaren Auswirkungen des Klimawandels zeigen, dass insbesondere Grün- und Freiflächen entwickelt und "fit" für die Zukunft gemacht werden müssen. Extreme Wetterereignisse wie Hitze, Dürre oder Starkregen treten im Zuge des Klimawandels immer häufiger auf. Gleichzeitig schreitet der Verlust der Artenvielfalt voran.  Urbane Grün- und Freiräume können die damit einhergehenden Risiken mindern und die Lebensqualität und Biodiversität in den Städten langfristig sichern. Gleichzeitig binden Vegetation und Böden Kohlenstoff und haben somit eine hohe Bedeutung für den Klimaschutz.

Die geförderten Maßnahmen tragen beispielgebend und zukunftsweisend zur Hitze-, Trockenheits- und Überflutungsvorsorge bei, indem sie Grünräume sichern, vernetzen und qualifizieren. Sie erhöhen den Regenwasserrückhalt, sorgen für Kalt- und Frischluftzufuhr und fördern den Biotopverbund. Dabei sind neben einer naturnahen und multifunktionalen Gestaltung auch die Bedeutungen der Räume für die Gesundheitsvorsorge, als soziale Begegnungsorte und für eine nachhaltige Mobilität von Interesse.

Förderung

Seit 2020 wurden über 300 Projekte in zahlreichen Städten und Gemeinden im Rahmen des Bundesprogramms für projektbezogene Förderungen ausgewählt. Die Bewerbung von Kommunen für das Bundesprogramm erfolgt im Rahmen von Projektaufrufen. Nach einer fachlichen Prüfung der Bewerbungen erfolgt die finale Projektauswahl durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Erfolgreiche Kommunen erhalten nach der Auswahl durch den Haushaltsausschuss die Aufforderung, einen Zuwendungsantrag an das mit der Umsetzung beauftrage BBSR zu stellen. Insgesamt wurden für das Programm Mittel in Höhe von 656 Millionen Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung gestellt.
Die Bandbreite der Vorhaben reicht von der Neuplanung und Erweiterung von Grünanlagen über die Aufwertung von bestehenden Parks bis hin zur Erneuerung von Naherholungsgebieten und landwirtschaftlichen Flächen. Ebenso werden Friedhöfe, Gewässer, Kleingärten, Plätze und Verkehrsräume in ihrer Funktion als urbane Grünräume gestärkt. Es erfolgen Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung und -speicherung, Entsiegelungen, Neupflanzungen oder Oberflächenbegrünungen.

Bitte beachten Sie auch die Publikationen des BBSR

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