Beschlussvorlage Bau-Turbo Potsdam

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Grundsatzbeschluss der Stadt Potsdam zur Anwendung des Bau-Turbos

Die Landeshauptstadt Potsdam regelt mit diesem Grundsatzbeschluss die Anwendung des neuen Zustimmungsverfahrens nach § 36a BauGB im Zusammenhang mit dem Bau-Turbo. Ziel ist es, den Wohnungsbau zu beschleunigen und zugleich die kommunalen Vorstellungen von städtebaulicher Entwicklung und Ordnung zu sichern.

Der Beschluss legt Grundsätze für die Prüfung und Erteilung der gemeindlichen Zustimmung bei Vorhaben nach §§ 31, 34 Abs. 3b und 246e BauGB fest. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Zustimmung eigenständig zu erteilen, sofern die definierten Kriterien eingehalten werden. Dabei bleiben die Würdigung nachbarlicher Interessen sowie öffentliche Belange zentrale Bestandteile der Entscheidung.

Besondere Aufmerksamkeit gilt sozialen Aspekten wie Mietpreis- und Belegungsbindungen sowie Anforderungen des Klima-, Natur- und Umweltschutzes. Der Beschluss betont zudem die Bedeutung von Beteiligung und Transparenz, insbesondere gegenüber Bürger:innen und Ortsbeiräten.

Potsdam versteht den Bau-Turbo damit als gezielt eingesetztes Instrument, das Beschleunigung ermöglicht, ohne die Qualität der Stadtentwicklung zu gefährden. Eine Evaluation der Anwendung ist nach sechs Monaten vorgesehen, um den Rahmen bei Bedarf nachzuschärfen.

Projekt­information

Von/QuelleStadt Potsdam
Veröffentlicht2025-12-01
ZielgruppePolitische Akteur:innen, Administrative Akteur:innen
KommunengrößeGroßstädte (über 100.000 Ew.)
VerwaltungsebeneGemeinde / Stadt