Beschlussvorlage Bau-Turbo Goslar

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Grundsatzbeschluss der Stadt Goslar zur Anwendung des Bau-Turbos

Umsetzung der BauGB-Änderung „Bau-Turbo“ in Goslar:

Empfehlung: Der Rat soll Leitplanken für die Anwendung nach §36a BauGB beschließen. Zustimmung der Stadt soll in der Regel nur unter Bedingungen erfolgen: a) bei ≥4 WE mind. 40 % geförderter Wohnraum, b) überwiegend barrierefreier Wohnraum, c) Bauverpflichtung innerhalb 3 Jahren, d) Mindestbegrünung 10 % der Fläche, e) Dachbegrünung bei Flachdächern. Abschluss städtebaulicher Verträge: <1 ha als Verwaltungsgeschäft, ≥1 ha per Ratsbeschluss nach Öffentlichkeitsbeteiligung. 

Ausschlussfälle: Gewerbe-/Industriegebiete, Außenbereich, Schutzgebiete/besondere Biotope, Artenschutzverstöße, unverhältnismäßige Erschließungskosten, Konflikte mit Raumordnungszielen, Umgehung besonderen Städtebaurechts. Berichtspflicht: Verwaltung berichtet halbjährlich; Abweichungen bedürfen polit. Entscheidung. 

Hintergrund: Bau-Turbo seit 30.10.2025 (u.a. §§ 31(3),34(3b), § 246e bis 31.12.2030) beschleunigt Wohnungsbau, wahrt aber Gemeindehoheit und Fachrechtsvorgaben. Anlagen: Fallbeispiele, planungsrechtliche Prüfschritte.

Projekt­information

Von/QuelleStadt Goslar
Veröffentlicht2026-01-27
ZielgruppePolitische Akteur:innen, Administrative Akteur:innen
KommunengrößeMittelstädte (20.000 - 100.000 Ew.)
VerwaltungsebeneGemeinde / Stadt