Beschlussvorlage Bau-Turbo Weinheim
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Grundsatzbeschluss der Stadt Weinheim zur Anwendung des Bau-Turbos
Beschlussvorlage Stadt Weinheim (Drucksache 162/25): Anlass ist die Novelle des Baugesetzbuchs („Bau‑Turbo“, in Kraft 30.10.2025), die erleichterte Zulassungen von Wohnbauvorhaben und erstmals einen Zustimmungsvorbehalt der Gemeinde nach § 36a BauGB einführt. Die Verwaltung schlägt vor, die Entscheidung über diese Zustimmung dem Ausschuss für Technik, Umwelt und Stadtentwicklung (ATUS) zu übertragen und die Hauptsatzung entsprechend zu ändern (§ 8/§ 9; Korrektur veralteter Verweise § 13 → § 12). Parallel werden verbindliche Rahmenbedingungen beschlossen: Zustimmung nur bei ausdrücklich beantragten und begründeten Fällen; nicht bei nur unwesentlichen Änderungen zu kurz zuvor abgelehnten Projekten (6 Monate); nicht wenn noch Gutachten / Fachbehördenzustimmungen fehlen; nicht bei eindeutiger Abweichung vom Flächennutzungsplan; Außenbereichsentwicklung nur bis 0,5 ha. Fristen: Gemeinde hat 3 Monate (bis 4 mit Öffentlichkeitsbeteiligung). Bau‑Turbo gilt befristet bis 2030. Keine finanziellen oder klimatischen Auswirkungen