Beschlussvorlage Bau-Turbo Köln
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Grundsatzbeschluss der Stadt Köln zur Anwendung des Bau-Turbos
Mit diesem Beschluss legt die Stadt Köln fest, wie der Bau-Turbo angewendet wird, um Verfahren zu beschleunigen und gleichzeitig zentrale städtische Ziele zu wahren. Der Fokus liegt auf Qualität, sozialer Ausgewogenheit und der Einbindung bestehender Leitlinien.
Der Beschluss regelt Zuständigkeiten, Fallgruppen und Bedingungen für die Zustimmung nach § 36a BauGB. Er stellt klar, dass Befreiungen und Sonderregelungen an konkrete Anforderungen geknüpft sind, etwa zur sozialen Wohnraumversorgung oder zur Einhaltung städtischer Standards und Konzepte.
Köln nutzt den Bau-Turbo damit als gesteuertes Instrument, das die kommunale Planungshoheit stärkt und eine qualitätsvolle Entwicklung unterstützt.