PSt Poschmann zu den bereitgestellten Haushaltsmitteln im Bereich der Sanierung von Sport- und Schwimmstätten
Pressemitteilung , 28.11.2025
Statement der Parlamentarischen Staatssektretärin Sabine Poschmann bei der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Der soeben im Deutschen Bundestag beschlossene Bundeshaushalt 2026 sieht im Einzelplan des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen auch eine erhebliche Bereitstellung von Mitteln für den Bereich der Sanierung von Sport- und Schwimmstätten vor.
Dazu erklärt Sabine Poschmann, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Sport hält fit, macht Spaß und bringt Menschen zusammen. Damit das auch in Zukunft so bleibt, müssen unsere Sport- und Freizeitstätten in Schuss gehalten werden. Genau hier setzt der Bund jetzt ein starkes Signal: Mit weiteren 333 Millionen Euro für das Bundesprogramm ‚Sanierung kommunaler Sportstätten‘ sowie weiteren 250 Millionen Euro für die 'Sanierung kommunaler Schwimmstätten' im Bundeshaushalt 2026 unterstützen wir die Kommunen dabei, ihre Einrichtungen zukunftsfähig zu machen. Denn viele Kommunen kämpfen mit einem Sanierungsstau und genau da holen wir jetzt auf, um überfällige Projekte endlich anzugehen. Sport ist nicht nur wichtig für die Gesundheit, sondern auch für den sozialen Zusammenhalt. Deshalb ist es so entscheidend, dass wir jetzt investieren und Sportstätten weiterhin als Orte des Miteinanders sichern. Hierfür danke ich den Mitgliedern des Haushaltsausschusses. Um die Modernisierung einen echten Schritt nach vorne zu bringen und keine Zeit zu verlieren, können Kommunen bereits jetzt starten und Anträge für Projekte einreichen. Im aktuellen Bundeshaushalt 2025 stehen dafür bereits 333 Millionen bereit.
Den Startschuss des Bundesprogramms "Sanierung kommunaler Sportstätten" zur Umsetzung der Förderrunde 2025 hat Bundesbauministerin Verena Hubertz am 16. Oktober 2025 mit der Veröffentlichung des Projektaufrufs gegeben. Städte und Gemeinden sind noch bis zum 15. Januar 2026 aufgerufen, sich im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens mit geeigneten Projekten zu bewerben. Eine Projektauswahl durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages ist voraussichtlich für Ende Februar 2026 geplant. Zur Umsetzung der im Haushalt 2026 zusätzlich bereitstehenden Mittel wird das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in Abstimmung mit dem Deutschen Bundestag nun die notwendigen Vorbereitungen treffen.
Weitere Informationen zu den im Einzelplan des BMWSB bereitgestellten Mitteln finden Sie unter: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/11/haushalt.html.