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Informationen zum Bau-Turbo für Bauherren, Baufrauen und Wohnungssuchende.

Mehr Tempo und Sicherheit für Ihr Bauvorhaben

Der Deutsche Bundestag hat den Weg für schnelleres Bauen frei gemacht: Mit dem "Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung" – kurz Bau-Turbo – sollen Bauprojekte künftig deutlich einfacher und zügiger umgesetzt werden können.

Was bedeutet das für Bauherren und Baufrauen?

Das neue Gesetz ermöglicht es, von bestimmten bauplanungsrechtlichen Vorschriften abzuweichen, wenn dadurch neuer Wohnraum geschaffen wird. Das heißt: weniger bürokratische Hürden, kürzere Verfahren und mehr Planungssicherheit für alle, die bauen oder in Wohnraum investieren möchten.

Zugleich wird der Umwandlungsschutz gestärkt – bestehender Wohnraum bleibt besser geschützt, während neue Bauprojekte schneller starten können.

Detaillierte Informationen zum Gesetzgebungsverfahren finden Sie hier.

Eine kurze Zusammenfassung finden Sie in dieser Meldung.

Umsetzungslabor: Das Umsetzungslabor zum Bau-Turbo begleitet die Startphase der Experimentierklausel zum Bau-Turbo und unterstützt Kommunen bei der praktischen Anwendung. Weitere Informationen finden Sie hier.

Fragen und Antworten

Wenn Sie sich für Fragen und Antworten aus Unternehmenssicht interessieren, finden Sie hier die passenden Informationen. Sind Sie hingegen in der Umsetzung des Bau-Turbos tätig – etwa in einer Kommune – werden Ihre Fragen hier beantwortet.

Mit den nachfolgenden FAQs sollen Hilfestellungen und Erläuterungen gegeben werden. Davon bleibt jedoch unberührt, dass die Durchführung des Baugesetzbuchs nach der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung  den zuständigen örtlichen Stellen vorbehalten ist und seitens des BMWSB keine rechtsverbindlichen Vorgaben zur Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen gemacht werden.

Gesetzesvorhaben

Was bedeutet die Experimentierklausel? Heißt dass, dass ab 2030 wieder zurückgedreht wird?

Der Bau-Turbo wird vor Ablauf seiner Geltungsdauer überprüft (evaluiert) Danach wird entschieden, ob die Regelung weiter fortgeführt, geändert oder abgeschafft wird.

In welchen Gebieten soll der "Bau-Turbo" gelten?

Der „Bau-Turbo“ kann innerhalb von Baugebieten genutzt werden, die durch Bebauungspläne festgesetzt sind, und innerhalb von im Zusammenhang bebauten Orteteilen (sog. unbeplanter Innenbereich).

Er kann auch außerhalb der Siedlungsbereiche, im sog. Außenbereich, angewendet werden, wenn das Bauprojekt direkt an bestehende Siedlungen anschließt.

Was ist der Bau-Turbo und wozu dient er?

Der Bau-Turbo ist eine zeitlich befristete Sonderregelung (§ 246e BauGB). Sie erlaubt es Gemeinden, unter bestimmten Bedingungen von den üblichen Vorschriften des Bauplanungsrechts ohne zeitaufwändige Aufstellung oder Änderung  eines Bebauungsplans abzuweichen.

Das Ziel: schneller und mehr bezahlbare Wohnungen bauen – und weniger Bürokratie.

Was macht sie so sicher, dass der Bau-Turbo funktioniert?

Es werden dringend Wohnungen gebraucht – und gleichzeitig soll schneller gebaut werden.
Das Gesetz schafft dafür neue Spielräume und Möglichkeiten.

Bei der Umstzung unterstützten wir die Gemeinden aktiv, u.a. mit einem Umsetzungsdialog.
Angesichts des großen Bedarfs muss es unser gemeinsames Ziel sein, dass der „Bau-Turbo“ genutzt wird.

Was sind die Vorteile des Bau-Turbos (§ 246e BauGB)?

Die neue Vorschrift ermöglicht es, von bestimmten Bauvorgaben abzuweichen – zum Beispiel von Regeln aus dem Baugesetzbuch (BauGB) oder bestehenden Bauleitplänen. Dadurch können Gemeinden neue Baurechte schaffen, sowohl innerhalb der bestehenden Siedlungsgebiete als auch – wenn der räumliche Zusammenhang noch gegeben ist – außerhalb. Dafür muss kein Bebauungsplan mehr aufgestellt oder geändert werden.

Praktisch bedeutet das zum Beispiel: Ein Haus oder eine ganze Straße kann über die bisher im Bebauungsplan vorgesehenen Maße hinaus gebaut oder aufgestockt werden, ohne dass der Plan erst angepasst werden muss. Auch in innerstädtischen Bereichen ohne Bebauungsplan kann gebaut werden, selbst wenn das neue Vorhaben nicht genau zum bisherigen Umfeld passt.

Gerade in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt ist Bauland oft knapp. Der Bau-Turbo schafft hier neue Möglichkeiten.

Wann tritt das Gesetz in Kraft?

Das Gesetz tritt am 27. Oktober 2025 in Kraft

Bedeutet der Bau-Turbo, dass jetzt "alles geht"?

Nicht alles entfällt durch den Bau-Turbo. Ein bauaufsichtliches Verfahren bleibt notwendig und richtet sich nach der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Außerdem müssen weiterhin die Vorgaben der Landesbauordnung eingehalten werden, zum Beispiel zu Abstandsflächen, Brandschutz oder Standsicherheit. Auch die fachrechtlichen Anforderungen etwa des Naturschutzrechts bleiben zu beachten.

Zusätzlich gelten die Regeln des § 246e BauGB: Das Bauvorhaben muss mit öffentlichen Interessen vereinbar sein und die Nachbarschaft berücksichtigen.

Müssen Bauprojekte eine Mindestgröße haben, um den Bau-Turbo nutzen zu dürfen?

Nein. Eine Mindestanzahl von Wohnungen pro Projekt ist nicht erforderlich, damit §  246e BauGB greift.

Was ist damit gemeint, wenn es in den Neuregelungen heißt, dass öffentliche Belange dem Vorhaben auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen nicht entgegenstehen dürfen?

Diese Regeln gelten auch bei Befreiungen oder wenn von den Vorgaben zum "Einfügen" abgewichen wird. Das bedeutet zum Beispiel, dass gesunde Wohn- und Arbeitsbedingungen sowie Umweltbelange geschützt bleiben müssen.

Ich habe mehrere Grundstücke in einem allgemeinen Wohngebiet, auf denen noch Platz für weitere Wohgebäude wäre. Bislang war die Bebauung abgelehnt worden, weil das festgesetzte Maß der Nutzung überschritten worden wäre. Muss ich dafür eine Befreiung nach § 31 Abs. 3 beantragen oder eine Zulassung nach § 246e BauGB. 

Grundsätzlich kann ein Bauvorhaben entweder über eine Befreiung nach § 31 Absatz 3 oder über den Bau-Turbo nach § 246e BauGB ermöglicht werden. Wenn jedoch absehbar ist, dass erhebliche zusätzliche Umweltauswirkungen entstehen, ist eine Befreiung nach § 31 Absatz 3 BauGB nicht möglich. In solchen Fällen erlaubt § 246e BauGB eine Entscheidung über das Bauvorhaben, nachdem eine Strategische Umweltprüfung durchgeführt wurde.

Welche Abweichungen sind erlaubt, in welchen Fällen, und wie lange gilt die Regelung?

§ 246e BauGB erlaubt Abweichungen von den üblichen Vorgaben des Bauplanungsrechts,  nicht aber von rechtsvorschriften aus anderen Bereichen. . Je nach Einzelfall kann dies zum Beispiel die Anzahl der erlaubten Stockwerke (zum Beispiel durch Aufstockung) oder die Art der Nutzung (zum Beispiel Wohnen statt Büro) betreffen. Baugenehmigungen, die nach § 246e BauGB erteilt werden, müssen bis spätestens Ende 2030 ausgesprochen werden.

Bezahlbarer Wohnraum

Bau-Turbo klingt ja schön und gut. Aber ich brauche jetzt eine bezahlbare Wohnung. Was tut die Regierung dafür?

Der Bau-Turbo beschleunigt die Schaffung von Wohnraum. Ob Sie schneller eine Wohnung finden, hängt aber auch von anderen Faktoren ab. Das neue Gesetz sorgt dafür, dass Bauvorhaben, mit denen Wohnraum geschaffen wird, schneller zugelassen werden können und trägt dazu bei, dass das Wohnraumangebot größer wird, es kann aber nicht garantieren, dass einzelne Bürger sofort eine Wohnung bekommen.

Damit mehr bezahlbarer Wohnraum entsteht, setzt das Bundesbauministerium nicht nur auf schnellere Verfahren, sondern unterstützt auch den Bau von Wohnungen mit Förderprogrammen – etwa für klimafreundlichen Neubau (KFN), den sozialen Wohnungsbau oder das Programm „Junges Wohnen“ für junge Menschen.

Führt der Bau-Turbo wirklich dazu, dass in meiner Stadt oder Gemeinde schneller neuer Wohnraum entsteht, und steigt dadurch meine Chance, eine Wohnung zu finden?

Ob und in welchem Umfang der Bau-Turbo genutzt wird, entscheiden die Gemeinden. Ihnen wird vom Grundgesetz die Planungshoheit garantiert; d. h. dass dass grundsätzlich die Gemeinden festelegen, welche Bauvorhaben wo und mit welchen Ausmaßen im Gemeidegebiet verwirklicht werden können. Im Regelfall geschieht dies durch Bebauungspläne. Beim Bauturbo, bei dem ja gerade auf einen Bebauungsplan verzichtet wird, müssen die Gemeinden daher dem einzelnen Vorhaben zustimmen.

Wir als Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) ermutigen die Gemeinden aber ausdrücklich, die neuen Möglichkeiten zu nutzen. Und wir lassen die Gemeinden damit nicht allein: Wir begleiten und unterstützen die Städte und Gemeinden aktiv mit unserem Umsetzungsdialog aktiv dabei, den Bau-Turbo vor Ort erfolgreich umzusetzen.

Sind die neu geschaffenen Wohnungen auch für Normal- oder Geringverdiener erschwinglich, oder profitiert vor allem der hochpreisige Wohnungsmarkt?

Mit der neuen Regelung soll generell beschleunigt Wohnraum geschaffen werden. Davon profitieren grundsätzlich alle, auch Gruppen wie Familien, Studierende, ältere Menschen oder Menschen mit wenig Einkommen. Das Gesetz schreibt aber nicht genau vor, für wen gebaut werden muss.

Ob und wie der sog. Bau-Turbo in einem konkreten Fall genutzt wird, entscheidet die jeweilige Gemeinde selbst.

Wie soll verhindert werden, dass nur wieder reiche Investoren Luxuswohnungen bauen, statt bezahlbaren Wohnraum?

Wir wollen mehr bezahlbare Wohnungen schaffen. Damit das klappt, können die Gemeinden mitbestimmen und Regeln festlegen, damit nicht nur teure Luxuswohnungen gebaut werden. Außerdem gibt es Förderprogramme, die diese Maßnahmen unterstützen.

Wie wird sichergestellt, dass ein Teil der neugebauten Wohnungen bezahlbar ist?

Ziel des Gesetzes ist, dass mehr bezahlbare Wohnungen geschaffen werden.
Es gibt hierzu aber keine speziellen gesetzlichen Vorgaben (z.B. auch nicht dazu, wie viele Sozialwohnungen  entstehen müssne). Die Gemeinden können jedoch festlegen, dass sie nur zustimmen, wenn z. B. ein bestimmter Anteil der neuen Wohnungen als Sozialwohnung mit Miet- und Belegungsbindungen bereritgestellt wird oder in sonstiger Form nur zu gedämpften Mietpreisen bereitgestellt wird. Dies hat den Vorteil, dass die Gemeinde flexibel und passgenau für das jeweilige Grundstück festgelegen kann, ob und wie viele Sozialwohnungen gefordert werden können.

Bürgerbeteiligung

Was kann ich tun, wenn ich gegen ein Bauprojekt vor meiner Haustür bin. Wird meine Stimme überhaupt noch gehört?

Die Rechtsweggarantie, also die Möglichkeit Rechtsbehelfe gegen eine Baugenehmigung einzulegen,  wird durch den Bau-Turbo nicht beschränkt. Wenn Nachbarn durch ein Vorhaben in eigenen Rechten betroffen werden, können sie eine Baugenehmigung durch Widerspruch und Anfechtungsklage überprüfen lassen.

Welche Auswirkungen hat der Bau-Turbo auf kommunale Planungshoheit und Beteiligungsrechte?

Die Gemeinde muss dem Bauvorhaben zustimmen, damit die kommunale Planungshoheit gewahrt bleibt. Die Zustimmung gibt es nur, wenn das Projekt zur städtebaulichen Entwicklung und Ordnung der Gemeinde passt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist möglich, aber freiwillig. Wenn die Gemeinde die Bürgerinnen und Bürger einbezieht, verlängert sich die Prüfungsfrist um einen Monat.

Wird jetzt jede Freifläche (Parkplätze) bebaut?

Ob und unter welchen Voraussetzungen der Bau-Turbo zur Anwendung bei der Bebauung z.B eines Parkplatzes kommt, entscheiden die Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit selbst.

Mein Nachbar will aufstocken/ bzw. in zweiter Reihe bauen. Was kann ich tun, wenn ich damit nicht einverstanden bin?

Wie bei allen Baugenehmigungen können Nachbarn oder Betroffene auch hier Widerspruch einlegen oder die Genehmigung gegebenenfalls vor Gericht prüfen lassen.

Welche Formen der Bürgerbeiligung sind weiterhin sinnvoll, um Akzeptanz zu schaffen, auch wenn das Verfahren beschleunigt wird?

Eine Bürgerbeteiligung kann durch die Gemeinde im Rahmen der Erteilung ihrer Zustimmung erfolgen. Je größer die Abweichung von den Vorgaben des Bauplanungsrechts und je größer die Auswirkungen, desto mehr dürfte eine Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (insb. Nachbarn) sinnvoll sein.

Wie kann sichergestellt werden, dass trotz der kurzen Frist dennoch eine Beteiligung von Interessensrgruppen/Nachbarn erfolgt?

Die Gemeinde kann im Rahmen der Zustimmung eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen, wenn sie es für notwendig hält. Vorgaben der jeweilgen Landesbauordnung zur Beteiligung von Nachbarn bleiben im Übrigen unberührt.

Was ist mit der Kritik, dass die Bürgerbeteiligung zu kurz kommt?

Die Gemeinde kann im Rahmen ihrer Entscheidung über die notwendige Zustimmung auch ihre Bürgerinnen und Bürger beteiligen. Das wird im neuen §  36a BauGB, der das Verfahren dieser Zustimmung klarstellend regelt, ausdrücklich betont.

Wo kann ich erfahren, welche Bauvorhaben durch den Bau-Turbo in meiner Stadt entstehen und wann diese Wohnungen tatsächlich verfügbar sind?

Informationen zu konkreten Bauvorhaben gibt es bei der jeweiligen Stadt/Gemeinde (Bauamt, Ratsprotokolle)

Wie können wir trotz beschleunigtem Verfahren die betroffenen Menschen (z. B. Anwohner, zukünftige Nutzer, Gemeindemitglieder) angemessen einbinden, um Konflikte und Akzeptanzprobleme zu vermeiden?

Das BMWSB plant einen Umsetzungsdialog, in dessen Rahmen der Wissensaustausch zwischen Kommunen auch zu Fragen der Transparenz und Beteiligung gefördert werden soll.. 

Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung

Wie genau vereinfacht und beschleunigt der Bau-Turbo?

Normalerweise ist es sehr aufwendig, einen Bebauungsplan aufzustellen oder zu ändern – das kann viele Jahre dauern. In bestimmten Fällen kann dieses Verfahren jetzt entfallen, wenn die Stadt oder Gemeinde entscheidet, dass es vertretbar ist. Wie viel Zeit dadurch gespart wird, hängt vom Einzelfall ab – etwa von der Größe des Gebiets, den verschiedenen Interessen und den verfügbaren Mitarbeitenden in der Verwaltung.

Untersuchungen zeigen: In großen Städten dauert ein solches Verfahren im Schnitt rund fünf Jahre. Jetzt ist es möglich, dass das Bauvorhaben direkt genehmigt wird – wenn die Gemeinde innerhalb von drei Monaten zustimmt. So sorgen wir dafür, dass es einfacher und schneller geht – damit Sie bald Ergebnisse sehen.

Welche Genehmigungs- und Verfahrensschritte werden durch den Bau-Turbo tatsächlich verkürzt oder vereinfacht?

Mit dem neuen § 246e BauGB können Gemeinden beim Bau-Turbo von bestimmten bauplanungsrechtlichen Vorschriften abweichen. Das bedeutet: Zusätzliche Wohnungen können genehmigt werden, auch ohne dass ein Bebauungsplan geändert oder neu aufgestellt werden muss – vorausgesetzt, die Gemeinde stimmt zu. Die Gemeinde hat dafür bis zu drei Monate Zeit.

Ich versuche seit 5 Jahren altengerechte Wohnungsneubauten auf meinen Grundstückn zu realisieren. Die kommunale Baubehörde will weder den bestehenden Bebauungsplan, ohne Angabe von Gründen, ändern oder eine Änderung der Bauleitplanung durchführen. Was kann ich nun tun?

Mit dem Bau-Turbo können die Kommunen jetzt auch Bauvorhaben ermöglichen, bei denen früher die Kapazitäten für eine Bauleitplanung gefehlt haben. Wenden Sie sich am besten direkt an Ihre Gemeinde und erkundigen Sie sich, wie Sie den Bau-Turbo für Ihr Wohnbauvorhaben nutzen können.

Wie stark verkürzt sich die tatsächliche Bearbeitungszeit, und kann ich mit einer rechtssicheren Baugenehmigung rechnen, die nicht leicht angefochten werden kann?

Wie lange ein Baugenehmigungsverfahfren dauert, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Mit § 246e BauGB kann ein Bauvorhaben auch dann genehmigt werden, wenn es eigentlich nicht genau den Vorgaben eines Bebauungsplans entspricht – vorausgesetzt, die Bedingungen für eine Abweichung nach § 246e Absatz 1 BauGB sind erfüllt.

Rechtsschutz, zum Beispiel gegen eine Baugenehmigung des Nachbarn oder der Nachbarin, bleibt dabei unter denselben Bedingungen möglich wie ohne Anwendung von § 246e BauGB.

Wie wollen die Kommmunen ab Oktober die möglichst vielen Bauanträge mit der viel zu geringen Personalkappazität bewältigen? Kommt es da nicht kurzfristig zu vielen Ablehnungen?

Ob der Bau-Turbo zur Anwendung kommt, entscheiden die Kommunen im Rahmen ihrer Zustimmung. Wie genau sie jeden einzelnen Antrag bearbeiten, lässt sich nicht vorhersehen. Viele Gemeinden haben sich aber schon vor dem Start des Bau-Turbos überlegt, in welchen Fällen und unter welchen Bedingungen sie ihn einsetzen möchten.

Wie kann verhindert werden, dass Verfahren alleine durch Fristablauf in einer Genehmigung münden, ohne dass eine inhaltliche Prüfung oder Beteiligung der betroffenen Stellen stattgefunden hat? 

Die Gemeinde muss die Prüfung innerhalb von drei Monaten abschließen. Hat sie Bedenken, kann sie die Zustimmung ausdrücklich versagen; die Zustimmungsfiktion greift dann nicht. 

Wie komme ich ggf. schneller zur Baugenehmigung (bspw. beim Aufstockung eines Gebäudes) und wie funktioniert das?

Wenn eine Aufstockung nicht den üblichen bauplanungsrechtlichen Anforderungen entspricht, kann nach § 246e BauGB eine Abweichung zugelassen werden – vorausgesetzt, die Gemeinde stimmt zu. Am besten sprechen Bauherrinnen und Bauherren vorher kurz mit der Gemeinde ab, wie das Projekt geplant ist.

Gibt es weitere Vorgaben, die ich beachten muss, wenn ich nach §246e BauGB baue?

Die Vorgaben anderer Gesetze, insb. der Landesbauordnungen, des Naturschutz- oder Denkmalschutzrechts sind weiterhin zu beachten.

Was tun, wenn die Kommunen einfach nichts ändern wollen und sich auf den Turbo nicht einlassen wollen.

Den Gemeinden garantiert das Grundgesetz (Artikel 28 Absatz 2) die kommunale Planungshoheit. Das bedeutet, dass sie selbst entscheiden, ob sie einen Bebauungsplan aufstellen oder nicht – sie haben dabei einen großen Spielraum.

Beim Bau-Turbo nach § 246e BauGB ist kein Bebauungsplan nötig. Stattdessen entscheidet die Gemeinde über die Zustimmung. Damit bleibt die kommunale Planungshoheit gewahrt, und die Gemeinde kann nach eigenem Ermessen handeln – genauso wie bei allen anderen Entscheidungen zur Stadtplanung.

Wenn die Gemeinde ihre Zustimmung verweigert, kann diese Entscheidung nicht eingeklagt werden, genau wie die Aufstellung eines Bebauungsplans. Es bleibt jedoch möglich, mit Gemeinderatsmitgliedern zu sprechen und zu prüfen, unter welchen Bedingungen oder mit welchen Änderungen das Vorhaben vielleicht doch genehmigt werden könnte.

Was passiert, wernn Bauprojekte nicht realisiert werden?

In den Landesbauordnungen ist geregelt, dass Baugenehmigungen erlöschen, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wird.Das gilt auch für Genehmigungen nach §  246e BauGB.

Qualität

Widerspricht der Bau-Turbo nicht den anderen Zielen des BMWSB (baukulturelle Leitlinien, Prinzipien der Städtebauförderung/Leipzig Charta)?

Beim Bau-Turbo achten die Städte und Gemeinden weiterhin darauf, dass neue Bauprojekte gut in das Stadtbild passen und städtebauliche Regeln eingehalten werden. Sie können deshalb entscheiden, ob sie einem Vorhaben zustimmen oder nicht. Der Bau-Turbo steht also im Einklang mit den Zielen für eine nachhaltige Stadtentwicklung.

Schaffen wir mit dem Bau-Turbo nicht wieder städtebauliche Sünden wie in den 1960er und 1970er Jahren?

Nein. Ein Bauvorhaben kann nur umgesetzt werden, wenn die Gemeinde zustimmt. Das ist wichtig, weil die Gemeinde das Recht hat, ihre Stadt selbst zu planen. Die Zustimmung kann verweigert werden, wenn das Projekt nicht zu den städtebaulichen Vorstellungen der Gemeinde passt. Zudem gilt, dass öffentliche Belange dem Bauvorhaben nicht entgegenstehen dürfen. 

Gibt es Einschränkungen bei der Nutzung , wenn ich das beschleunigte Verfahren nach § 246 e BauGB nutze, oder habe ich die gleichen Gestaltungsmöglichkeiten wie im normalen Verfahren?

Der § 246e des Baugesetzbuchs (BauGB) - der sog. Bau-Turbo - soll in erster Linie dabei helfen, neuen Wohnraum zu schaffen. Allerdings erlaubt er auch, dass in bestimmten Fällen zusätzlich Einrichtungen gebaut werden dürfen, die den Menschen vor Ort im Alltag helfen – zum Beispiel Schulen, Kitas, Arztpraxen oder kleine Läden für den täglichen Bedarf.

Heißt Bau-Turbo gleich billig bauen?

Nein. Der Bau-Turbo bedeutet nicht  minderwertiges Bauen. Schutznormen und Qualitätsanforderungen bleiben weiterhin bestehen.

Geht die Beschleunigung zulasten von Qualität, Nachhaltigkeit oder Wohnumfeld (z. B. Grünflächen, Spielplätze, Infrastruktur)?

Schnelleres Bauen darf nicht zu Lasten von Qualität, Nachhaltigkeit oder der Infrastruktur gehen. Das Gesetz sorgt weiterhin dafür, dass geprüft wird, ob ein Bauvorhaben mit öffentlichen Interessen vereinbar ist. Außerdem können Gemeinden ihre Zustimmung an zusätzliche städtebauliche Bedingungen knüpfen, zum Beispiel in einem städtebaulichen Vertrag.

Schneller Bauen

Wann werden die ersten Wohnungen fertig?

Das Gesetz nennt kein Datum für erste fertige Wohnungen. Der Zeitpunkt hängt von lokalen Bauprojekten und Genehmigungsprozessen ab.

Welche weiteren Maßnahmen plant das BMWSB, um schneller, günstiger und klimafreundlicher zu bauen?

Neben dem Bau-Turbo setzt das BMWSB auf Förderprogramme für klimafreundlichen Neubau, sozialen Wohnungsbau und Programme wie "Junges Wohnen. In der Zweiten BauGB-Novelle wollen wir die Bauleitplanverfahren weiter beschleunigen und vereinfachen. Starre Vorgaben wollen wir flexibilisieren.

Kann ich jetzt einfach ein weiteres Haus hinter meinem Haus bauen oder sein Haus aufstocken?

Nein. Um §  246e BauGB zu nutzen, bedarf es - wie  bei anderen Bauvorhaben - eines Baugenehmigungsverfahrens. Dem Vorhaben dürfen keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Zudem bedarf es der Zustimmung der Gemeinde. Darüber hinaus sind rechtliche Vorgaben außerhalb des Baugesetzbuchs (z. B. Denkmalschutzrecht, Landesbauordnungsrecht), die ggf. dem Vorhaben entgegenstehen können, weiterhin zu beachten.

Kann ich jetzt schneller mein Haus/meine Wohnung bauen?

Ja. Mit dem Bau-Turbo kann ein aufwändiges Bebauungsplanverfahren durch die gemeindliche Zustimmung ersetzt werden. Wenn durch das Bauvorhaben keine größeren Umweltauswirkungen entstehen, ist keine zusätzliche Umweltprüfung nötig.

Soziale Infrastrukur

Wie lässt sich sicherstellen, dass die beschleunigten Verfahren auch soziale und gemeinnützige Ziele (z. B. bezahlbarer Wohnraum, Integration, Pflegeeinrichtungen) unterstützen und nicht nur kurzfristige Bauinteressen fördern?

Die Gemeinde kann die Zustimmung davon abhängig machen, dass ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen wird. Darin kann der Bauherr zum Beispiel festlegen, dass ein Teil der Wohnungen als Sozialwohnungen gebaut wird oder dass er sich an den Kosten für Kitas, Schulen und andere soziale Infrastruktur beteiligt.

Wie wird sichergestellt, dass die (soziale) Infrastruktur mitwächst?

Nach § 246e Absatz 5 BauGB können auch Einrichtungen gebaut werden, die den Bewohnerinnen und Bewohnern dienen, zum Beispiel für Kultur, Gesundheit oder soziale Zwecke. Dazu zählen vor allem Schulen und Kitas.

Führt der Bau-Turbo nicht dazu, dass durch weitere Verdichtung die ohnehin schon belastete soziale Infrastruktur noch weiter unter Druck gerät?

Nein. Wenn durch den Bau-Turbo neuer Wohnraum entsteht und dadurch zusätzlicher Bedarf an Kitas, Schulen oder anderen sozialen, gesundheitlichen oder kulturellen Einrichtungen entsteht, können solche Einrichtungen ebenfalls über den Bau-Turbo genehmigt werden. Voraussetzung ist, dass sie den Menschen in den neu geschaffenen Wohnungen zugutekommen.

Umsetzungsdialog

Gibt es Beispiele, wie andere Gemeinden mit dem Bau-Turbo umgehen?

Best-Practice-Beispiele liegen vorrangig bei den Gemeinden. Das BMWSB sammelt und veröffentlicht in den kommenden Wochen und Monate Beispiele auf der Website.

Welche Formen der Zusammenarbeit mit Städten und Gemeinden sind im Bau-Turbo-Verfahren vorgesehen oder möglich, um sicherzustellen, dass unsere Projekte in die kommunale Sozial- und Stadtentwicklung eingebettet sind?

Das BMWSB plant einen Umsetzungsdialog, in dessen Rahmen der Wissensaustausch zwischen Kommunen auch zu Fragen der Transparenz und Beteiligung gefördert werden soll.

Umweltaspekte

Deutschland hat sich im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie verpflichtet, den Flächenverbrauch
für Siedlungs- und Verkehrszwecke bis 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren. Durch den Bau-Turbo können nun aber schneller neue Flächen ausgewiesen werden. Wie stellt das BMWSB sicher, dass Deutschland seine Verpflichtung einhält, den Flächenverbrauch zu reduzieren?

Mit § 246e BauGB soll es einfacher werden, bestehende Gebäude aufzustocken oder Büros und andere gewerblich genutzte Gebäude in Wohnraum umzuwandeln. Damit trägt der Bau-Turbo auch zur Reduktion des Flächenverbrauchs in Deutschland bei.

Für neue Flächen entscheidet weiterhin die Gemeinde, ob und wie der Bau-Turbo genutzt wird. Genau wie bei der Bauleitplanung legt die Gemeinde fest, unter welchen Bedingungen der Bau-Turbo angewendet werden kann.

Was ist mit der Kritik, dass Umweltschutzbelange, z.B. Flächensparsamkeit, hinten runterfallen?

Der Bau-Turbo kann nicht grenzenlos genutzt werden. Er darf nur so weit eingesetzt werden, wie es notwendig ist. Im Außenbereich darf zudem nur im räumlichen Zusammenhang  mit bereits vorhandener Bebauung. Alle Umwelt- und Naturschutzregeln müssen weiterhin eingehalten werden.

Welche Anforderungen bestehen weiterhin bei Umwelt-, Lärm- und Artenschutz?

Alle geltenden Fachvorschriften müssen weiterhin beachtet werden. Wenn erhebliche zusätzliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, ist eine Strategische Umweltprüfung durchzuführen. 

Vorhabenträger

Alle geltenden Fachvorschriften müssen weiterhin beachtet werden. Wenn erhebliche zusätzliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, ist eine Strategische Umweltprüfung durchzuführen.

Die neuen Regeln machen es für Gemeinden leichter, Baurechte zu schaffen – und das ohne lange Verfahren oder einen neuen Bebauungsplan.

Wer bauen will – also Eigentümer, Investoren oder Bauherren – kann sich direkt mit seinem Vorhaben an die Gemeinde oder den Landkreis wenden.

Gilt der Bau-Turbo auch für private Investoren oder nur für kommunale Träger?

Im Gesetz wird nicht unterschieden zwischen privaten und öffentlichen Vorhabenträgern. Damit steht der Bau-Turbo grundsätzlich allen Vorhabwenträgern offen.

Weitere Themen

Gilt der Bau-Turbo auch für barrierefreies Bauen oder erhöhte Zugänglichkeitsanforderungen?

Nein.  Wenn entsprechende Standards verbindlich vorgegeben sind, sind sie nicht bauplanungsrechtlicher Natur und gehören daher nicht zu den Vorschriften, von denen der Bau-Turbo Abweichungen gestattet.

Eine Genehmigungsbeschleunigung ist zwar schön und gut. Aber wer soll die vielen neuen Wohnungen bauen? Mehr Nachfrage erhöht die Preise, sodass Bauen am Ende nicht billiger, sondern nur teurer wird.

Um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, ist es wichtig Baukosten zu begrenzen. Der Bund setzt verschiedene Maßnahmen zur Begrenzung der Baukosten um. Hierfür gibt es viele Stellschrauben, wobei Qualität, Sicherheit und wichtige Umweltstandards erhalten bleiben:

Serielles und modulares Bauen

Vorgefertigte Bauteile ermöglichen kürzere Bauzeiten und geringere Kosten - bei gleichzeitig hoher architektonischer und städtebaulicher Qualität. Der Bund unterstützt dies mit der Einrichtung einer Geschäftsstelle „Serielles Bauen und Sanieren“ bei der Bundesstiftung Bauakademie (BSBA) und einer Neuauflage der Rahmenvereinbarung mit dem Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW). Es geht an der Stelle um mehr Wohnungsbau, eine deutliche Ver-kürzung der Bauzeit auf 4 bis 6 Monate und attraktive Angebote für qualitätvollen, kostengünsti-gen Wohnungsbau.

Pragmatische Vorgaben und gesetzliche Regelungen

Länder und Kommunen können durch pragmatische Planung Baukosten wirksam senken (z. B. wenn bei guter ÖPNV-Anbindung auf Tiefgaragen verzichtet werden kann). Beispiele wie die „Initi-ative kostenreduziertes Bauen“ in Hamburg zeigen Einsparpotentiale von bis zu 2.000 Euro/m².  
Normen, Standards und gesetzliche Regelungen beeinflussen die Baukosten. Sie stellen jedoch sicher, dass Gefahrensicherungs- und Qualitätsstandards eingehalten werden. Eine unabhängige Prüfstelle wird eingerichtet und perspektivisch werden die Kostenauswirkungen von Normen, Standards und gesetzliche Regelungen ermittelt und öffentlich zugänglich gemacht. 
Einfaches Bauen mit dem Gebäudetyp E

Den Gebäudetyp E („E" wie einfach) soll das Planen und Bauen erleichtern. Ziel ist es Baukosten zu senken, indem bewusst auf überflüssige Ausstattungen verzichtet wird – je nachdem, was die Bau-herrin oder der Bauherr wirklich braucht. Wichtig ist, dass ich alle Beteiligten, z.B. Bauträger, Pla-ner, Bauunternehmer und Handwerkerinnen – von der Planung bis zur Ausführung – gut abstim-men und gemeinsam an einem Strang ziehen. Zur Orientierung hat das BMWSB hierzu eine Leitlinie und Prozessempfehlung entwickelt. Darüber hinaus will der Bund hier helfen, z.B. durch klare Ver-tragsregelungen, die das einfache Bauen rechtssicher machen. 

Mehr Tempo durch Digitalisierung:

Mehr Digitalisierung können das Bauen deutlich effizienter machen und die Produktivität der Bau-wirtschaft steigern, und dies über alle Lebenszyklusphasen von Bauwerken hinweg. Der Bund för-dert den digitalen Bauantrag und will die Verwaltung weiter digitalisieren. Moderne Methoden wie Building Information Modeling (BIM) sollen Standard werden. Ziel ist es daher gemeinsam mit den Ländern flächendeckend den BIM-basierten Bauantrag zu etablieren. So lassen sich Abläufe besser planen und mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) teilweise automatisieren. Es geht um bessere Koordination, frühzeitigere Fehlervermeidung, optimierte und automatisierte Prozesse und res-sourcenschonenden Materialeinsatz. Das spart Zeit, Geld – und Nerven. 

Wir möchten gerne eine alte Scheune in Wohnungen umbauen. Unser Resthof liegt im Außenbereich. Ein Umbau ist möglich.

Der Bauturbo (§  246e BauGB) ist auch im Außenbereich anwendbar. Voraussetzung ist aber, dass das Vorhaben im räumlichen Zusammenhang zum Siedlungsbereich stehen.Hiermit soll im Interesse des Außenbereichsschutzes vermieden werden, dass Wohnbauvorhaben an nicht integrierten Standorten ohne infrastrukturelle Anbindung realisiert werden. Abweichungen von anderen Rechtsvorschriften wie etwa dem Denkmalschutzrecht, ermöglicht das Gesetz hingegen nicht.

Was hat das Lärmschutzthema mit dem Bau-Turbo zu tun?

Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, das Baugesetzbuch (BauGB) um neue Regeln zum Lärmschutz zu ergänzen. Auch wenn der Lärmschutz nicht direkt zum Bau-Turbo gehört, ist er wichtig, um das Bauen insgesamt zu erleichtern.

Bisher können viele Flächen nicht für Wohnungsbau genutzt werden, weil sie zu nah an lärmintensiven Gewerbebetrieben liegen. Bis jetzt wird der Lärmschutz vor allem durch die "Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm" (TA Lärm) geregelt.

Im Baugesetzbuch ist nun festgelegt, dass die Gemeinde im Bebauungsplan von den Lärmschutzwerten der TA Lärm, den sog. Orientierungswerten,  abweichen kann.  
So können beispielsweise für allgemeine Wohngebiete die an sich für  Mischgebiete geltenden Werte festgesetzt werden. Dies kann zusätzlich mit Festsetzungen zu modernen Schallschutzmaßnahmen an den Gebäuden kombiniert werden, zum Beispiel sogenannten "Hamburger Fenstern". Wichtig bleibt immer: Gesunde Wohn- und Arbeitsbedingungen müssen gewährleistet sein.