Ein Jahr PLANEN
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Die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren ist zentral, wenn es darum geht, schnell, bezahlbar und klimagerecht zu bauen. Das BMWSB hat daher bereits im ersten Jahr eine Reihe von Maßnahmen auf dem Weg gebracht, um dieses Ziel zu erreichen.
Bündnis bezahlbarer Wohnraum
Schneller und innovativer Planen und Bauen - das ist das Ziel!
Im Rahmen des Bündnisses für bezahlbares Wohnen wurden zahlreiche Maßnahmen vereinbart, um diesen Weg zu gehen. Hierfür müssen digital erstellte Planungs- und Projektanträge von überall aus bei den zuständigen Stellen eingereicht werden können. Auch wird es bald möglich sein, bundesweit einen Bauantrag online im "Digitalen Rathaus" zu stellen.
Mehr Informationen zum "Bündnis bezahlbarer Wohnraum" erhalten Sie hier.
Novellierung Raumordnung
Im sogenannten "Sommerpaket" hat das BMWSB mit der Novellierung des Raumordnungsgesetzes (ROGÄndG) die Weichen dafür gestellt, dass notwendige Infrastrukturvorhaben schneller auf den Weg gebracht werden können – durch verkürzte Verfahren und eine vereinfachte Beteiligung der Öffentlichkeit.
Beschleunigung Windenergieanlagen
Mit dem ersten Teil des Planungsbeschleunigungspakets II (sogenanntes Sommerpaket) hat die Bundesregierung die Basis für den beschleunigten Ausbau der Windenergieerzeugung an Land (Onshore) gelegt. Damit ist das Ziel, 2 Prozent der Bundesfläche für die Windenergie an Land zu nutzen, erreichbar. Hierzu wurde das in der Zuständigkeit des BMWSB liegende Baugesetzbuch (BauGB) angepasst.
Zulassung von Windenergieanlagen - hier können Sie weiterlesen.
Kleine Energie-Novelle
Die sogenannte „Kleine Energie-Novelle“ beschleunigt den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Gesetzliche Anpassungen im BauGB schaffen die Grundlage dafür, dass Windenergie- und Photovoltaikanlagen schneller gebaut werden können. Die Novelle befördert auch die Wasserstoffproduktion aus erneuerbaren Energiequellen. Flankiert werden die Maßnahmen mit Einzelregelungen im Rahmen der 3. Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG), durch die die Nutzung von Biomasse verbessert wird.
Möchten Sie mehr über die kleine Energie-Novelle erfahren? Lesen Sie hier weiter.
Kleine GEG-Reform
Mit einer kleinen Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) schafft die Bundesregierung die Grundlage für eine höhere Energieeffizienz von Gebäuden. Ab 2023 dürfen Neubauten nur noch einen Primärenergiebedarf von 55 Prozent des Referenzgebäudes erreichen (EH-55 Standard). Ein wichtiger Schritt hin zu mehr Klimaschutz im Gebäudebereich.
DUMMY_Lesen Sie hier gerne mehr über das Gebäudeenergiegesetz.
Digitalisierung (BIM)
Digitalisierung ist eine wichtige Stellschraube dafür, dass das Bauen, Planen und Genehmigen schneller werden kann. Die Methode „Building Information Modeling“ (BIM) ist dafür ein zentrales Instrument. Mit dem neuen BIM-Portal des Bundes steht allen am Bau Beteiligten nun eine Plattform zur Verfügung, um alle Planungs- und Betriebsdaten rund um ein Bauprojekt digital zur Verfügung zu stellen – zentral verfügbar und kostenlos.