Bund unterstützt Städtebauförderung mit 1 Milliarde Euro
Pressemitteilung , 18.11.2025
Neue Verwaltungsvereinbarung für 2026/2027 unterzeichnet
Die Städtebauförderung in Deutschland bekommt einen kräftigen Schub. Ab 2026 stellt der Bund erstmals 1 Milliarde Euro für die städtebauliche Entwicklung zur Verfügung. Damit weitet die Bundesregierung im Vergleich zum Jahr 2025 die bundeseitige Unterstützung um 210 Millionen Euro aus. Bis zum Ende der Legislaturperiode ist beabsichtigt, die Förderung auf insgesamt 1,58 Milliarden Euro zu erhöhen. Damit setzt die Bundesregierung ein klares Signal für eine nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung unserer Städte und Gemeinden.
Heute hat Bundesbauministerin Verena Hubertz dazu die Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung für die Jahre 2026 und 2027 (VV 2026/2027) unterzeichnet und den Gegenzeichnungsprozess durch die Länder eingeleitet. Mit der Verwaltungsvereinbarung legen Bund und Länder den rechtlichen Grundstein für eine verlässliche Förderung in 2026 und 2027 und garantieren den Kommunen damit die notwendige Planungssicherheit.
Dazu Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Städte sind das Herzstück unserer Gesellschaft. Sie bieten nicht nur Raum für Wirtschaft und Kultur, sondern sind auch Orte des sozialen Miteinanders und der Innovation. Mit der Städtebauförderung schaffen wir die Voraussetzungen, dass unsere Städte lebendig, nachhaltig und zukunftsfähig bleiben, für uns und für kommende Generationen. Die Bereitstellung von 1 Milliarde Euro für 2026 und der geplante Anstieg auf fast 1,6 Milliarden Euro unterstreichen die hohe Bedeutung der Städtebauförderung. Ob barrierefreie Plätze, einladende Quartiere oder nachhaltige Stadtentwicklung, mit dieser Förderung unterstützen wir Städte und Kommunen dabei, sich den Herausforderungen der Zukunft zu stellen und gleichzeitig soziale Vielfalt und Lebensqualität zu sichern. Umso mehr freue ich mich, mit der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung 2026/2027 durch den Bund dafür den Grundstein für eine erfolgreiche Städtebauförderung 2026 und 2027 zu legen.
Neben der Erhöhung der Mittel bringt die neue Verwaltungsvereinbarung auch Verbesserungen in der Umsetzung der Förderprogramme. So sollen bürokratische Hürden abgebaut sowie Planungs- und Nachweisvorgaben vereinfacht und flexibel gestaltet werden. Diese Änderungen sollen den Städten und Gemeinden ermöglichen, schneller und zielgerichteter auf aktuelle Herausforderungen zu reagieren. Bund und Länder bekräftigen mit der Verwaltungsvereinbarung 2026/2027 zudem, verstärkt innovative und experimentelle Vorhaben zu fördern.
Mit der Verwaltungsvereinbarung 2026/2027 setzen Bund und Länder gemeinsam auf eine zukunftsorientierte Stadtentwicklung, die die Bedürfnisse der Menschen in den Mittelpunkt stellt und gleichzeitig die Grundlagen für eine klimagerechte und nachhaltige Stadtentwicklung schafft.
Mehr Informationen zur Städtebauförderung finden Sie hier.