Heizkostenzuschuss II
Meldung , 27.09.2022
Mit dem Heizkostenzuschuss II unterstützen wir kurzfristig, zielgerichtet und unbürokratisch Bürgerinnen und Bürger.
Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und die hohe Inflation führen zu enormen Preissteigerungen beim Heizen, Warmwasser und Strom. Bürgerinnen und Bürger müssen folglich immer mehr ihres monatlichen Haushaltsnettoeinkommens für Energie ausgeben. Insbesondere Geringverdienende, aber auch Rentnerinnen und Rentner, Studierende, Azubis oder Alleinerziehende können teilweise ohne fremde Hilfe ihre Energiekosten nicht mehr decken. Das BMWSB schafft Entlastung und wird kurzfristig im Herbst den Heizkostenzuschuss II (kurz: HKZ II) auf den Weg bringen. Der HKZ II ist die Fortführung des HKZ I, den die Bundesregierung im Frühjahr dieses Jahres beschlossen hatte, um Bürgerinnen und Bürger in Form einer Einmalzahlung gezielt zu entlasten.
Die momentanen Preissteigerungen sind enorm. Mit dem ersten Heizkostenzuschuss haben wir in diesem Frühjahr ein gutes Instrument auf den Weg gebracht, um zahlreiche Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen. Dieses führen wir nun fort, um weiterhin kurzfristig, zielgerichtet und unbürokratisch bei den Wohnkosten zu entlasten. Der Heizkostenzuschuss II von mindestens 415 Euro wird die Mehrkosten in der anstehenden Kälteperiode für Wohngeldbezieherinnen und -bezieher bestmöglich abfedern. Niemand soll zukünftig Angst haben müssen, seine Heizkosten nicht bezahlen zu können, wenn man es in seinen vier Wänden im Winter warm haben möchte.
Der HKZ II zielt darauf ab, die Zusatzbelastungen für die kommende Heizperiode abzufedern. Er kommt allen Haushalten zugute, die in mindestens einem der Monate September 2022 bis Dezember 2022 Wohngeld bezogen haben.
Pressemitteilung zum "Wohngeld Plus-Gesetz und Heizkostenzuschuß II
Die Auszahlung erfolgt für alle Empfängergruppen von Amts wegen durch die zuständigen Behörden der Länder bzw. die Bundesagentur für Arbeit. Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig.
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes ist nicht zustimmungsbedürftig.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
"Wohngeld Plus"-Reform
Ab dem 1. Januar 2023 soll das Wohngeld eine Heizkomponente enthalten.
Hier erhalten Sie mehr Informationen zur "Wohngeld Plus"-Reform.