Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
Gesetzgebungsverfahren , 18.06.2025
Anlass für die mit vorliegendem Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderungen des Baugesetzbuchs (BauGB) ist der Mangel an bezahlbarem Wohnraum, der insbesondere in vielen urbanen Räumen nach wie vor besteht.
Anlass für die mit vorliegendem Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderungen des Baugesetzbuchs (BauGB) ist der Mangel an bezahlbarem Wohnraum, der insbesondere in vielen urbanen Räumen nach wie vor besteht. In der letzten Legislaturperiode hatte der 20. Deutsche Bundestag bereits über die Einführung einer befristeten Sonderregelung in Anlehnung an § 246 Absatz 14 BauGB beraten, um den Bau von bezahlbarem Wohnraum für alle zu vereinfachen und zu beschleunigen. Ebenso lagen ein Vorschlag zur Erweiterung der Befreiungs- bzw. Abweichungsmöglichkeiten nach § 31 Absatz 3 BauGB und § 34 Absatz 3a BauGB sowie die Verlängerung bzw. Entfristung der mit dem Baulandmobilisierungsgesetz befristet eingeführten Instrumente dem 20. Deutschen Bundestag zur Beratung vor. Diese Maßnahmen waren auch Teil des zwischen Bund und Ländern am 6. November 2023 beschlossenen Pakts für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung, der in dieser Legislaturperiode fortgeführt werden soll.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die vorbenannten Erleichterungen von Wohnbauvorhaben zur Verfügung gestellt und der Mietwohnungsbestand durch eine befristete Fortgeltung von Instrumenten gestärkt werden.
Der Gesetzentwurf setzt die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um, in den ersten 100 Tagen einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Wohnungsbauturbos unter Berücksichtigung der kommunalen Planungshoheit vorzulegen, Lärmschutzfestsetzungen zu erleichtern sowie die Vorschriften über den Umwandlungsschutz und die Bestimmung der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt zu verlängern (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode, Z. 713 ff.).
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 18. Juni 2025 beschlossen. Am 9. Oktober 2025 hat der Deutsche Bundestag den Entwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Bundestags-Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen (BT-Drucksachen 21/781 (neu), 21/2109) in zweiter und dritter Lesung angenommen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 17. Oktober 2025 keinen Einspruch eingelegt, damit ist das Gesetz zustande gekommen.
Das Gesetz ist am 29. Oktober 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und trat am 30. Oktober 2025 in Kraft.
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Referentenentwurf
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Stellungnahmen
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Kabinettbeschluss
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Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 09.10.2025 in seiner 3. Leseung beschlossen.
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Bundesrat
Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf am 17. Oktober 2025 zugestimmt.
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Bundesrat
Das Gesetz wurde am 29.10.2025 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 30.10.2025 in Kraft. getreten.
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