Nächste Förderrunde für das ESF-Plus Bundesprogramm "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier BIWAQ" startet
Pressemitteilung , 23.06.2025
Das Programm stärkt die soziale Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Quartieren mit sozialen Herausforderungen.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) startet den Förderaufruf für die sechste Runde des ESF-Plus Bundesprogramms BIWAQ. Das Programm stärkt die soziale Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Quartieren mit sozialen Herausforderungen. Ziel ist es, u. a. Arbeitslose, Geringqualifizierte oder Teilnehmende mit Migrationshintergrund durch Bildungs- und Qualifizierungsangebote auf dem Weg zur Beschäftigung zu begleiten. Daneben unterstützt BIWAQ die lokale Wirtschaft, in dem es Netzwerke von klein- und mittelständischen Unternehmen aktiviert.
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hob die Bedeutung des Förderprogramms hervor: Menschen in schwierigen Lebenslagen brauchen eine echte Perspektive. Genau da setzt unser Programm BIWAQ an: Es unterstützt beim Weg zurück in den Job, bringt lokale kleine und mittlere Unternehmen mit den BIWAQ-Teilnehmenden zusammen und vernetzt die Unternehmen miteinander. Das Programm stellt die Menschen in den Mittelpunkt und stärkt eine lebendige Nachbarschaft. Es ist eine sehr gute Ergänzung zu unserer Städtebauförderung, die dafür die bauliche ‚Hardware‘ errichtet. Gute Lebensräume werden so mit guten Lebensbedingungen kombiniert.
Wichtige Informationen zur neuen Förderphase BIWAQ VI auf einen Blick:
- Interessierte Kommunen können bis zum 15. Oktober 2025 ihre Anträge für eine Teilnahme an BIWQA VI einreichen.
- Ein Projektbeginn ist ab dem 01. Juli 2026 möglich.
- Die Laufzeit der Projekte endet bis zum 30. September 2028.
- Die Zuwendungssumme für den Förderzeitraum beträgt mindestens 300.000 Euro bis maximal 1.200.000 Euro.
- Die Förderung durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) und Bundesmittel beträgt bis zu 90 %. Der kommunale Eigenanteil beträgt mind. 10 % an der Gesamtförderung.
- Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden, die Projekte im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms "Sozialer Zusammenhalt" umsetzen möchten.
- Für Interessierte bietet das BMWSB am 18. Juli 2025 eine Online-Informationsveranstaltung an. Dort werden Details zum Antragsverfahren vorgestellt und offene Fragen beantwortet. Details zur Anmeldung finden Sie unter www.biwaq.de
- Zudem gilt für erfolgreiche Kommunen aus der fünften BIWAQ-Förderphase: Es besteht die Möglichkeit, Ihre laufenden Projekte bis Ende September 2028 zu verlängern. Die Einreichungsfrist für die Verlängerungsanträge endet am 15. September 2025.
Weitere Informationen zu den Förderrichtlinien sind auf www.biwaq.de abrufbar. Ebenfalls werden dort weitere Details zum Aufruf für BIWAQ VI fortlaufend ergänzt.