Wir zünden den Bau-Turbo, weil jede Wohnung zählt

Meldung , 09.10.2025

Kurzinfo

Die Planung und Genehmigung von Bauprojekten dauern in Deutschland zu lange. Gerade, wenn es darum geht, Wohnraum zu schaffen, müssen wir deutlich schneller werden. Darum ist der Bau-Turbo die Top-Priorität des Bauministeriums zum Start dieser Wahlperiode.

Mit dem Bau-Turbo machen wir den Weg frei für mehr Tempo im Wohnungsbau und für mehr bezahlbaren Wohnraum. Zusätzlich schützen wir mit der Verlängerung des Umwandlungsschutzes den Bestand an Mietwohnungen.

Koalitionsvertrag: 
"In den ersten 100 Tagen werden wir einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Wohnungsbau-Turbos unter Berücksichtigung der kommunalen Planungshoheit vorlegen sowie Lärmschutzfestsetzungen erleichtern; zugleich werden die Vorschriften über den Umwandlungsschutz (§ 250 Baugesetzbuch) und die Bestimmung der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt um fünf Jahre verlängert." (Z. 713-717)

Beschleunigungseffekte des Bau-Turbos

Jedes Bauprojekt beginnt mit einer Planungs- und Genehmigungsphase. Wenn wir zukünftig schneller mehr Wohnraum zur Verfügung stellen wollen, müssen wir hier ansetzen. Dafür ist der Bau-Turbo als Teil des "Gesetzentwurfs zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung" das richtige Intrument: Wenn die Gemeinde zustimmt, kann künftig von den bisher geltenden Vorschriften des Planungsrechts abgewichen werden, wie zum Beispiel von der Aufstellung eines Bebauungsplans. Das spart Zeit, Arbeit und Geld. Es gilt dann, wenn die Abweichung mit den Interessen der Allgemeinheit vereinbar ist und einem der folgenden Vorhaben dient:

  • der Errichtung eines Wohngebäudes,
  • der Erweiterung, Änderung oder Erneuerung eines Gebäudes, wenn dadurch neue Wohnungen geschaffen oder vorhandener Wohnraum wieder nutzbar wird, oder
  • der Nutzungsänderung eines Gebäudes zu Wohnzwecken.

Hierdurch benötigte soziale und kulturelle Einrichtungen, wie beispielsweise Kitas, können genauso wie Läden zur Deckung des täglichen Bedarfs ebenfalls zugelassen werden. So schafft der Bau-Turbo bezahlbaren Wohnraum für Menschen, die besonders stark vom Wohnungs-mangel betroffen sind, wie beispielsweise Familien, Auszubildende, Studierende, ältere Menschen und Menschen mit geringem Einkommen.

Schneller bauen heißt günstiger bauen

Die Erstellung oder Änderung eines Bebauungsplans kann mehrere Jahre dauern. Dieser Planungszeitraum für den Wohnungsbau soll künftig massiv verkürzt werden: Wenn die Gemeinde sich entscheidet, den Bau-Turbo anzuwenden, kann innerhalb von drei Monaten ein Bebauungsplan punktuell ersetzt werden. So kann Bauen nicht nur schneller, sondern auch bezahlbarer werden. Denn weniger Aufwand bedeutet weniger Personal, weniger Zeit und damit auch weniger Kosten. Die Bundesregierung rechnet durch die Einführung des Bau-Turbos mit einer jährlichen finanziellen Entlastung von rund 1,7 Milliarden Euro für die Verwaltung, von rund 506 Millionen Euro für die Bürgerinnen und Bürger und von rund 335 Millionen Euro für die Wirtschaft. Das entspricht einer jährlichen Gesamtentlastung von mehr als 2,5 Milliarden Euro. 

Wohnungsbau beschleunigen, Fehlentwicklungen vorbeugen

Der Bau-Turbo eröffnet neue Spielräume für mehr und schnelleren Wohnungsbau. Gleichzeitig gibt es klare Grenzen, um Fehlentwicklungen vorzubeugen: Eine Anwendung ist nur mit expliziter Zustimmung der zuständigen Gemeinde möglich. Die neue Regelung ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet. Um die Umwelt weiterhin effektiv zu schützen, ist die Abweichung überschlägig auf zusätzliche erhebliche Umweltauswirkungen zu prüfen. Sind solche erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten, kann der Bau-Turbo nur angewendet werden, wenn eine Umweltprüfung durchgeführt wird. Auch kann von den geltenden Vorschriften nur dann abgewichen werden, wenn es für eine Beschleunigung tatsächlich erforderlich ist und nachbarschaftliche Interessen gewürdigt werden.

Die Bundesregierung wird den Bau-Turbo mit Blick auf seine Wirksamkeit, seine städtebaulichen Auswirkungen und unter Berücksichtigung der Erfahrungen der Kommunen, die den Bau-Turbo anwenden, evaluieren.

Weitere neue Regelungen

Der Umwandlungsschutz wird gestärkt. 

Mietwohnungen sollen auch weiterhin nicht ohne Weiteres zu Eigentumswohnungen umgewandelt werden können. Das ist ein wichtiges Instrument, um Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung aus ihrem gewohnten Lebensumfeld zu schützen. Deshalb wird der sogenannte Umwandlungsschutz in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt um fünf Jahre verlängert.

Die Nachverdichtung wird einfacher. 

Bislang scheitern Nachverdichtungen oft an zu strengen städtebaulichen Hürden. Zukünftig kann auch in Innenbereichen (also in zusammenhängend bebauten Ortsteilen) ohne Bebauungsplan von geltenden städtebaulichen Regelungen abgewichen werden, zum Beispiel bei der nachträglichen Aufstockung von Gebäuden oder Hinterlandbe-bauung.

Der Außenbereich wird behutsam geöffnet.

In vielen Städten und Gemeinden wird verfügbares Bauland immer knapper. Deshalb soll künftig auch im sogenannten Außenbereich (also in Gebieten ohne Bebauungsplan und außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils) neuer Wohnraum geschaffen werden können. Dabei beachten wir den Umweltschutz und die Flächensparsamkeit. Gebaut werden soll nur im räumlichen Zusammenhang mit bestehenden Siedlungen.

Die Durchmischung von Quartieren wird erleichtert.

Restriktive Immissionsgrenzwerte machen Bauprojekte durch erhöhten Investitionsbedarf in Lärmschutzvorrichtungen kompliziert und teuer. Änderungen im Baugesetzbuch sollen ermöglichen, dass Gemeinden davon abweichen dürfen, zum Beispiel durch die Festsetzung von Innenraumpegeln. Dadurch können die Interessen der Wohnenden mit denen der nachbarschaftlichen Gewerbebetriebe besser in Einklang gebracht werden.

Die kommunale Selbstverwaltung der Gemeinden wird gestärkt.

Das Zustimmungserfordernis der Gemeinden bleibt bestehen und wird beispielsweise beim Neubau von Wohnraum sogar aufgewertet. Wir verlängern auch die Möglichkeit für die Bundesländer Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt auszuweisen, was den Kommunen eine Reihe von Instrumenten an die Hand gibt, um die Entwicklung vor Ort besser zu steuern, etwa durch die erleichterte Anwendung von Vorkaufsrechten, Befreiungen oder Baugeboten.

Der veränderten Sicherheitslage wird Rechnung getragen

Die sicherheitspolitische Lage hat sich in den letzten Jahren dramatisch verändert, die auch einen Aufwuchs an Anlagen zur Produktion und Lagerung von Produkten zur Landesverteidigung wie z. B. Munition erfordern. Diese sollen, wenn das Bundesverteidungsministerium ihre Erfforderlichkeit bestätigt, zuknüftig einfacher im Außenbereich zulässig sein.

Wir haben mit dem Bau-Turbo ein neues und mutiges Instrument, das unser Land voranbringen wird. Er ist eine Experimentierklausel und eine Chance für unsere Städte und Kommunen. Jetzt kommt es auf die Stadträte, Baudezernentinnenn und kommunalen Verantwortungsträger an. Sie können den Bau-Turbo anwenden und bauen, dort wo es geht. Sie können nachverdichten, aufstocken, erweitern und umnutzen. Es ist ein Stück pragmatischer Fortschritt, den sich viele für unser Land wünschen. Wir als Bundesbauministerium werden die kommunalen Verantwortungsträger bestmöglich bei der Anwendung des Bau-Turbos unterstützen. Dazu starten wir am 17. Oktober einen Umsetzungsdialog.

Verena Hubertz
(Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)