Wärmeplanungsgesetz

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In einem blauen Kasten steht in weißen Buchstaben: "Das Wärmeplanungsgesetz regelt, bis wann in den Ländern Wärmepläne erstellt werden müssen". Bis 100.000 Einwohnner bis zum 30.06.2028. Ab 100.000 Einwohner bis 30.06.2026.
Quelle: BMWSB