Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier - BIWAQ
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"Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ" ist das ESF Plus-Bundesprogramm des Bundesbauministeriums. BIWAQ verbessert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundesbauministeriums die Chancen von Bewohnerinnen und Bewohnern in benachteiligten Stadtteilen.
Die Europäische Union fördert zusammen mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) das ESF Plus-Programm "BIWAQ - Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier" in Deutschland.
Das ESF Plus-Bundesprogramm BIWAQ geht in die nächste Runde
Antragstellung für BIWAQ VI ist ab 1. August 2025 möglich
Online BIWAQ VI-Antragsworkshop am 8. August 2025
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat die Förderrichtlinie für die sechste Runde des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) des ESF Plus-Bundesprogramms "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ" (BIWAQ VI) veröffentlicht. Des Weiteren wurde die geänderte Förderrichtlinie von BIWAQ V veröffentlicht, um die Voraussetzungen für die Verlängerung erfolgreich laufender BIWAQ V-Projekte zu schaffen.
Antragsberechtigt für BIWAQ VI sind Städte und Gemeinden, die BIWAQ VI-Projekte in den Gebietskulissen des Städtebauförderungsprogramms "Sozialer Zusammenhalt"/vormals "Soziale Stadt" umsetzen möchten. Im Gegensatz zu den bisherigen Förderrunden ist das Antragsverfahren bei BIWAQ VI-Verfahren einstufig. Der Projektaufruf steht unter Haushaltsvorbehalt. BIWAQ VI-Anträge können ab dem 1. August 2025 über das Förderportal Z-EU-S eingereicht werden. Die Einreichungsfrist für BIWAQ VI-Projektanträge endet am 15. Oktober 2025. Die Projekte können ab dem 1. Juli 2026 beginnen und müssen bis zum 30. September 2028 abgeschlossen sein. Die Zuwendungssumme über den gesamten Förderzeitraum beträgt mindestens 300.000 Euro und darf 1.200.000 Euro nicht überschreiten. Die Förderung aus EU-Mitteln und aus Bundesmitteln kann insgesamt bis zu 90 Prozent betragen. Mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des BIWAQ VI-Projektes sind vom Antragstellenden als Eigenbeteiligung aufzubringen. Antragsberechtigt sind Kommunen.
Details sind der BIWAQ VI-Förderrichtlinie zu entnehmen. Nähere Informationen finden Sie hier.
Details zur geänderten Förderrichtlinie für BIWAQ V, um die Voraussetzungen für die Verlängerung erfolgreich laufender BIWAQ V-Projekte zu schaffen, finden Sie hier.
BIWAQ fördert Projekte, die berufliche Qualifikationen und Perspektiven der Menschen verbessern sowie die lokale Ökonomie stärken.
Es werden in den vielfältig möglichen Projekten Teilnehmende mit dem Ziel gefördert, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen zu können. So sind in den beiden Handlungsfeldern von BIWAQ beispielsweise die Akquise und Unterstützung zur Aufnahme von Praktikums- und Arbeitsplatzangeboten oder der Aufbau und die Stabilisierung von Unternehmensnetzwerken möglich.
Auch die Aktivierung von ehrenamtlichem Engagement wird unterstützt. BIWAQ legt als Partnerprogramm des Städtebauförderungsprogrammes "Sozialer Zusammenhalt" (bis 2019 "Soziale Stadt") den Schwerpunkt bewusst auf benachteiligte Stadt- und Ortsteile. So erreicht die Unterstützung die Menschen, die sie benötigen.
Unterstützt werden Projekte, die
- insbesondere die Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit und die nachhaltige Integration arbeitsloser bzw. langzeitarbeitsloser Frauen und Männer sowie von Menschen mit Migrationshintergrund in Beschäftigung fördern. Teilnehmende in den Projekten sollen grundsätzlich volljährig sein, um eine Integration in den Arbeitsmarkt bestmöglich sicherstellen zu können.
- zu einer Stärkung der lokalen Ökonomie beitragen, über vorrangig kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Quartieren mit sozialen Herausforderungen.
- über die Verknüpfung mit weiteren Handlungsfeldern der integrierten Stadtentwicklung die Nachbarschaften im Quartier stärken und den sozialen Zusammenhalt in den Städten und Gemeinden verbessern.
Digitale Inklusion als Schwerpunkt
Gleichzeitig sollen die Projekte den Quartieren insgesamt zugutekommen und den sozialen Zusammenhalt fördern. Die digitale Inklusion – also die Förderung digitaler Kompetenzen und Teilhabe der Menschen – soll dabei auch mit im Blick sein.
Der Umgang mit dem Smartphone ist zwar selbstverständlich, aber oft fehlt die Kompetenz, um bei der zunehmenden Digitalisierung der Arbeitswelt mitzuhalten. Arbeitssuche im Internet, Online-Bewerbung, Datensicherheit – das können Themen für potenzielle BIWAQ-Projekte sein. Auch die Organisation des täglichen Lebens – das so genannte E-Citizenship – wie das Vereinbaren von Terminen beim Bürgeramt, die Suche nach einem Kitaplatz, sicheres Online-Einkaufen, Bürgerbeteiligung, online Regelung von Energieversorgung bedarf durchaus noch Unterstützung. Möglich sind Beratung und Qualifizierung sowie der Aufbau von Orten digitalen Lernens, in denen Kompetenzen vermittelt und alle Fragen rund um die Mediennutzung beantwortet werden.
Förderung "klassischer" Maßnahmen
Grundsätzlich förderfähig sind Projekte, die die nachhaltige Integration von (langzeit-)arbeitslosen Frauen und Männern sowie von Menschen mit Migrationshintergrund in Beschäftigung fördern und die lokale Ökonomie stärken. Teilnehmende in den Projekten sollen grundsätzlich volljährig sein, um eine Integration in den Arbeitsmarkt bestmöglich sicherstellen zu können.
So können individuelle Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen wie z.B. Coachings, Entwicklung digitaler Kompetenzen, Gesundheitsförderung, Integrationshilfe, die Akquise von Praktikums- und Arbeitsplatzangeboten oder der Aufbau beziehungsweise die Stabilisierung von Unternehmensnetzwerken gefördert werden.
Aber auch "klassische" Maßnahmen wie die Pflege von Nachbarschaftsgärten, um die Teilnehmenden an den Arbeitsalltag heranzuführen können umgesetzt werden. Solche Maßnahmen kommen auch sichtbar dem Quartier zugute. Durch den offenen Förderansatz bei BIWAQ entscheiden die Kommunen als Antragssteller selbst, welche Projekte in den betroffenen Quartieren bedarfsgerecht sind und sich an den Zielen der integrierten Stadtentwicklung vor Ort orientieren.