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Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier - BIWAQ

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"Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ" ist das ESF Plus-Bundesprogramm des Bundesbauministeriums. BIWAQ verbessert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundesbauministeriums die Chancen von Bewohnerinnen und Bewohnern in benachteiligten Stadtteilen.

Die Europäische Union fördert zusammen mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) das ESF Plus-Programm "BIWAQ - Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier" in Deutschland.

 

Das ESF Plus-Bundesprogramm BIWAQ geht in die nächste Runde

Antragstellung für BIWAQ VI ist ab 1. August 2025 möglich

Online BIWAQ VI-Antragsworkshop am 8. August 2025

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat die Förderrichtlinie für die sechste Runde des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) des ESF Plus-Bundesprogramms "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ" (BIWAQ VI) veröffentlicht. Des Weiteren wurde die geänderte Förderrichtlinie von BIWAQ V veröffentlicht, um die Voraussetzungen für die Verlängerung erfolgreich laufender BIWAQ V-Projekte zu schaffen.

Antragsberechtigt für BIWAQ VI sind Städte und Gemeinden, die BIWAQ VI-Projekte in den Gebietskulissen des Städtebauförderungsprogramms "Sozialer Zusammenhalt"/vormals "Soziale Stadt" umsetzen möchten. Im Gegensatz zu den bisherigen Förderrunden ist das Antragsverfahren bei BIWAQ VI-Verfahren einstufig. Der Projektaufruf steht unter Haushaltsvorbehalt. BIWAQ VI-Anträge können ab dem 1. August 2025 über das Förderportal Z-EU-S eingereicht werden. Die Einreichungsfrist für BIWAQ VI-Projektanträge endet am 15. Oktober 2025. Die Projekte können ab dem 1. Juli 2026 beginnen und müssen bis zum 30. September 2028 abgeschlossen sein. Die Zuwendungssumme über den gesamten Förderzeitraum beträgt mindestens 300.000 Euro und darf 1.200.000 Euro nicht überschreiten. Die Förderung aus EU-Mitteln und aus Bundesmitteln kann insgesamt bis zu 90 Prozent betragen. Mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des BIWAQ VI-Projektes sind vom Antragstellenden als Eigenbeteiligung aufzubringen. Antragsberechtigt sind Kommunen.

Details sind der BIWAQ VI-Förderrichtlinie zu entnehmen. Nähere Informationen finden Sie hier.

Details zur geänderten Förderrichtlinie für BIWAQ V, um die Voraussetzungen für die Verlängerung erfolgreich laufender BIWAQ V-Projekte zu schaffen, finden Sie hier.

BIWAQ fördert Projekte, die berufliche Qualifikationen und Perspektiven der Menschen verbessern sowie die lokale Ökonomie stärken.

Es werden in den vielfältig möglichen Projekten Teilnehmende mit dem Ziel gefördert, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen zu können. So sind in den beiden Handlungsfeldern von BIWAQ beispielsweise die Akquise und Unterstützung zur Aufnahme von Praktikums- und Arbeits­platz­angeboten oder der Aufbau und die Stabilisierung von Unternehmensnetzwerken möglich.

Auch die Aktivierung von ehrenamtlichem Engagement wird unterstützt. BIWAQ legt als Partnerprogramm des Städtebauförderungsprogrammes "Sozialer Zusammenhalt" (bis 2019 "Soziale Stadt") den Schwerpunkt bewusst auf benachteiligte Stadt- und Ortsteile. So erreicht die Unterstützung die Menschen, die sie benötigen.

Unterstützt werden Projekte, die

  • insbesondere die Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit und die nachhaltige Integration arbeitsloser bzw. langzeitarbeitsloser Frauen und Männer sowie von Menschen mit Migrationshintergrund in Beschäftigung fördern. Teilnehmende in den Projekten sollen grundsätzlich volljährig sein, um eine Integration in den Arbeitsmarkt bestmöglich sicherstellen zu können.
  • zu einer Stärkung der lokalen Ökonomie beitragen, über vorrangig kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Quartieren mit sozialen Herausforderungen.
  • über die Verknüpfung mit weiteren Handlungsfeldern der integrierten Stadtentwicklung die Nachbarschaften im Quartier stärken und den sozialen Zusammenhalt in den Städten und Gemeinden verbessern.

EU-Förderperiode 2021 - 2027

BIWAQ setzt in der EU-Förderperiode 2021 - 2027 im neuen ESF Plus an den Erfahrungen und Erfolgen der vorherigen ESF-Förderperiode 2014 - 2020 wegen des weiterhin hohen Bedarfs an, um die Chancen auf eine nachhaltige Beschäftigung und gesellschaftliche Teilhabe der Teilnehmenden zu stärken.

In der gesamten ESF Plus-Förderperiode 2021 - 2027 stehen für BIWAQ bis zu 93,8 Millionen Euro ESF Plus-Mittel und rund 88 Millionen Euro Bundesmittel bereit.

Die aktuelle Förderrunde BIWAQ V begann im Jahr 2023 und endet eigentlich am 30. Juni 2026. Für erfolgreiche BIWAQ V-Projekte gibt es die Möglichkeit zur Verlängerung, bis längstens zum 30. September 2028. Aktuell werden in der Förderrunde BIWAQ V-Projekte in 48 Programmkommunen mit 13.000 Teilnehmenden gefördert. Von den bisher 5.000 Absolventen haben 2.045 Menschen eine Beschäftigung bzw. eine Selbstständigkeit aufgenommen. 7.000 Teilnehmende sind noch in ihren BIWAQ V Projekten und steigern ihre Qualifikation.

Als Partnerprogramm des Städtebauförderungsprogramms "Sozialer Zusammenhalt" ist für BIWAQ insbesondere eine Verbindung mit investiven Maßnahmen und damit auch dem Baugewerbe von Bedeutung. Qualifizierungsmaßnahmen sollen zusätzlich sichtbar dem Quartier zugute kommen, wie z.B. Projekte zum materiellen und immateriellen kulturellen Erbe und zur lokalen Identität und damit u.a. der baulichen Aufwertung. BIWAQ kann somit einen wichtigen Beitrag zur Beseitigung des Fachkräftemangels für das Quartier leisten. Ziel sind u.a. betriebliche und arbeitsweltnahe Praxiseinsätze mit Ausrichtung auf das Baugewerbe, Handwerk und Dienstleistungen im Quartier (auch zur Aktivierung von Teilnehmenden).

Das ESF Plus-Programm des Bundes "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier" (BIWAQ) ist in zwei Handlungsfelder gegliedert: "Nachhaltige Integration in Beschäftigung" und "Stärkung der lokalen Ökonomie". Das Handlungsfeld "Nachhaltige Integration in Beschäftigung" ist Bestandteil jedes BIWAQ-Projektes. Das Handlungsfeld "Stärkung der lokalen Ökonomie" kann das Handlungsfeld "Nachhaltige Integration in Beschäftigung" ergänzen und somit zusätzlich im Quartier zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsmarktchancen der Bewohnerinnen und Bewohner beitragen. Der Fokus liegt in der EU-Förderperiode 2021 - 2027 noch stärker als in vorherigen Förderperioden auf der Qualifizierung von Teilnehmenden zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.

Weitere Informationen zum Programm auf www.biwaq.de.

Digitale Inklusion als Schwerpunkt

Gleichzeitig sollen die Projekte den Quartieren insgesamt zugutekommen und den sozialen Zusammenhalt fördern. Die digitale Inklusion – also die Förderung digitaler Kompetenzen und Teilhabe der Menschen – soll dabei auch mit im Blick sein.

Der Umgang mit dem Smartphone ist zwar selbstverständlich, aber oft fehlt die Kompetenz, um bei der zunehmenden Digitalisierung der Arbeitswelt mitzuhalten. Arbeitssuche im Internet, Online-Bewerbung, Datensicherheit – das können Themen für poten­zielle BIWAQ-Projekte sein. Auch die Organisation des täglichen Lebens – das so genannte E-Citizenship – wie das Vereinbaren von Terminen beim Bürgeramt, die Suche nach einem Kitaplatz, sicheres Online-Einkaufen, Bürgerbeteiligung, online Regelung von Energieversorgung bedarf durchaus noch Unterstützung. Möglich sind Beratung und Qualifizierung sowie der Aufbau von Orten digitalen Lernens, in denen Kompetenzen vermittelt und alle Fragen rund um die Mediennutzung beantwortet werden.

Förderung "klassischer" Maßnahmen

Grundsätzlich förderfähig sind Projekte, die die nachhaltige Integration von (langzeit-)arbeitslosen Frauen und Männern sowie von Menschen mit Migrationshintergrund in Beschäftigung fördern und die lokale Ökonomie stärken. Teilnehmende in den Projekten sollen grundsätzlich volljährig sein, um eine Integration in den Arbeitsmarkt bestmöglich sicherstellen zu können.

So können individuelle Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen wie z.B. Coachings, Entwicklung digitaler Kompetenzen, Gesundheitsförderung, Integrationshilfe, die Akquise von Praktikums- und Arbeitsplatzangeboten oder der Aufbau beziehungsweise die Stabilisierung von Unternehmensnetzwerken gefördert werden.

Aber auch "klassische" Maßnahmen wie die Pflege von Nachbarschaftsgärten, um die Teilnehmenden an den Arbeitsalltag heranzuführen können umgesetzt werden. Solche Maßnahmen kommen auch sichtbar dem Quartier zugute. Durch den offenen Förderansatz bei BIWAQ entscheiden die Kommunen als Antragssteller selbst, welche Projekte in den betroffenen Quartieren bedarfsgerecht sind und sich an den Zielen der integrierten Stadtentwicklung vor Ort orientieren.

EU-Förderperioden seit 2007

EU-Förderperiode 2014 – 2020

Aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) standen schon in der gesamten letzten EU-Förderperiode 2014 - 2020 für BIWAQ bis zu 104 Millionen Euro bereit. Durch die Kofinanzierung aus dem Haushalt des Bundesbauministerium (bis zu rund 70 Millionen Euro) konnte der erforderliche Eigenanteil der Projektträger auf zehn Prozent gesenkt werden. Projekte dieser Förderperiode liefen bis Ende 2022.

In der EU-Förderperiode 2014 - 2020 wurden bis Ende 2022 in den Förderrunden BIWAQ III und BIWAQ IV über 122 Projekte bundesweit gefördert. BIWAQ III wurde 2015 - 2018 umgesetzt, für 2019 - 2022 wurde BIWAQ IV bewilligt. Zwischen dem 1. Januar 2019 und Ende 2022 beteiligten sich 46 Kommunen bundesweit mit Angeboten für Menschen in benachteiligten Quartieren. Dabei wurden Maßnahmen zur Stärkung der Chancen von Bewohnerinnen und Bewohnern auf dem Arbeitsmarkt und zur Stärkung der lokalen Ökonomie umgesetzt und durch den ESF und Bundemittel gefördert.

EU-Förderperiode 2007 – 2013

Schon im Zeitraum 2008 - 2015 (EU-Förderperiode 2007 - 2013) wurden in zwei Förderrunden (BIWAQ I 2008 - 2012 und BIWAQ II von 2011 - 2014) bis zu 184 Millionen Euro bereitgestellt, rund 124 Millionen Euro aus dem ESF und bis zu 60 Millionen Euro Bundesmittel. Diese bisherige Förderung kam 221 arbeitsmarktpolitischen, mehrjährigen Projekten in 240 Gebieten des Städtebauförderungsprogramms "Sozialer Zusammenhalt" (bis 2019 "Soziale Stadt" zugute. Insgesamt gab es etwa 65.000 Teilnehmende, davon 43 Prozent mit Migrationshintergrund.