Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
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Grundidee: Innerhalb Europas schließen sich Regionen untereinander und auch mit Drittländern zu größeren Kooperationsnetzen zusammen.
Regionen in EU-Staaten schließen sich zunehmend untereinander und auch mit europäischen Nicht-EU-Regionen zu größeren Kooperationsräumen zusammen, um gemeinsame Entwicklungschancen zu nutzen.
Beteiligung an europäischen Makroregionen
Makroregionen sind geographisch zusammenhängende Räume; sie stärken die regionale Zusammenarbeit durch gemeinsame Aktionspläne sowie durch nationale und europäische Finanzinstrumente, z. B. Fördermittel aus der transnationalen Zusammenarbeit (Interreg B). Der Mehrwert der Makroregionen liegt insbesondere in der Koordinierung verschiedener nationaler und europäischer Strategien und Fonds. Deutschland ist an drei Makroregionen beteiligt:
Ostseeraum
Die Ostseestrategie der EU verfolgt die Förderung von Wirtschaft, Innovationen, Umweltschutz, Verkehrsverbindungen, Tourismus und Kultur im Ostseeraum. Auch das langfristige Konzept der Raumordnungsminister (VASAB-Kooperation) von 2009 und die neue VASAB Vision 2040 wird in engem Bezug zur Ostseestrategie umgesetzt.
Donauraum
Zu den größten Herausforderungen im Aktionsplan der Donaustrategie der EU gehören die intensivere Nutzung der Donau für Transportzwecke, der Schutz und die nachhaltige Nutzung des Donaubeckens als ökologischer Korridor, der Schutz vor Hochwasser und Dürre sowie die Verringerung der industriellen Verschmutzung, eine zuverlässige und kosteneffiziente Energieversorgung und höhere Energieeffizienz sowie eine Verringerung der großen sozialen und wirtschaftlichen Disparitäten.
Alpenraum
Die Alpenregion steht vor großen Herausforderungen, deren Lösung eine bessere Kooperation zwischen den Regionen und Staaten Europas erfordert; dies greifen die EU-Strategie für den Alpenraum und der Aktionsplan auf: So zielt die Strategie auf eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und des Zusammenhalts der Alpenregionen, auf eine nachhaltigere Verkehrsanbindung innerhalb des Alpenraums und mit dem restlichen Europa, auf die Erhaltung des Umwelterbes der Alpen, auf eine nachhaltige Nutzung seiner Ressourcen sowie auf die Bewältigung der Veränderungen infolge des Klimawandels.
Multilaterale Zusammenarbeit
Übereinkommen zum Schutz der Alpen
Die Alpenkonvention ist ein internationaler Vertrag zur nachhaltigen Entwicklung und zum Schutz der Alpen. Sie wurde 1991 unterzeichnet, trat 1993 in Kraft und bringt alle acht Alpenstaaten sowie die EU zusammen. Die Gründung der Alpenkonvention fußt auf der Erkenntnis, dass viele Herausforderungen im Alpenraum grenzüberschreitender Natur sind – und daher am besten mit einer grenzüberschreitenden Perspektive bearbeitet werden. Dazu gehören z. B. die Bereiche Berglandwirtschaft, Tourismus oder Verkehr.
Das BMWSB ist Mitglied der in der 2020 eingesetzten Arbeitsgruppe "Raumplanung und nachhaltige Entwicklung". Hier wurde u. a. die Studie "Interface Territories across the Alpine Region" (InTerAlp) angestoßen und begleitet, die Verbindungen und Ströme zwischen den Hochalpen und dem umliegenden Alpenvorland untersucht. Die Studie ist ein Beitrag zur Erarbeitung einer Alpinen Raumentwicklungsperspektive, die eine Zukunftsvision für die räumliche Entwicklung des Alpengebiets formulieren soll. Die Arbeitsgruppe trägt darüber hinaus zur Umsetzung der alpinen Klimaziele bis 2050 bei, u. a., indem sie sich mit Herausforderungen bei der Verringerung der Flächeninanspruchnahme befasst und eng mit der Arbeitsgruppe Bodenschutz zusammenwirkt.
Kooperationsnetzwerk für den Ostseeraum - VASAB
Das 1992 gegründete Netzwerk VASAB (Visions And Strategies Around the Baltic Sea) entwickelt gemeinsame Raumentwicklungskonzepte für den Ostseeraum im weiteren Sinne; die Konzepte betreffen ebenso den terrestrischen Bereich der Mitgliedsstaaten Deutschland, Estland, Litauen, Lettland, Polen, Finnland und Schweden wie die maritime Raumplanung.
Die Zusammenarbeit erfolgt über den Ausschuss für Raumentwicklung (CSPD/BSR), dessen Vorsitz zwischen den Mitgliedsstaaten wechselt. 2023 wurde eine langfristige Strategie und ein Aktionsplan zur Raumentwicklung in der Ostseeregion, die "VASAB Vision 2040", verabschiedet, die den seit 2005 bestehenden Aktionsplan zur Raumentwicklung in der Ostseeregion aktualisierte und eine wichtige Grundlage für die weitere räumliche Entwicklung des gesamten Ostseeraums bietet. Aktuelle Herausforderung ist neben dem demographischen Wandel und dem Klimawandel u. a. die geopolitische Lage; daher sind auch die VASBA-Mitglieder Russland und Belarus seit 2022 suspendiert.
Nordsee-Energiekooperation - NSEC
Die Nordsee-Energiekooperation (North Seas Energy Cooperation - NSEC) ist eine grenzüberschreitende Kooperation der Länder Deutschland, Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland, Luxemburg, Norwegen, Niederlande und Großbritannien sowie der europäischen Kommission. Im Fokus der Zusammenarbeit stehen der Ausbau der Offshore-Windenergie sowie der Netzinfrastruktur auf See. Das BMWSB nimmt bei den Themen der Meeresraumordnung teil mit dem Ziel, eine Entwicklung der Offshore-Windenergie in einer nachhaltigen und naturverträglichen Weise zu ermöglichen.
Große Nordsee-Meeresbecken Initiative / Greater North Sea Basin Initiative – GNSBI
Neun Länder haben sich zu einer Plattform zusammengeschlossen, um die Nordsee zu schützen und die Nutzung dieses Meeres gemeinsam abzustimmen: Deutschland, Frankreich, Belgien, die Niederlande, Irland, Dänemark, Schweden, Großbritannien und Norwegen. Hier sollen Lösungen für die sich abzeichnenden räumlichen Herausforderungen und Konflikte bei den vielfältigen, zunehmenden Nutzungen und Funktionen der Nordsee erörtert werden. Die GNSBI wurde mit der Unterzeichnung einer Ministererklärung im November 2024 in Antwerpen gegründet. Es gilt nunmehr, den weiteren grenzüberschreitenden Arbeitsprozess zu strukturieren und im Interesse einer nachhaltigen Meeresplanung fortzuentwickeln.
Bilaterale Zusammenarbeit
Deutsch-Polnische Zusammenarbeit
Die langjährige Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Polen gründet auf dem Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit aus dem Jahr 1991. Das BMWSB ist Mitglied in der Deutsch-Polnischen Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit (DPRK). Im nachgeordneten Deutsch-Polnischen Raumordnungsausschuss (DPRA) arbeiten die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg und Sachsen sowie die Wojewodschaften Niederschlesien, Lebus, Großpolen und Westpommern zusammen; den Ko-Vorsitz haben das BMWSB und das polnische Ministerium für europäische Fonds und Regionalpolitik (MFiPR) inne. Der DPRA hat ein "Gemeinsames Zukunftskonzept für den deutsch-polnischen Verflechtungsraum – Vision 2030" erarbeitet und setzt es um. Daneben werden zurzeit in einem Modellvorhaben der Raumordnung "Grenzüberschreitende Synergien von Raumordnung und Wasserwirtschaft im Einzugsgebiet der Oder" praxisgerechte Lösungen untersucht.
Deutsch-Französische Zusammenarbeit
Der deutsch-französische Ausschuss für Grenzüberschreitende Zusammenarbeit (AGZ) ist im 2019 von Deutschland und Frankreich unterzeichneten Vertrag von Aachen angelegt. Der AGZ befasst sich mit grenzüberschreitenden Herausforderungen entlang der deutsch-französischen Grenze. Dazu arbeiten Akteure verschiedener föderaler und administrativer Ebenen beidseits der Grenze zusammen. Eine Arbeitsgruppe unter Mitwirkung des BMWSB befasst sich mit "Grenzüberschreitender Raumbeobachtung", die Datenlücken füllen hilft und Hindernisse, die eine grenzüberscheitende Raumentwicklung erschweren, identifiziert; es geht z. B. um Daten zu Grenzpendlerstatistiken sowie zu grenzüberschreitenden Verbraucherströmen.