Regionale Entwicklung anders denken und planen: Neuer Förderaufruf im Bundesprogramm RegioStrat gestartet

Pressemitteilung , 08.08.2025

BMWSB fördert die Erstellung strategischer Regionalentwicklungskonzepte

Regionalentwicklung wirkt in alle Lebensbereiche der Bevölkerung hinein: Wie komme ich morgens zur Arbeit, wenn viele Menschen in meiner Region pendeln? Kann ich in der Nähe meines Arbeitsortes eine Wohnung oder ein Haus finden und wie sehen die Angebote der Daseinsvorsorge aus? Inwiefern wird der Ausbau der erneuerbaren Energien meine Energieversorgung prägen?

Kommunen können diese Herausforderungen oftmals nicht alleine meistern. Es bedarf daher regionaler Lösungen, die nicht an Stadt-, Landkreis- oder auch Bundeslandgrenzen enden. Genau hier setzt das im vergangenen Jahr erstmals gestartete Programm des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen "RegioStrat – Strategische Regionalentwicklung" an: Der Bund fördert bei regionalen Planungsprozessen die Erstellung strategischer Regionalentwicklungskonzepte (SREK) sowie die Finanzierung erster Umsetzungsschritte.

Dazu Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Eine Region verbindet Menschen über Grenzen hinweg. RegioStrat setzt dieses Gefühl in die Tat um und bringt Regionen als Ganzes voran. Menschen vor Ort entscheiden, in welchem Umfeld sie und kommende Generationen leben möchten. Mit unserer Förderung unterstützen wir Planungs- und Beteiligungsprozesse, die Zukunftsbilder für Regionen gestalten und das Leben der Menschen weiter verbessern.

In den Konzepten entwickeln die Regionen jeweils Leitprojekte mit konkreten Umsetzungsschritten, um die entsprechende Lebenssituation in den nächsten 10 bis 15 Jahren positiv zu beeinflussen.

RegioStrat stellt über einen Zeitraum von drei Jahren bis zu 450.000 Euro für die Planung in den Regionen zur Verfügung. Das Programm ist dabei thematisch offen angelegt: Die Regionen konzentrieren sich auf ihre vordringlichen und zentralen Handlungsfelder, die je nach Region variieren können. Antragsberechtigt sind die für Regionalplanung zuständigen Behörden bzw. Körperschaften (die Träger der Regionalplanung), Landkreise und Kommunalverbände. Die Einreichungsfrist für das Programm endet am 30. September 2025.

Alle Informationen zum Förderaufruf RegioStrat finden Sie auf der Website des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).

Die Projekte der ersten Förderrunde finden Sie hier.