Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung missbräuch­licher Ersteigerungen von Schrottimmobilien

Pressemitteilung , 13.03.2024

Zum heute im Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien (Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz) erklärt

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Wer sanierungsbedürftige Immobilien mit unrealistischen Geboten zwangsersteigert, nur um sie bis zum Zahlungstermin zu vermieten und dann nicht zu bezahlen, nutzt die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt schamlos aus. Dieser unredlichen Art von Profitmacherei setzt der Kabinettbeschluss zum Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz einen Riegel vor. Künftig bekommen die Gemeinden das Recht, einen Antrag auf gerichtliche Verwaltung der Immobilie bis zur vollständigen Bezahlung des Gebots zu stellen. Erst dann hat der Erwerber vollständigen Zugriff. Wir unterstützen damit gerade Städte und Gemeinden mit Wohnungsknappheit, ihren Gebäudebestand für die Zukunft zu entwickeln. Und wir zeigen damit ganz klar: Leerstand und sanierungsbedürftige Gebäude, in denen Menschen wohnen, sind kein Spekulationsgegenstand. 

Als Bundesbauministerium helfen wir zudem den Städten und Gemeinden beim Umgang mit Schrottimmobilien mit investiven Mitteln der Städtebauförderung. So können verwahrloste, aber städtebaulich bedeutsame Gebäude saniert werden. Auch ein vorangehender Ankauf kann gefördert werden. Beispielhaft stehen dafür die „Modellvorhaben Problemimmobilien“ des Landes NRW. Hier haben Bund und Land insgesamt 11 Städte - darunter Dortmund, Duisburg und Gelsenkirchen - mit mehr als 10 Millionen Euro unterstützt, davon allein der Bund mit 5 Millionen Euro. Ich freue mich, dass hier die Innovationsklausel der Verwaltungsvereinbarung der Städtebauförderung zur Anwendung kommt und damit ganze Stadtviertel lebenswerter werden.

Der heute vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf des Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetzes des BMJ bildet einen Meilenstein auf dem Weg der Bekämpfung von missbräuchlichen Ersteigerungen sog. Schrottimmobilien. Denn die vorgeschlagene Gesetzesänderung wird es Gemeinden künftig ermöglichen, missbräuchliches Verhalten von Bietern bei der Zwangsversteigerung von Problemimmobilien zu unterbinden. Ohne den häufig überhöhten Preis zu bezahlen, können die Erwerber die Immobilie ab Zuschlag nutzen. Sie ziehen bis zur erneuten Versteigerung überhöhte Mieten ein, ohne sich um das Gebäude zu kümmern. In dieser Situation sollen die Gemeinden nun zukünftig das Recht erhalten, einen Antrag auf gerichtliche Verwaltung der Immobilie bis zur vollständigen Bezahlung des Gebots zu stellen. Erst dann hat der Erwerber vollständigen Zugriff auf die Immobilie. Geregelt wird dies in einem neuen § 94 a Zwangsversteigerungsgesetz. 

Mit der Gesetzesänderung werden die Gemeinden unterstützt, mit den oft schwierigen Fällen von verwahrlosten Gebäuden so umzugehen, dass sie besser bewirtschaftet werden können. Ständige Eigentümerwechsel erschweren oft das Bemühen der Gemeinden um diese Gebäude. In dem besonderen Fall von Zwangsversteigerungen sollen die Gemeinden durch die Neuregelung die Möglichkeit bekommen, solche "Teufelskreise" zu durchbrechen. Diese Regelung wird nur Extremfälle betreffen. Sie ist daher angemessen und effektiv.