GEG-Novelle – soziale und planbare Wärmewende
Meldung , 19.04.2023
Der Einstieg in den Flottenwechsel beim Heizen
Deutschland startet den Einstieg in den Flottenwechsel beim Heizen. Bis Ende 2044 werden wir endgültig aus der Wärmeerzeugung durch Gas, Kohle und Öl ausgestiegen sein. Ab dann wird Deutschland fossilfrei heizen. Die Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag festgelegt, dass ab 2025 jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die damit verbundenen hohen Preise bei Gas und Öl haben gezeigt, wie notwendig es ist, uns schneller von fossilen Energien unabhängig zu machen und den Ausbau von erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Deswegen wird diese Vorgabe entsprechend der Beschlüsse des Koalitionsausschusses auf 2024 vorgezogen und das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) dahingehend auf eine neue Grundlage gestellt. Ein umfassendes Förderprogramm wird diejenigen unterstützen, die die Kosten für eine neue Heizung nicht aus eigener Kraft finanzieren können.
Zitat von Bundesbauministerin Klara Geywitz: In den letzten Wochen und Monaten wurde ich oft gefragt, wie zukünftig noch die hohen Rechnungen, insbesondere fürs Heizen, bezahlt werden sollen. Meine Antwort war, dass wir das nur schaffen können, wenn wir damit anfangen, auf die günstigen erneuerbaren Energien zu setzen. Die Umstellung wird zunächst teurer sein, aber danach zahlen sich die Investitionen aus. Die Wärmewende muss bezahlbar und sie muss planbar sein. Daher werden wir den Menschen den Einstieg in den Flottenwechsel beim Heizen durch staatliche Unterstützung ermöglichen und niemanden im Stich lassen.
Weichen für eine erneuerbare Wärmewende stellen
Die Frage, ob im Winter am Monatsende das noch frei verfügbare Einkommen für Lebensmittel oder Heizen ausgegeben wird, bereitete vielen Menschen in Deutschland Sorge. Der plötzliche Anstieg der Energiekosten überforderte viele Menschen von heute auf morgen. Ein Grund war, dass wir bei der Erzeugung von Wärme in den letzten Jahren hierzulande vor allem auf die vermeintlich günstigen fossilen Energien – also Gas, Kohle und Öl – gesetzt haben. Diese mussten vor allem aus Russland importiert werden. Hinzu kommt, dass fossile Energien bei der Verbrennung viel CO2 ausstoßen, was seit Jahren seitens der EU und auch national einen eigenen Preis hat, der in den nächsten Jahren weiter deutlich ansteigen wird. Denn nur durch die Bepreisung von CO2 werden wir es schaffen, klimaneutral zu werden. Deswegen wird davon abgeraten, sich noch schnell in diesem Jahr eine neue Gas- oder Ölheizung anzuschaffen.
Deutschland ist vorbildlich beim Ausbau von erneuerbaren Energien. Nahezu 50 Prozent unseres heutigen Strombedarfs wird bereits aus Biomasse, Sonne, Wasser und Wind erzeugt. Die Bundesregierung hat sich dahingehend ehrgeizige Ziele gesetzt und setzt diesen Ausbau konsequent fort. Verschiedene Gesetze wurden hierzu im letzten Jahr auf den Weg gebracht – und noch weitere werden folgen. Das ist auch dringend notwendig, um zukünftig unsere gesamte Energie aus erneuerbaren Quellen zu erzeugen - nicht nur beim Strom, auch beim Heizen. Denn erneuerbare Energien sind bereits schon heute die günstigste Energieform.
Eine Gesetzesnovelle – viele Vorteile
Das Gesetz markiert den Einstieg in die Wärmewende, Heizen mit Erneuerbaren Energien wird zum Standard. Mit dem neuen GEG schaffen wir die Grundlage, um Klimaschutz im Gebäudebereich einzuhalten und unsere Abhängigkeit vom Import fossiler Energie spürbar zu verringern. Das ist auch konkreter Verbraucherschutz. Der Umstieg auf Erneuerbares Heizen wird staatlich gefördert.
Das Gebäudeenergiegesetz kurz zusammengefasst
Ab Januar 2024 muss grundsätzlich jede neu eingebaute Heizung 65 Prozent Erneuerbare Energie nutzen. Es gibt aber eine zeitliche Abstufung zwischen Neubau und Bestand sgebäuden. Für Neubauten in Neubaugebieten gilt die Regel ab Anfang 2024; maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Bauantrag gestellt wird.
Für bestehende Gebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, gibt es längere Übergangsfristen, um eine bessere Abstimmung der Investitionsentscheidung auf die örtliche Wärmeplanung zu ermöglichen. Das heißt: In Großstädten (mehr als 100.000 Einwohner) wird der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie spätestens nach dem 30.06.2026 verbindlich, in kleineren Städten (weniger als 100.000 Einwohner) gilt das spätestens nach dem 30.06.2028. Das bedeutet, neue Gas- oder Ölheizungen sind ab dem 1.7.2026 bzw. 1.7.2028 nur zulässig, wenn sie zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Dies wird zum Beispiel über die Kombination mit einer Wärmepumpe erreicht (sogenannte Hybridheizung) oder aber anteilig mit Biomethan.
Wärmewende planbar ausgestaltet
Die Bundesregierung sorgt mit der Novelle dafür, dass die Wärmewende technologieoffen und planbar erfolgen kann. Der Ausstieg aus unserem bisherigen Heizsystem wird schrittweise erfolgen. So wird im GEG geregelt, dass die 65-%-EE-Vorgabe für alle Heizungen gilt, die ab dem 1. Januar 2024 neu eingebaut oder aufgestellt werden, sofern nicht die im Gesetz vorgesehenen Übergangsfristen oder Ausnahmeregelungen greifen.
Machbarkeit für alle – Fristen und Ausnahmen sind vorgesehen
Die Bundesregierung stellt sicher, dass niemand überfordert wird. Bestehende Gas- und Ölheizungen können noch weitergenutzt werden. Auch Heizungsreparaturen sind möglich. Sollte eine kaputte Heizung nicht mehr zu reparieren sein, sieht der Gesetzentwurf für den Anschluss an Wärmenetze und bei Etagenheizungen pragmatische Übergangsfristen vor. Niemand muss somit seine Heizung ab dem kommenden Jahr sofort auswechseln.
Bei einer Heizungshavarie in einem Wohngebäude mit nicht mehr als sechs Wohnungen, dessen oder deren Eigentümer zum Zeitpunkt des Einbaus oder der Aufstellung einer neuen Heizungsanlage zum Zwecke der Inbetriebnahme das achtzigste Lebensjahr vollendet haben und die das Haus selbst bewohnen, muss die 65-%-EE-Vorgabe nicht eingehalten werden. Es kann also in diesen Fällen eine Heizung eingebaut werden, die der 65-%-EE-Vorgabe nicht entspricht. Gleiches gilt bei der Havarie von Etagenheizungen, sofern die Eigentümer, die 80 Jahre und älter sind, die Wohnung selbst bewohnen.
Konstanttemperaturkessel, die über 30 Jahre alt sind, müssen jedoch in der Regel - wie bisher auch - außer Betrieb genommen werden. Insoweit bleibt es bei den geltenden Vorschriften.
Technologieoffenheit für eine innovative Wärmewende
Der Bundesregierung ist es wichtig, dass es beim Einbau einer neuen Heizung auf 65 Prozent EE verschiedene Optionen geben soll. Hierzu sind u.a. der Anschluss an ein Nah- bzw. Fernwärmenetz, der Einbau einer elektrisch betriebenen Wärmepumpe, einer Stromdirektheizung, einer Heizungsanlage auf Basis von grünem oder blauen Wasserstoff oder Derivaten davon, einer solarthermischen Anlage, einer "H2-Ready-Heizung" oder einer Wärmepumpen-Hybridheizung, bei der der EE-Anteil mindestens 65 % betragen muss, möglich. Im Bestand ist zusätzlich auch noch der Einbau einer Biomasseheizung machbar. Daneben ist auch jede andere Heizung auf der Grundlage von erneuerbaren Energien bzw. eine Kombination der genannten Erfüllungsoptionen zulässig. Dann ist ein rechnerischer Nachweis für das 65-%-EE-Kriterium zu erbringen.
Soziale Wärmewende ist ein Muss – Novelle wird von breit angelegter Förderung für alle flankiert
Es soll bei der Heizwende niemand überfordert werden. Deswegen hat sich die Bundesregierung auch auf eine breit angelegte staatliche Förderung verständigt.
Im Rahmen des BEG gibt es weiterhin eine Grundförderung für alle Bürgerinnen und Bürger für den Tausch einer alten fossilen gegen eine neue klimafreundliche Heizung. Der Fördersatz beträgt künftig einheitlich 30 % für alle Erfüllungsoptionen.
Zusätzlich zu dieser Grundförderung gibt es verschiedene Klimaboni. Bürgerinnen und Bürger, die nach dem neuen GEG nicht zum Tausch ihrer alten Heizung verpflichtet wären, aber ihre Heizung freiwillig erneuern, erhalten zur Grundförderung zusätzlich 20 % Förderung, und für diejenigen, die verpflichtet sind, eine neue Heizung einzubauen und die gesetzliche Anforderung übererfüllen, zusätzlich 10 % . Dabei können Bürgerinnen und Bürger frei entscheiden, für welche klimafreundliche Heizungsart sie den Klimabonus nutzen. Von dem Klimabonus können z.B. Eigentümer, die einkommensabhängige Sozialleistungen beziehen, profitieren.
Auch bei Havariefällen wird zur Grundförderung ein weiterer Zuschlag von 10 % gewährt.
Die Bürgerinnen und Bürger sollen mit der Förderung beim notwendigen Austausch ihrer Öl- und Gasheizungen gezielt und bürokratiearm aus dem Klima- und Transformationsfonds unterstützt werden. Auch die bestehende Förderung weiterer energetischer Sanierungsmaßnahmen, bspw. für Dämmung oder Fenstertausch, sowie die Förderung ganzheitlicher Sanierungen auf Effizienzhausniveau durch Förderkredite der KfW bleibt erhalten.
Mieterschutz wird sichergestellt
Die erforderlichen Investitionen für eine Heizung mit erneuerbaren Energien sind in vielen Fällen höher als für Heizkessel mit fossilen Brennstoffen. Der Austausch einer Heizung kann sich auf Mieterinnen und Mieter und auf deren Heizkosten auswirken. Im Gesetz sind daher Regelungen zum Mieterschutz vorgesehen. Ist die Heizung kaputt und muss ausgetauscht werden, sollen die Eigentümer, bzw. die Vermieter auf eine zukunftsfähige Heizungsanlage mit erneuerbaren Energien umstellen.
Darüber hinaus werden Mieterinnen und Mieter durch die geringeren Heizkosten von der Anschaffung einer klimaschonenden Heizung profitieren. Da sie den CO2-Preis anteilig zahlen müssen, werden sie in naher Zukunft mehr und mehr von dem neuen Heizsystem profitieren.
Förderkonzept zum GEG (PDF, 84KB, Datei ist nicht barrierefrei)
GEG-Novelle ist eine Seite der Medaille. Wärmeplanung mit Zukunft folgt in Kürze
Damit wir die Klimaschutzziele im Wärmemarkt erreichen, müssen wir die gesamte Bandbreite von Lösungen in den Blick nehmen: Erneuerbare Energien, Abwärme, klimaneutrale Brennstoffe, Wasserstoffnetze, u.a. Dazu zählt auch, dass Wärmepumpen in Einfamilienhäusern in eine sinnvolle kommunale Wärmeplanung eingebunden werden müssen. Das Bau- und Wirtschaftsministerium arbeiten aktuell gemeinsam mit Hochdruck an den gesetzlichen Grundlagen für eine zukunftsfähige Wärmeplanung.