Besserer Schutz vor Hochwassern in Deutschland

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Große Hochwasser verursachen große Schäden und gefährden das Wohl von Mensch und Umwelt. Auch weil die Zahl der Extremwetterereignisse durch den Klimawandel in Zukunft vermutlich steigen wird, braucht es hierzulande einen besseren Hochwasserschutz.

So schützen Sie sich und Ihr Eigentum

Persönliche Vorbereitung

Um auf Hochwasser gut vorbereitet zu sein, sollten Sie ausreichend Lebensmittel und Getränke vorrätig haben sowie Taschenlampen, Notgepäck und eine Dokumentenmappe bereithalten. Verfolgen Sie aktuelle Warnungen im Internet oder über die Warn-App NINA des BBK. Setzen Sie sich bei Evakuierungen oder Hilfeleistungen nicht selbst in Gefahr, nutzen Sie keine Boote oder Fahrzeuge in überfluteten Gebieten und betreten Sie keine instabilen Ufergelände.

Schutz des Eigentums

Um Ihr Eigentum vor Hochwasserschäden zu schützen, halten Sie Sandsäcke, Schalbretter, wasserfeste Sperrholzplatten und Silikon bereit. Räumen Sie gefährdete Kellerräume und sichern Sie Fenster, Türen und Abflussöffnungen. Schalten Sie elektrische Geräte und Heizungen ab und, wenn nötig, den Strom komplett. Schützen Sie gefährliche Stoffe, bringen Sie Wertgegenstände in sichere Bereiche und sichern Sie den Heizöltank gegen Auftrieb. Kontrollieren Sie Rückstauklappen und betreten Sie während des Hochwassers nicht den Keller. Bringen Sie Ihr Auto rechtzeitig in Sicherheit und vermeiden Sie überflutete Straßen.

Nach dem Hochwasser

Nach dem Hochwasser sollten Sie die Schäden dokumentieren, indem Sie diese für Ihre Versicherung fotografieren. Räumen und trocknen Sie betroffene Räume schnell, um Bauschäden oder Schimmel zu vermeiden. Lassen Sie schimmelbefallene Möbel fachgerecht entsorgen. Ziehen Sie Fachleute hinzu, um Elektrik, Heizöltanks und gegebenenfalls die Baustatik zu überprüfen. Wenn Schadstoffe wie Farben, Lacke, Pflanzenschutzmittel, Benzin oder Öl freigesetzt wurden, rufen Sie die Feuerwehr. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune, ob Ihre Wohnlage hochwassergefährdet ist.

Weitere Informationen zur aktuellen Lage finden Sie auf den Seiten des THW und des BBK.

Hochwasser machen nicht an Landesgrenzen halt

Hochwasser machen nicht an Landesgrenzen halt, Schutzmaßnahmen müssen daher die Flussgebiete als Ganzes in den Blick nehmen: Von der Quelle bis zur Mündung, einschließlich sämtlicher Zu- und Abflüsse.

Der "Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz" (BRPH) vom 1. September 2021 trifft bundesweit einheitlich hohe raumplanerische Standards für einen optimierten Hochwasserschutz; er ergänzt die Regelungen der Wasserwirtschaft und legt bundesweit fest, wie bestimmte Flächen genutzt werden können. Dadurch lassen sich Hochwasserrisiken minimieren – besonders für Siedlungsflächen und wichtige Verkehrs- und Energienetze.

Der Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz hat vor allem folgende Ziele:

  • Bundesweite Harmonisierung raumplanerischer Standards zur besseren Koordinierung des Hochwasserschutzes und ein auf die gesamte Flussgebietseinheit bezogener raumplanerischer Ansatz (zum Besipiel Unter- und Oberliegerschutz, das heißt Schutzmaßnahmen, die sowohl den flussabwärts als auch flussaufwärts liegenden Anrainern zugutekommen)
  • Einführung eines risikobasierten Ansatzes in der Raumplanung zur Berücksichtigung differenzierter Aspekte (Empfindlichkeiten, Schutzwürdigkeiten)
  • Regelung "Kritischer Infrastrukturen" zur Verbesserung des Schutzes von Anlagen von nationaler oder europäischer Bedeutung.

Sh. auch: Hochwasserschutz und Starkregengefahren

Auf Bestehendem aufbauen

Von Seiten der Landes- und Kommunalplanung sowie der Wasserwirtschaft ist der Hochwasserschutz in den letzten Jahren schon deutlich verbessert worden. Der Bundesraumordnungsplan verzahnt nun effizient bestehende Regelungen mit neueren Anforderungen. Dabei bleiben die Rechte der Wasserwirtschaft und die Planungshoheit der Länder und Kommunen bewahrt.

Forschungsprojekte und Zeitplan

Während der Entwicklung des BRPH wurden zwischen 2015 und 2020 drei Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) beauftragt:

Auf Grundlage dieser Modellvorhaben und weiterer Abstimmungsgespräche insbesondere mit Vertreterinnen und Vertretern der Landesraumordnungen und der Wasserwirtschaft entwickelte der Bund einen Planentwurf und gab ihn am 28. September 2020 in die Beteiligung der Öffentlichkeit und der öffentlichen Stellen. Nach Auswertung der über 250 eingereichten Stellungnahmen und Abstimmung mit den betroffenen Ressorts fand die Länder- und Verbändeanhörung zum fortgeschriebenen Planentwurf statt. Der finale Raumordnungsplan ist als Rechtsverordnung am 1. September  2021 in Kraft getreten.

Im Rahmen der Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft (ARL) haben das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung (IÖR), das BBSR und das Büro Infrastruktur und Umwelt eine Arbeitshilfe "Daten für die Umsetzung des Bundesraumordnungsplans für den Hochwasserschutz" erstellt.