Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur

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Der Bund leistet einen Beitrag zum Abbau des bestehenden Sanierungsstaus bei diesen Einrichtungen

Mit dem Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK) fördert der Bund seit 2016 Städte und Gemeinden sowie Landkreise (sofern sie Eigentümer der Einrichtungen sind) bei der umfassenden Sanierung und Modernisierung ihrer sozialen Infrastruktur. Damit leistet der Bund einen Beitrag zum Abbau des bestehenden Sanierungsstaus bei diesen Einrichtungen, insbesondere bei Schwimmhallen und Sportstätten. Die Projekte sind von besonderer Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune.

Bis 2021 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags 904 Projekte für eine Förderung ausgewählt und hierfür rund 1,5 Milliarden Euro bereitgestellt.
Seit 2022 sind die Fördermittel im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds veranschlagt. Daher liegt der Fokus nunmehr auf der energetischen Sanierung der Einrichtungen. Die zu fördernden Projekte müssen zum Erreichen der Ziele des Klimaschutzgesetzes im Sektor Gebäude beitragen und hohen energetischen Anforderungen mit dem Ziel einer deutlichen Absenkung von Treibhausgas-Emissionen genügen. Ausgenommen hiervon sind Freibäder; hier werden neben einer Modernisierung insbesondere Maßnahmen zum Erreichen einer möglichst klimaneutralen Wärmeversorgung bzw. zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien gefördert.

Für die Förderrunden 2022 und 2023 hat der Haushaltausschuss des Deutschen Bundestages insgesamt rund 640 Millionen Euro zur Verfügung gestellt und insgesamt 222 Projekte für eine Förderung ausgewählt.

Weitere Informationen zum Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur finden Sie hier.