Bundesraumordnung
Artikel
Raumordnungsplan für die deutsche Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ)
Mit dem größer werdenden Platzbedarf unterschiedlicher Interessen im Meeresbereich, insbesondere der Offshore-Windenergie, wird auch die Konkurrenz um die zur Verfügung stehende Meeresfläche immer stärker. Der 2021 in Kraft getretene Bundesraumordnungsplan für die deutsche AWZ in der Nordsee und in der Ostsee legt daher insbesondere Gebiete für Schifffahrt, Fischerei, Windenergie, Rohstoffgewinnung, Leitungen, wissenschaftliche Meeresforschung, Verteidigung und Umweltschutz fest.
Als AWZ eines Küstenstaates bezeichnet man die Fläche jenseits des Küstenmeeres (12-Seemeilen-Zone) bis maximal zur 200 Seemeilen-Grenze. Im Gegensatz zum deutschen Küstenmeer, für dessen Raumordnung die jeweils angrenzenden Küstenländer Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern zuständig sind, gehört die deutsche AWZ nicht zum Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland; diese hat aber das Recht, sie wirtschaftlich exklusiv zu nutzen und räumlich zu entwickeln.
Länderübergreifender Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz
Angesichts der großen Hochwasserschäden in den letzten Jahrzehnten und angesichts des aufgrund des Klimawandels größer werdenden Hochwasserrisikos – häufigere Starkregenereignisse, Meeresspiegelanstieg etc. wurde 2021 der länderübergreifende Bundesraumordnungsplan für den Hochwasserschutz erlassen. Der Bundesraumordnungsplan trifft bundesweit harmonisierte Standards des, die für alle Raumordnungsbehörden in den Ländern gelten, und einen auf die gesamte “Flussgebietseinheit” bezogenen, also länderübergreifenden Ansatz; dieser ist wichtig für die weiter flussabwärts gelegenen Gegenden (“Unterliegerschutz”). Des Weiteren führt der Plan einen sogenannten risikobasierten Ansatz ein, denn beim kostenintensiven Hochwasserschutz soll auch berücksichtigt werden, dass z. B. die Folgen bzw. Risiken der Überflutung einer Wiese weniger schwerwiegend sind als die der Überflutung eines Kraftwerkes.