Raumordnungsrecht
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Als gesetzliche Grundlage für die Raumordnung.
Gesetzliche Grundlage für die Raumordnung in Deutschland ist in erster Linie das Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG), welches auch unmittelbar in den Ländern gilt. Im ROG sind die Aufgabe der Raumordnung (Koordination der verschiedenen Raumnutzungen und -funktionen), ihre Leitvorstellung (nachhaltige Raumentwicklung), ihre Grundsätze (Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums als Vorgaben für nachfolgende behördliche Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen) und ihre Instrumente (Raumordnungsplan, Raumverträglichkeitsprüfung, raumordnerische Zusammenarbeit, Raumbeobachtung) geregelt. Das ROG wird ergänzt durch die Landesplanungsgesetze der Länder. Diese enthalten unter anderem konkrete Regelungen zur Durchführung der Verfahren bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen und bei Raumverträglichkeitsprüfungen.