Digitaler Bauantrag

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Der Bund hat erhebliches Interesse an der Digitalisierung des Bauantragsverfahrens.

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, alle Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Auch Bauanträge sollen über ein digitales Antragsportal gestellt und im Bauamt ebenfalls digital bearbeitet und genehmigt werden. Das Themenfeld Bauen und Wohnen ist eines von insgesamt 14 Themenfeldern in der OZG-Umsetzung. Der Bund hat erhebliches Interesse an der Digitalisierung des Bauantragsverfahrens, da dies zur Verfahrensbeschleunigung und zu mehr Transparenz beiträgt. Deswegen wurde der digitale Bauantrag als Fokusleistung definiert und genießt spezielle Aufmerksamkeit.

Die Umsetzung

Das Bundesbauministerium ist für das gesamte Themenfeld "Bauen und Wohnen" verantwortlich. Der digitale Bauantrag wird als IT-Projekt "Bauvorbescheid und Baugenehmigung" nach dem Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) federführend von Mecklenburg-Vorpommern (MV) umgesetzt. Die erfolgreiche Entwicklung des Online-Dienstes hat insge-samt dreizehn Bundesländer überzeugt. Neben MV nutzen folgende Bundesländer den di-gitalen Bauantrag: Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die digitale Baugenehmigung wird fortwährend weiterentwickelt und mit weiteren Bausteinen angereichert.

Die weiteren Bundesländer – Berlin, Brandenburg und Hessen – nutzen ihre eigenen digitalen Lösungen. Mit dem OZG Änderungsgesetz ist die Verwaltungsdigitalisierung eine gemeinsame Daueraufgabe von Bund, Ländern und Kommunen.

Der digitale Bauantrag in Zahlen

  • Bis 2023 hat der Bund insgesamt 16,7 Millionen Euro an finanzieller Unterstützung für die Länder zur Verfügung gestellt. Davon konnten 4 Millionen Euro nicht abgerufen werden.
  • Die Finanzierung der Betriebskosten seit 2024 erfolgt gemäß eines Beschlusses des IT Planungsrates über das Budget der Föderalen IT-Kooperation (FITKO).
  • Der IT-Planungsrat hat Bewertungskriterien für die zukünftige Bewertung von EfA-Verfahren beschlossen. [46. Sitzung des IT-Planungsrates, Beschluss 2025/19] Zur gemeinsamen EfA-Finanzierung können bis September 2025 Bewerbungen abgegeben werden.
  • Durch den digitalen Bauantrag wurden 42 Leistungskataloge der öffentlichen Verwaltung in 28 Online-Diensten digitalisiert.
  • Der Kern der Umsetzung ist der Vorgangsraum. In 63 Prozent der unteren Bauaufsichtsbehörden, die EfA mitnutzen, kann der Bauantrag digital gestellt und bearbeitet werden. [Stand 03.2025]
  • Mit dem EfA-Onlinedienst "Digitale Baugenehmigung" konnten bis März 2025 ca. 18.500 Anträge gestellt werden.

Vorteile der Digitalisierung

Das Verwaltungsverfahren zur Baugenehmigung wird durch die Digitalisierung wesentlich vereinfacht. Der virtuelle Vorgangsraum wird von den Antragsstellenden für die kollaborative Antragsbearbeitung und von der Verwaltung für die Bearbeitung der eingereichten Anträge genutzt.

Im herkömmlichen analogen Verfahren wird der Bauantrag in mehrfacher Ausfertigung durch verschiedene Beteiligte vorbereitet und eingereicht. Die untere Bauaufsicht muss diese umfangreichen Unterlagen mit mehreren einzubindenden Ämtern austauschen.

Der digitale Bauantrag ermöglicht eine gemeinsame Vorbereitung des Antrags sowie seine parallele Prüfung und Bearbeitung durch verschiedene zu beteiligende Stellen. Die Bearbeitungszeiten werden verkürzt, Transparenz des Bearbeitungsstandes für die Antragstellenden gewährleistet und die Zufriedenheit der Nutzenden erhöht.

Umgang mit Datenschutz

Mit dem digitalen Bauantrag wird ein zentraler Dienst zur Verfügung gestellt, mit dem Antragstellende Ihre Anträge kollaborativ – sei es als Bauherrin, Entwurfsverfasser oder Ver-treterin des Bauherrn – zusammenstellen. Während der Entwicklung und auch im laufenden Betrieb wurde und wird stets darauf geachtet, dass geltende Bestimmungen zum Datenschutz eingehalten und berücksichtigt werden. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Datenschutzbeauftragten der Verwaltung und den beteiligten Dienstleistern. Datenschutzüberprüfungen finden regemäßig statt und sind haushaltstechnisch eingeplant.

Antwort auf den Fachkräftebedarf

Die Bauantragsstellung im Vorgangsraum "Digitale Baugenehmigung" erfolgt teilautoma-tisch und wird durch Hinweisfelder unterstützt. Auch die Vorgangsbearbeitung in der Verwaltung erfolgt teilautomatisiert, führt zu mehr Transparenz und senkt den Fachkräftebedarf nachhaltig u.a. durch:

  • klare Strukturierung
  • Minimierung der Bearbeitungszeiten
  • für den Bearbeitenden Übersicht über alle relevanten Vorgänge
  • Erinnerungsfunktionen
  • Kommunikation mit den Antragstellenden über den Vorgangsraum
  • für die Antragstellenden jederzeit abrufbarer Antragsstand

Für das Jahr 2025 und darüber hinaus wurde eine Roadmap erstellt, welche Weiterentwicklungen in diversen Bereichen vorsieht (Automatisierung, Künstliche Intelligenz, Standardi-sierung, BIM-basierter Bauantrag).