Klimafreundlicher Neubau
Artikel
Die Bauwirtschaft ist eine der Schlüsselindustrien für die deutsche Binnenwirtschaft.
Bereits seit dem 1. März 2023 fördert die Bundesregierung den Neubau von klimafreundlichen Wohngebäuden mit dem Bundesprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN), mit dem die Errichtung und der Erwerb von energetisch anspruchsvollen und besonders klimafreundlichen Wohngebäuden unterstützt wird. Seit Einführung ist die Nachfrage nach diesem Programm kontinuierlich gestiegen.
Die Bundesförderung Klimafreundlicher Neubau trägt dazu bei, die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor bis 2030 auf 67 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zu mindern und somit sowohl die nationalen als auch die europäischen Energie- und Klimaziele bis 2030 zu erreichen.
Fördervoraussetzungen
Gefördert werden der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die nach Fertigstellung unter den Anwendungsbereich des aktuell geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle investierenden Personen (Auftraggebende der Maßnahme) sowie Ersterwerbende (die erstmalige Käuferin bzw. der erstmalige Käufer)
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung sind unter anderem folgende Anforderungen:
- Energetischer Standard eines Effizienzhauses 40 bzw. Effizienzgebäudes 40
- Ausschluss fossiler Brennstoffe und Biomasse für die zentrale Wärmeerzeugung im Gebäude oder gebäudenah
- Die Anforderung an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus entsprechend dem "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PREMIUM" (QNG-PREMIUM) bzw. "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS" (QNG-PLUS)
- Einhaltung der "Technischen Mindestanforderungen"
- Für die Förderstufe "Klimafreundliches Gebäude mit Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude" (KFWG-Q) ein Nachhaltigkeitszertifikat, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS" (QNG-PLUS) oder "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium" (QNG-PREMIUM) bestätigt.
Weitere Eckdaten der Förderung
Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln.
Förderfähig sind die gesamten Bauwerkskosten inklusive der Kosten der für den nutzungsunabhängigen Gebäudebetrieb notwendigen technischen Anlagen für das Gebäude. Förderfähig sind auch die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung einschließlich Dienstleistungen im Zuge einer Gebäudeökobilanzierung/LCA-Bilanzierung.
Die Kredithöchstbeträge sind abhängig von dem erzielten energetischen Niveau und betragen aktuell bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Es sind Kreditlaufzeiten von 4 bis 35 Jahren bei einer Zinsbindung von 10 Jahren möglich.
Eine Kombination mit anderen (Landes-)Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der mit der Programmdurchführung beauftragten KfW: https://www.kfw.de/kfn