Genossen­schaftliches Wohnen

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Wohnen

Wohnungsgenossenschaften leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherung und Schaffung bezahlbaren Wohnraums.

Seit weit mehr als 100 Jahren prägen auch Wohnungsgenossenschaften die Wohnungsmärkte in Deutschland. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherung und Schaffung bezahlbaren Wohnraums sowie zur Bildung stabiler Nachbarschaften.

Die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (eG) basiert auf den Prinzipien Selbsthilfe, Selbstbestimmung und Selbstverwaltung. In ihr manifestiert sich bürgerschaftliches Engagement in der Praxis. Zweck einer Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung ihrer Mitglieder. Die Rechtsform lässt aber auch die Umsetzung kultureller und sozialer Zwecke zu.

Bei Wohnungsgenossenschaften erhalten die Mitglieder mit dem Erwerb von Geschäftsanteilen ein lebenslanges Nutzungsrecht an einer Genossenschaftswohnung. Sie sind damit zugleich Mieter und Anteilseigner des genossenschaftlichen Wohnungsunternehmens. Im Genossenschaftsgesetz sowie in den jeweiligen Satzungen der Genossenschaften sind die Rechte und Pflichten der Mitglieder geregelt.

  • Rd. 2000 Wohnungsgenossenschaften in Deutschland

  • Rd. 2,2 Mio. Wohnungen werden bewirtschaftet

  • Rd. 5 Mio. Menschen wohnen in Genossenschaftswohnungen

  • Rd. 3 Mio. Mitglieder in Wohnungsgenossenschaften

Die genossenschaftliche Rechtsform findet in vielen Bereichen Anwendung, neben der Wohnungswirtschaft zum Beispiel im Bankensektor, in der Landwirtschaft, bei Handwerk und Dienstleistungen, Kultur und Bildung.

Maßnahmen der Bundesregierung

Die Bundesregierung setzt sich weiterhin für eine Stärkung des genossenschaftlichen Wohnens ein.

Weitere Fördermöglichkeiten

Möglichkeiten zur Förderung von Wohnungsgenossenschaften bestehen auch in den KfW-Kreditprogrammen zum altersgerechten Umbau und zur CO2-Gebäudesanierung.

Modell- und Forschungsvorhaben

Das Forschungsprojekt "Wohnungsgenossenschaften als Partner der Kommunen" im Rahmen des "Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen" hat die Bedeutung der Wohnungsgenossenschaften als Partner der Kommunen in den Themen Neubau/Quartiersentwicklung, Versorgung von besonderen Zielgruppen und soziale Fragen des Wohnens, wie das Wohnen im Alter, anhand von guten Beispielen untersucht.

Im Forschungsvorhaben "Neues Wohnen - Gemeinschaftliche Wohnformen bei Genossenschaften" wurden die Bedingungen zur Umsetzung von gemeinschaftlichen Wohnprojekten in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft sowie ihre mittel- bis langfristigen Wirkungen auf die Wohnraumversorgung untersucht.

Die 2007 abgeschlossenen Modell- und Forschungsvorhaben im Rahmen des Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus (ExWoSt) "Modelle genossenschaftlichen Wohnens" verdeutlichen den genossenschaftlichen Beitrag, zum Beispiel zur Wohnversorgung von Familien mit Kindern, zum Mehrgenerationen-Wohnen, Wohnen im Alter, zur sozialen Stadt- und Quartiersentwicklung sowie zur Altersvorsorge.

Reform des Genossenschaftsrechts 2017: Erleichterungen für kleine Genossenschaften

Die Bundesregierung hat unter Federführung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 8. Februar 2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften vorgelegt. Das am 21. Juli 2017 in Kraft getretene Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften soll dazu beitragen, Genossenschaften noch stärker in das öffentliche Bewusstsein zu rücken. Die Gesetzesanpassungen beziehen sich zum Beispiel auf Erleichterungen bei der Pflichtprüfung für kleine Genossenschaften und die Möglichkeit von Mieterdarlehen.