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Typ: Artikel, Schwerpunktthema: Bauen, Stadt & Wohnen
Die Städtebauförderung trägt dazu bei, die Ziele einer sozial, wirtschaftlich und ökologisch ausgewogenen Stadtentwicklungs- und Stadterneuerungspolitik zu konkretisieren.
Quelle:
AdobeStock | Bernd Rehorst
Die Städtebauförderung des Bundes ist eines der wichtigsten Instrumente zur Förderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Seit über 50 Jahren unterstützt der Bund gemeinsam mit den Ländern die Städte und Gemeinde darin, städtebauliche Missstände zu beseitigen und sie damit nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandorte zu stärken.
Im Bundeshaushalt 2022 stehen weiterhin insgesamt 790 Millionen Euro für die Programme der Städtebauförderung zur Verfügung. Diese ergänzend stehen für städtebauliche Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Sportstätten zusätzlich 110 Millionen Euro im Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten bereit.
Ziele der Städtebauförderung
Die Ziele der Städtebauförderung orientieren sich an den konkreten städtebaulichen Problemlagen und Herausforderungen: Stärkung der Innenstädte und Ortszentren, auch unter Berücksichtigung der Belange des städtebaulichen Denkmalschutzes, Stabilisierung und Aufwertung sozial benachteiligter Quartiere, Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten, wie z. B. Wohnungsleerstand oder Brachflächen in Innenstädten, und insbesondere Unterstützung städtebaulicher Transformationsprozesse mit Blick auf den Klimawandel. Seit 2020 sind Maßnahmen zum Klimaschutz bzw. zur Anpassung an den Klimawandel in allen drei Programmen Fördervoraussetzung.
Seit 2020 ist die Städtebauförderung eingebettet in das Gesamtdeutsche Fördersystem, um strukturschwache Regionen besser zu unterstützen. Sie bleibt aber als eigenständiges, eng an den lokalen Problemlagen orientiertes Förderinstrument neben den Gemeinschaftsaufgeben bestehen.
Zur Verwirklichung dieser Förderziele unterstützt der Bund im Förderjahr 2021 die Länder und Kommunen mit folgenden Bund-Länder-Programmen der Städtebauförderung:
Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne (300 Mio. Euro)
Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten (200 Mio. Euro)
2014 hat das Bundesbauministerium erstmals das Bundesprogramm zur "Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus" aufgelegt. Seitdem hat sich das Programm zu einer Erfolgsgeschichte für den Städtebau entwickelt, insgesamt 193 Premiumprojekte mit einem Bundeszuschuss in Höhe von rund 596 Millionen Euro wurden seitdem zur Förderung in das Programm aufgenommen.
Mit dem Bundesprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus" werden investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler oder internationaler Wahrnehmbarkeit und hoher fachlicher Qualität gefördert. Dabei geht es vor allem um große, baulich anspruchsvolle und auch experimentelle Vorhaben, die beispielgebend für die Stadtentwicklung in Deutschland sind.
Die Resonanz auf die bisherigen Projektaufrufe des Bundes war enorm. Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt auf Basis einer Förderempfehlung, die eine interdisziplinär besetzte Expertenjury in jedem Programmjahr für das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. erarbeitet. Im aktuellen Programmjahr 2022 stehen ebenfalls Mittel für die Fortführung des Programms zur Verfügung.
Baukulturelles Erbe in Wert setzen
Stärkung und Revitalisierung baukulturellen Erbes sind wichtige Zielsetzungen des Bundesprogramms Nationale Projekte des Städtebaus. Die neue Broschüre gibt einen Überblick zu drängenden Fragen und aktuellen Aufgaben in diesem Handlungsfeld und zeigt auf, wie das Programm bei den damit verbundenen Herausforderungen unterstützen kann.
Vor dem Hintergrund des gewachsenen Bewusstseins für baukulturelles Erbe und der Notwendigkeit des Klima- und Ressourcenschutzes, sind Fragen nach dem Umgang mit dem Bestand drängender geworden. Antworten liefern sowohl die beispielhaft vorgestellten Förderprojekte als auch konkrete Instrumente, die in unterschiedlichen Projektphasen eingesetzt werden können. Zwei Fachbeiträge ordnen das Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus in den Kontext der Entwicklung von Leitbildern und Förderkulissen ein.
Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"
Mit dem Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" fördert das Bundesbauministerium seit dem Jahr 2016 überregional wahrnehmbare, größere Projekte der sozialen Infrastruktur mit einem besonderen Qualitätsanspruch.
Sport, Jugend- und Freizeiteinrichtungen kommen im Hinblick auf die soziale und gesellschaftliche Integration eine zentrale Rolle zu. Sie unterstützen in besonderem Maße den gesellschaftlichen Zusammenhalt und sind oftmals wichtige Ankerpunkte im direkten Lebensumfeld der Bürgerinnen und Bürger. Das Bundesprogramm fördert diese Einrichtungen, um deutlich sichtbare Impulse für die Entwicklung der Kommunen und Quartiere sowie der Regionen zu setzen und einen Beitrag für einen stärkeren sozialen Zusammenhalt, für erfolgreiche Integration vor Ort sowie für den Klimaschutz zu leisten.
Investitionspakt Sportstätten
Als ergänzendes Programm der Städtebauförderung hat der Bund 2020 den Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten auf den Weg gebracht. Ziel ist es, Städte und Gemeinden dabei zu unterstützen, Sportstätten unter Berücksichtigung der Belange des Umwelt- und Klimaschutzes zukunftsfähig, nachhaltig und modern zu entwickeln. Hierfür hat der Bund den Ländern bisher 260 Mio. Euro als Bundesfinanzhilfen zur Verfügung gestellt.
Zur Fortsetzung des Investitionspakts Sportstätten sind im Bundeshaushalt 2022 110 Millionen Euro Bundesmittel (Verpflichtungsrahmen) vorgesehen.
Die Einzelheiten zur Umsetzung des Investitionspakts Sportstätten regeln Bund und Länder analog der Städtebauförderung in jährlichen Verwaltungsvereinbarungen unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel. Den Ländern obliegt die Umsetzung des Investitionspakts Sportstätten. Sie wählen die zu fördernden Maßnahmen auf Antrag der Kommunen aus.
Zur Begleitung der städtebaulichen Programmumsetzung hat der Bund eine Bundestransferstelle eingerichtet. Nähere Informationen können abgerufen werden unter: https://investitionspakt-sportstaetten.de.
Antragstellung und Förderung
Antragsberechtigt für die Städtebauförderung des Bundes sind lediglich Städte und Gemeinden. Der Förderantrag ist beim zuständigen Landesministerium bzw. die von ihnen beauftragen Behörde zu stellen, wo auch die Auswahl der zu fördernden Maßnahmen erfolgt. Private Personen (in Sanierungs- oder Fördergebieten) haben die Möglichkeit, zu bestimmten Sanierungsmaßnahmen Zuschüsse bei ihrer zuständigen Kommunalverwaltung zu beantragen.
Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der jeweiligen Landesrichtlinien Städtebauförderung. Fördergrundlage ist jeweils eine integrierte Entwicklungsplanung für das Fördergebiet (Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzepte).
Die Unterstützung durch die Städtebauförderung ist während der Bauphase und nach Abschluss der Maßnahme zu dokumentieren und zu kommunizieren.
Rechtliche Grundlagen der Städtebauförderung
Zur Förderung des Städtebaus gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen gemäß Artikel 104 b Grundgesetz. Nach § 164b Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) geschieht das auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern. Die Verwaltungsvereinbarungen werden jährlich abgeschlossen. Sie werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Rechtsgrundlage für die Förderung 2021 ist die Verwaltungsvereinbarung 2021.
Auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung regeln die Förderrichtlinien der Länder die Förderfähigkeit von Maßnahmen und Vorhaben, Förderschwerpunkte und nähere Auswahlkriterien. Verwaltungsvereinbarung und Förderrichtlinien steuern so die programmatische Zielsetzung. Die Gemeinden sind im Rahmen ihrer Planungshoheit für die Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen zuständig.