Beirat für Raumentwicklung

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Raumordnung & Raumentwicklung

Mitglieder

Der Beirat für Raumentwicklung beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in der 20. Legislaturperiode kam am 05.04.2022 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen.

Die Mitglieder des Beirats werden für eine Legislaturperiode des Deutschen Bundestages berufen. Sie setzen sich aus Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen zusammen, insbesondere der Wissenschaft und der Praxis, deren Tätigkeit relevante Bezüge zur räumlichen Entwicklung des Bundesgebietes hat. Zur Förderung der europäischen Zusammenarbeit und des Erfahrungsaustauschs können themenbezogen auch Mitglieder aus den Nachbarländern in die Arbeit des Beirats eingebunden werden. Die Beiratsmitglieder sind an keine Weisungen gebunden; ihre Tätigkeit ist ehrenamtlich.

Beirat in der 20. Legislaturperiode

Der Beirat für Raumentwicklung beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen befasst sich in der 20. Legislaturperiode mit einer großen Bandbreite an Themen im Bereich der Raumordnung und Raumentwicklung. So werden in mehreren Arbeitsgruppen einzelne Empfehlungen und Stellungnahmen zu aktuellen politischen Schwerpunktthemen des Hauses erarbeitet.

 In der Empfehlung "Planungsstrategische Koordinierungs­funktion der Raumordnung" empfiehlt der Beirat der Raumplanung u.a. auch die Nutzungen des unterirdischen Raums zu steuern. Außerdem werden Empfehlungen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren ausgesprochen. Die Empfehlung wird in Kürze auf der Webseite des BMWSB veröffentlicht.

In der Empfehlung zu einer "flächensparenden Siedlungs- und Bodenpolitik" vertritt der Beirat u.a. die Auffassung, dass das Ziel der Bundesregierung, die Flächeninanspruchnahme bis 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, mit den bisherigen Instrumenten des Raumordnungs- und Bauplanungsrechts nicht gewährleistet werden kann. Er empfiehlt u.a. die konsequente Ausrichtung der Siedlungstätigkeit an Haltepunkten des regionalen und kommunalen Schienenverkehrs, die verpflichtende Einrichtung von Bauflächen-, Brachflächen- und Leerstandskatastern auf kommunaler Ebene sowie eine verstärkte regionale Siedlungsentwicklung in Form von Kooperationen. Auch diese Empfehlung wird in Kürze auf der Webseite des BMWSB veröffentlicht.

Die Arbeitsgruppe "Europäische Raumentwicklung" widmet sich der Frage, wie eine grenzüberschreitende Planung als Instrument der Raumentwicklung etabliert werden kann. Geeignete Handlungsfelder für grenzüberschreitende Raumplanung werden genauso erörtert wie existierende Hindernisse und deren Überwindung. In einer weiteren Arbeitsgruppe mit dem Titel "Transformative Regionalentwicklung" untersucht der Beirat, ob die Leitbilder und Handlungsstrategien der Raum­entwicklung in Deutschland noch aktuell sind, oder Weiterentwicklungs­bedarf besteht. Zwei weitere Arbeitsgruppen erarbeiten Empfehlungen zu den Themenbereichen "Gleichwertige Lebensverhältnisse" und "Klimaanpassung bzw. Klimaresilienz".

Der Beirat ist in seiner Meinungsbildung unabhängig. Seine Meinung ist nicht mit der des Ministeriums gleichzusetzen.

Beirat in der 19. Legislaturperiode

Der Beirat für Raumentwicklung beim Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat hat sich in der 19. Legislaturperiode mit einer großen Bandbreite an Themen im Bereich der Raumordnung und Raumentwicklung befasst. So hat er insgesamt 17 Empfehlungen und Stellungnahmen abgegeben.

Ein Schwerpunkt seiner Arbeit war das Thema gleichwertige Lebensverhältnisse. Die erste Empfehlung hierzu floss bereits Mitte der Legislaturperiode in die Arbeitsgruppe "Raumordnung und Statistik" der Kommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse" ein. Die zweite Empfehlung hat sich mit den Schlussfolgerungen der Kommission, "Unser Plan für Deutschland – Gleichwertige Lebensverhältnisse überall", auseinandergesetzt.

Einen weiteren Schwerpunkt haben der Klimaschutz und insbesondere der Schutz vor Hochwasser eingenommen. So hat der Beirat einerseits eine grundsätzliche Empfehlung zum Klimaschutz erarbeitet. Andererseits hat er konkret an der Aufstellung des ersten länder­übergreifenden Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz mitgewirkt, der seit dem 1. September 2021 rechtskräftig ist.

Darüber hinaus hat er das BMI bei weiteren politischen Themen beraten. Exemplarisch seien die Stellungnahmen zu den "Dezentralisierungspotenzialen öffentlicher Einrichtungen", zur "Beschleunigung von Planungsvorhaben" oder die Empfehlung zur "Gestaltung von Heimat" genannt. Zuletzt hatte sich der Beirat mit den "Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Raumentwicklung" auseinandergesetzt.

Damit hat der Beirat für Raumentwicklung in der 19. Legislaturperiode eine Vielzahl an Beiträgen zu den politischen Schwerpunkten des BMI geleistet, die unmittelbar in die Arbeit des Ministeriums eingeflossen sind.

Alle 17 Empfehlungen und Stellungnahmen stehen Ihnen nachfolgend einzeln oder in einer Gesamtpublikation zum Download zur Verfügung.