Bauherr Bund

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Bauen

„Der öffentliche Bauherr trägt eine besondere baukulturelle Verantwortung, weil seine Bauten im besonderen Maße im Blickfeld der Öffentlichkeit stehen. Der Bund bekennt sich zu seiner Vorbildfunktion als Bauherr.

Der Bund verfolgt eine Reihe baupolitischer Ziele, die sich in den Bauten des Bundes widerspiegeln sollen.

Der Bund trägt zur Förderung der Baukultur in Deutschland bei, indem er u. a.

Zuständigkeiten

Blick auf den Innenhof des BMI-Neubaus während der Bauphase Blick auf den Innenhof des BMI-Neubaus während der Bauphase (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: BBR / Christian von Steffelin

Die Gesamtverantwortung für die Planung und Durchführung von zivilen Baumaßnahmen des Bundes im In- und Ausland liegt beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Die Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) regeln die bei der Abwicklung von Baumaßnahmen des Bundes zu beachtenden Zuständigkeiten und Verfahrensabläufe.

Zuständig für die operative Durchführung der Baumaßnahmen der Verfassungsorgane, der obersten Bundesbehörden, der Bauten des Bundes im Ausland mit Ausnahme der Bauten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung sowie in Berlin ist das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) mit Sitzen in Bonn und Berlin, soweit das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen dem Bundesamt die Aufgabe übertragen hat.

Alle übrigen Bauangelegenheiten des Bundes werden auf der Grundlage bilateraler Verwaltungsabkommen zwischen dem Bund und den einzelnen Ländern durch die Bauverwaltungen der Länder erledigt.