Der Wegweiser für Sie - Ihre Bürgerkommunikation im BMWSB
Artikel Ministerium
Hier finden Sie Antworten auf aktuelle Fragen an die Bürgerkommunikation sowie direkte Kontaktmöglichkeiten.
Die Bürgerkommunikation versteht sich als zentraler Ansprechpartner und Wegweiser für interessierte Bürgerinnen und Bürger rund um die Themen unseres Hauses.
Für unser Serviceangebot wünschen wir uns ein respektvolles Miteinander. Anfragen mit Beleidigungen, einer vulgären Wortwahl oder menschenverachtenden Aussagen werden nicht beantwortet.
Telefonisch erreichen Sie uns unter 030 18 335 0.
verweist auf: Sozialer Wohnungsbau, Junges Wohnen Sie haben Interesse am Sozialen Wohnungsbau? | verweist auf: Neue Wohngemeinnützigkeit Sie sind am Thema "Neue Wohngemeinnützigkeit" interessiert? |
Sie wollen mehr zum Wohngeld-Plus oder zur Unterstützung von Mieterinnen und Mietern erfahren? Mehr dazu |
verweist auf: Förderprogramme für Wohnungsneubau, Modernisierung sowie den Erwerb von Wohneigentum Sie haben Interesse an den Förderprogrammen? | verweist auf: Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten beim Wohnungsbau/Degressive AfA Sie sind am Thema "Degressive AfA" interessiert? | verweist auf: Bezahlbares und klimafreundliches Heizen Sie wollen mehr zum bezahlbaren und klimafreundlichen Heizen erfahren? |
verweist auf: Beschleunigung von Bauplanungs- und Baugenehmigungsverfahren und Bürokratieabbau Sie haben Interesse an der Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren und am Bürokratieabbau? | verweist auf: Wohnungssuche und Mieterschutz Sie sind am Thema "Wohnungssuche und Mieterschutz" interessiert? |
Sie wollen mehr zur Bekämpfung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit erfahren? |
Sie haben immer noch Fragen? Senden Sie uns Ihre Bürgeranfrage über das nachstehende Kontaktformular.
Bitte beachten Sie,
- dass Beantwortungen nur bei konkreter Fragestellung erfolgen können.
- dass Vorschläge, Ideen und Erfindungen zur Kenntnis genommen werden und zur Information an die Fachabteilungen weitergegeben werden können.
Eine Bewertung oder Dotierung erfolgt nicht. Ebenso ist eine Begutachtung oder wirtschaftliche Auswertung einzelner Patente oder Erfindungen durch unser Haus aus Gründen der Neutralität nicht möglich. - dass es aufgrund der föderalen Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern dem Bundesministerium nicht möglich ist, Aussagen zur Durchführung und Kontrolle z.B. baurechtlicher Regelungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB), mietrechtlicher Verträge etc., zu treffen oder auch über Ausnahmen zu entscheiden. Dies obliegt allein den nach Landesrecht zuständigen Behörden bzw. Gerichten.
- dass das BMWSB keine Rechtsberatung geben und keine individuellen Beurteilungen von konkreten Sachverhalten leisten kann.
- dass keine umfangreichen Recherchearbeiten für schulische oder studentische Arbeiten erstellt werden. Dies gilt ebenso für Interviewanfragen.
Sie haben Fragen zu einzelen Themen? Bevor Sie den Kontakt suchen, schauen Sie doch erst hier. Vielleicht finden Sie hier schon die passende Antwort. Ansonsten kontaktieren Sie uns gerne. Wir sind für Sie da!